Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Der Bieter hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl das Sicherheits- und Empfangspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) hat.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 80 Beschäftigten und von mindestens 50 Personen Sicherheits- und Empfangspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des Sicherheits- und Empfangspersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft jeweils zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2) Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015-11 des Bieters.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3) Eigenerklärung über eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen des Sicherheits- und Empfangsdienstes jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen des Sicherheits- und Empfangsdienstes mit den Leistungsschwerpunkten Pforten-/Empfangsdienst, Revier- und Streifenwachdienst und Notrufzentrale, wie in Ziffer 3.1 bis 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben.
b) Es handelt sich um eine Referenz mit einer auftragsgegenständlichen Zahl der vom Revier- und Streifenwachdienst zu bestreifenden Außenflächen zu sichernden (in sich geschlossenen, von anderen Gebäuden getrennten, mit Zugängen von außen (Türen/Tore, Fenster) versehenen) Gebäude von mindestens 35.
c) Es handelt sich um eine Referenz mit vom Revier- und Streifenwachdienst zu bestreifenden Außenflächen.
d) Die Pforten- und Empfangsdienste im Referenzprojekt wurden erbracht in öffentlich zugänglichen Gebäuden mit einer Mindestfläche von 60.000 m² Bruttogrundfläche (BGF).
e) Die referenzgegenständlich vom Bieter besetzte Notrufzentralzentrale ist im Referenzprojekt vor Ort ansässig und ist zentrale Meldestelle für sämtliche Belange des Gebäudebetriebs.
f) Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens 500.000 EUR netto pro Jahr.
g) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2019 geendet haben).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.