Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheits- und Empfangsdienstleistung
2020-LfA-001
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Die LfA Förderbank Bayern beabsichtigt für ihre Liegenschaften und Freiflächen den Abschluss einer Security Dienstleistung.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überwachung von Alarmanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die LfA Förderbank Bayern beabsichtigt für ihre Liegenschaften und Freiflächen den Abschluss einer Security Dienstleistung.
Die grundsätzlichen Sicherheits-...”
Beschreibung der Beschaffung
Die LfA Förderbank Bayern beabsichtigt für ihre Liegenschaften und Freiflächen den Abschluss einer Security Dienstleistung.
Die grundsätzlichen Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen umfassen folgende Bereiche:
— Pforten- und Empfangsdienst während der Dienstzeiten,
— Umsetzung der allgemeinen Zugangsregelungen,
— Bewachung, allgemeiner Schließdienst,
— Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen,
— Schlüsselverwaltung,
— Erste Hilfe Einrichtungen, besondere Vorkommnisse, Sonstiges.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Dienstleistungsvertrag wird für 1 Jahr mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr abgeschlossen. Insgesamt beträgt die Laufzeit somit...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Dienstleistungsvertrag wird für 1 Jahr mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr abgeschlossen. Insgesamt beträgt die Laufzeit somit maximal 3 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Es ist der Nachweis (Eigenerklärung) über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Es ist der Nachweis (Eigenerklärung) über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu erbringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen.
— Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten Leistungsbestandteile liefert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-17
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-06-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-30 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZDT06
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern/Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser/dieses in die Akte der beauftragten Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
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Quelle: OJS 2021/S 077-197858 (2021-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die LfA Förderbank Bayern hat für ihre Liegenschaften und Freiflächen einen Vertrag über eine Security Dienstleistung abgeschlossen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die LfA Förderbank Bayern hat für ihre Liegenschaften und Freiflächen eine Vertrag über eine Security Dienstleistung abgeschlossen.
Die grundsätzlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die LfA Förderbank Bayern hat für ihre Liegenschaften und Freiflächen eine Vertrag über eine Security Dienstleistung abgeschlossen.
Die grundsätzlichen Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen umfassen folgende Bereiche
- Pforten- und Empfangsdienst während der Dienstzeiten
- Umsetzung der allgemeinen Zugangsregelungen
- Bewachung, allgemeiner Schließdienst
- Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen
- Schlüsselverwaltung
- Erste Hilfe Einrichtungen, besondere Vorkommnisse, Sonstiges
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungskompetenz des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 077-197858
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WWD Dienstleistung GmbH
Postanschrift: Aschauer Str. 30
Postort: München
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZRENM
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern / Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2021/S 193-503234 (2021-09-30)