Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden 5 Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Wertung dieser Kriterien erfolgt dabei anhand der folgenden Matrix.
1. Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten drei Geschäftsjahren zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) geschlossen wurden (Gewichtung 70%).
Gewertet werden die besten 5 Referenzen. Jede dieser Referenzen kann maximal 14 Punkte wie folgt erreichen:
Beim Referenzobjekt handelt es sich entweder um:
- Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich gemäß § 44 AsylG = 8 Punkte, oder
- Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Vorläufigen und Anschlussunterbringung nach § 53 AsylG = 3 Punkte, oder
- Sicherheits-, Kontroll- oder Pfortendienste in sonstigen Bereichen = 1 Punkt
und
- die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mehr als 200 Betten = 3 Punkte, oder
- die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mehr als 150 Betten = 1 Punkt
und
die Auftragswahrnehmung schließt
- die Objektleitung ein = 3 Punkte, oder
- die Objektleitung nicht ein = 1 Punkt.
2. Kriterium: Personelle Kapazität (nur eigenes Personal) des Bewerbers im Durchschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 15%). Die Wertung erfolgt wie folgt:
- mehr als 750 Mitarbeiter = 15 Punkte,
- mehr als 500 Mitarbeiter = 9 Punkte,
- mehr als 300 Mitarbeiter = 6 Punkte,
- mehr als 150 Mitarbeiter = 3 Punkte,
- mehr als 75 Mitarbeiter = 1 Punkt.
3. Kriterium: Umsatzzahlen des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 15%). Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz der drei Jahre wie folgt:
- mehr als 10.000.000 EUR = 15 Punkte,
- mehr als 5.000.000 EUR = 9 Punkte,
- mehr als 2.500.000 EUR = 5 Punkte,
- mehr als 1.500.000 EUR = 3 Punkte,
- mehr als 500.000 EUR = 1 Punkt.
Bei Gesamtpunktegleichstand erhält der Bewerber mit mehr Punkten beim 1. Kriterium die bessere Platzierung, bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand beim 1. Kriterium der Bewerber mit mehr Punkten beim 2. Kriterium. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand bei allen 3 Kriterien entscheidet das Los.