Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Scientology – Schutzerklärung,
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter,
— Der AN ist verpflichtet, für sich und eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter zur Deckung der Schäden, die dem AG oder Dritten bei der Durchführung der Sicherheitsdienstleistung entstehen können, eine Betriebshaftpflichtversicherung, mindestens nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit folgenden Deckungsumfängen, für die Dauer der Tätigkeit, dem AG gegenüber nachweislich aufrechtzuerhalten.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis 2 500 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden pauschal.
Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten folgende Ersatzleistungen als vereinbart:
a. 250 000,00 EUR für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht,
b. 250 000,00 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des AN,
c. 250 000,00 EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten,
d. 250 000,00 EUR für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden,
e. 2 500 000,00 EUR für Umwelthaftpflichtschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Der Nachweis hierüber ist nach Zuschlagserteilung dem AG vorzulegen.
— Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.