Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Vattenfall Wärme Berlin AG

Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan) einschl. Aktualisierungen.
Im Rahmen der Erstellung sind die verkehrsrechtlichen Anordnungen und die Verkehrszeichenpläne zu berücksichtigen. Bei Bedarf sind diese anzufordern.
Die Erstellung des SiGeKo-Planes beinhaltet auch die Übergabe eines Übersichtsblattes entsprechend des von Vattenfall übergebenen Beispiels für die Anwendung auf den Baustellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Referenznummer: 2021002996
Kurze Beschreibung:
Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan) einschl. Aktualisierungen. Im Rahmen der Erstellung sind die verkehrsrechtlichen Anordnungen und die Verkehrszeichenpläne zu berücksichtigen. Bei Bedarf sind diese anzufordern. Die Erstellung des SiGeKo-Planes beinhaltet auch die Übergabe eines Übersichtsblattes entsprechend des von Vattenfall übergebenen Beispiels für die Anwendung auf den Baustellen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vattenfall Wärme Berlin AG
Postanschrift: Sellerstr. 16
Postleitzahl: 13353
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vattenfall.de 🌏
E-Mail: julia.wiesener@vattenfall.de 📧
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=UErJQV%252bYdTk%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-335119
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
A) Formale Vorgaben an die Bewerbung: 1. Bitte lesen Sie die Hinweise sorgfältig durch. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt „Eigene Anlagen“) und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen. (Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXX XXXXXXX_2015_XX_XX“). 2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung der Eignungskriterien zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus. 3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 9 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. 4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. 5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden. 6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen. Soweit bei Konzerngesellschaften sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit aus seine Muttergesellschaft berufen will, muss er eine Erklärung der Muttergesellschaft beifügen, dass diese im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang ihrer Tochtergesellschaft zu übernehmen (Konzernbürgschaft). 7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der K. O. -Kriterien/Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht. 8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter: „CSR Risikoländer“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/ Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die K. O.-Kriterien/Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen. 10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird. 11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten. B) Prüfung: Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt: 1. Formale Prüfung, 2. Eignungsprüfung, 3. Abschichtung. Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen 5 Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema: Bewertet wird die Erfahrung der Bewerber mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu werden die gemäß dieser Bekanntmachung (III.2.3. Register M) vorgelegten Referenzen gewertet. — 10 Punkte: Anzahl der vorgelegten Referenzen > 4 für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser auch > DN 250 eingesetzt wurden, — 6 Punkte: Anzahl der vorgelegten Referenzen < 4 für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser auch > DN 250 eingesetzt wurden, — 4 Punkte: Vorgelegten Referenzen für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen nur Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser < DN 250 und > DN 100 eingesetzt wurden, — 2 Punkte: Vorgelegten Referenzen für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen nur Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser < DN 100 eingesetzt wurden, — 0 Punkte: Keine Referenzen vorgelegt. Die Vergabestelle ermittelt anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte. Die maximal 5 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 5 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein. C) Angebotsverfahren/Vorgaben an Auftragsvergabe: Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können: 1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich Schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung). 2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers. 3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan) einschl. Aktualisierungen.
Im Rahmen der Erstellung sind die verkehrsrechtlichen Anordnungen und die Verkehrszeichenpläne zu berücksichtigen. Bei Bedarf sind diese anzufordern.
Die Erstellung des SiGeKo-Planes beinhaltet auch die Übergabe eines Übersichtsblattes entsprechend des von Vattenfall übergebenen Beispiels für die Anwendung auf den Baustellen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle beabsichtigt im Bereich Fernwärme die Vergabe von Rahmenverträgen für SiGeKo-Leistungen am Standort Berlin.
Bei der Vergabe wird die wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit der Bieter nach deren eigenen Angaben berücksichtigt. Das maximale Auftragsvolumen pro Jahr pro Bieter entspricht 60 % der veranschlagten Gesamtmenge. Der Bieter hat die Möglichkeit bis zu dieser Obergrenze seinen Wunschanteil am Gesamtvolumen zu benennen.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das zweimalige Recht, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer eine Verlängerung des Vertrages um 12 Monate zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlangen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Register A – Anschreiben [Mindestbedingung]
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnissen) mit mind.
Folgenden Angaben:
— Unternehmens HRB Nr./Steuer-Nr,
— Historie,
— Struktur,
— Leistungsportfolio,
— Zertifikate,
— Umsatz nach Geschäftsfeldern,
— Arbeitskräfteentwicklung der letzten 3 Jahre,
— Haupt-Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
Register B – Berufs- oder Handelsregister [Mindestbedingung]:
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register C – Nachweis des Finanzamtes [Mindestbedingung]:
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D – Sozialversicherungsträger [Mindestbedingung]:
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträger s über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E – Gewerbezentralregister [Mindestbedingung]:
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Register F – Berufsgenossenschaft:
Vorlage Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Register G – Erklärung fakultative Ausschlussgründe [Mindestbedingung]:
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der e-Vergabe bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register H – Verhaltenskodex für Lieferanten [Mindestbedingung]:
Erklärung des Bewerbers, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter
„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“
Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen im Auftragsfalle in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Register I – Auskunft Bank [Mindestbedingung]:
Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z .B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
Register J – Wirtschaftsauskunft [Mindestbedingung]:
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft (z. B. von Creditreform oder Dun & Bradstreet).
Register K – Haftpflichtversicherung [Mindestbedingung]:
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Register L – Vergleichbarer Umsatz:
Angabe des mit der nachgefragten Leistung vergleichbaren Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Angabe des Gesamtumsatzes des Bewerbers. Der Bewerber (oder die Muttergesellschaft, wenn sich bei Konzerngesellschaften der Bewerber auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen will) muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen dass der durchschnittliche Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der doppelten Auftragssumme des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Register M – Referenzen
Es sind Referenzen (nicht älter als 7 Jahre) einzureichen, welche Angaben zum ausgeschriebenen Leistungsspektrum, oder vergleichbare Leistungen im Sinne der Ziffer II.2.1. (Gesamtmenge, bzw. Umfang) enthält.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber: ....
Datum Auftragsvergabe....
Auftrags- und Schlussrechnungswert: ...
Darstellung der Projektgröße und -volumen: ....
Hauptleistungsinhalte: ....
Benennung Nenndurchmesser: ...
Beginn und Ende der Leistungen: ....
Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ....
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers: ...
Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ....
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte
Formblatt(Formblatt Referenzen) zu nutzen.
Register N – Nachweis QS-System:
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystem s entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
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Register O – Nachweis Umweltmanagementsystem:
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06) oder gleichwertig.
Register P – Einschlägige Regelwerke [Mindestbedingung]:
Der Bieter muss nachweisen, über Kenntnisse der einschlägigen Regelwerke wie AGFW FW401, FW 410, FW 411 und FW 420 zu verfügen, unter Anwendung dieser Projekte bearbeitet zu haben. Ferner ist entweder der Nachweis über die Teilnahme an Schulungen des AGFW, RBV oder des BFW vorzulegen oder sich verbindlich zu verpflichten innerhalb von 6 Monaten nach einem möglichen Vertragsschluss dieses nachzuholen. Andernfalls behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter nachträglich vom Verfahren auszuschließen.
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Register Q Maximales Auftragsvolumen pro Jahr:
Bei der Vergabe wird die wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit der Bieter nach deren eigenen Angaben berücksichtigt. Das maximale Auftragsvolumen pro Jahr pro Bieter entspricht 60 % des veranschlagten Budgets. Der Bieter hat die Möglichkeit bis zu dieser Obergrenze seinen Wunschanteil am Gesamtvolumen zu benennen.
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Bitte benennen Sie anhand Ihres Umsatzes und Ihrer Kapazitäten die Obergrenze pro Jahr (bis max. 60 % pro Jahr), bis zu der Sie Leistungen gemäß der Ausschreibungsunterlagen erbringen können.
Register R – Deutsches Recht im Auftragsfall [Mindestbedingung]
Bestätigung, dass im Auftragsfall deutsches Recht zur Anwendung kommt.
Register S – Sprache, EUR, Projektleiter [Mindestbedingung]
Erklärung Bewerbers, dass er in der Lage ist
a) die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache sowie in Euro durchzuführen und
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen, sowie zur Auftragsabwicklung in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen 5 Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema:
Bewertet wird die Erfahrung der Bewerber mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen.
Hierzu werden die gemäß dieser Bekanntmachung (III.2.3. Register M) vorgelegten Referenzen gewertet.
— 10 Punkte: Anzahl der vorgelegten Referenzen > 4 für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser auch > DN 250 eingesetzt wurden,
— 6 Punkte: Anzahl der vorgelegten Referenzen < 4 für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser auch > DN 250 eingesetzt wurden,
— 4 Punkte: Vorgelegten Referenzen für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen nur Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser < DN 250 und > DN 100 eingesetzt wurden,
— 2 Punkte: Vorgelegten Referenzen für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen nur Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser < DN 100 eingesetzt wurden,
— 0 Punkte: Keine Referenzen vorgelegt.
Die Vergabestelle ermittelt anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte. Die maximal 5 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Wiesener, Julia
Internetadresse: www.vattenfall.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=UErJQV%252bYdTk%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Formale Vorgaben an die Bewerbung:
1. Bitte lesen Sie die Hinweise sorgfältig durch.
Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter:
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt „Eigene Anlagen“) und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
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(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXX XXXXXXX_2015_XX_XX“).
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung der Eignungskriterien zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
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3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 9 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
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6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
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b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
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Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
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Soweit bei Konzerngesellschaften sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit aus seine Muttergesellschaft berufen will, muss er eine Erklärung der Muttergesellschaft beifügen, dass diese im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang ihrer Tochtergesellschaft zu übernehmen (Konzernbürgschaft).
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7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der K. O. -Kriterien/Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
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8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:
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„CSR Risikoländer“
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die K. O.-Kriterien/Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
B) Prüfung:
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung,
2. Eignungsprüfung,
3. Abschichtung.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen 5 Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema:
Bewertet wird die Erfahrung der Bewerber mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen.
Hierzu werden die gemäß dieser Bekanntmachung (III.2.3. Register M) vorgelegten Referenzen gewertet.
— 10 Punkte: Anzahl der vorgelegten Referenzen > 4 für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser auch > DN 250 eingesetzt wurden,
— 6 Punkte: Anzahl der vorgelegten Referenzen < 4 für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser auch > DN 250 eingesetzt wurden,
— 4 Punkte: Vorgelegten Referenzen für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen nur Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser < DN 250 und > DN 100 eingesetzt wurden,
— 2 Punkte: Vorgelegten Referenzen für Leistungen an Fernwärmeanlagen, bei denen nur Fernwärmerohre mit einem Nenndurchmesser < DN 100 eingesetzt wurden,
— 0 Punkte: Keine Referenzen vorgelegt.
Die Vergabestelle ermittelt anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte. Die maximal 5 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 5 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
C) Angebotsverfahren/Vorgaben an Auftragsvergabe:
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
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1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich Schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
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2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB),
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b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB),
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c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB),
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d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 126-335119 (2021-06-28)