Für alle Dienstgebäude des Amtes für Migration ist ab 1.7.2021 ein Sicherheitsdienstleister erforderlich. Für die Rückführungseinrichtung (Objekt Rahmoor 1) wurde ein separater Vertrag geschlossen. Dieser läuft noch bis einschließlich 23.10.2021. Die Dienstleistung für die Rückführungseinrichtung ab 24.10.2021 ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Sicherheitsdienstleister ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Dienstgebäuden zwingend notwendig. Die Leistung wird entsprechend der folgenden Lose vergeben: — Los 1: Hammer Straße 30-34; Süderstraße 32b, — Los 2: Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60, — Los 3: Rückführungseinrichtung (ab 24.10.2021).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Referenznummer: 2021000034
Kurze Beschreibung:
Für alle Dienstgebäude des Amtes für Migration ist ab 1.7.2021 ein Sicherheitsdienstleister erforderlich. Für die Rückführungseinrichtung (Objekt Rahmoor 1) wurde ein separater Vertrag geschlossen. Dieser läuft noch bis einschließlich 23.10.2021. Die Dienstleistung für die Rückführungseinrichtung ab 24.10.2021 ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Sicherheitsdienstleister ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Dienstgebäuden zwingend notwendig.
Die Leistung wird entsprechend der folgenden Lose vergeben:
— Los 1: Hammer Straße 30-34; Süderstraße 32b,
— Los 2: Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60,
— Los 3: Rückführungseinrichtung (ab 24.10.2021).
Für alle Dienstgebäude des Amtes für Migration ist ab 1.7.2021 ein Sicherheitsdienstleister erforderlich. Für die Rückführungseinrichtung (Objekt Rahmoor 1) wurde ein separater Vertrag geschlossen. Dieser läuft noch bis einschließlich 23.10.2021. Die Dienstleistung für die Rückführungseinrichtung ab 24.10.2021 ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Sicherheitsdienstleister ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Dienstgebäuden zwingend notwendig.
Die Leistung wird entsprechend der folgenden Lose vergeben:
— Los 1: Hammer Straße 30-34; Süderstraße 32b,
— Los 2: Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60,
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-24 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Datum des Beginns: 2021-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 038-095168
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für alle Dienstgebäude des Amtes für Migration ist ab 1.7.2021 ein Sicherheitsdienstleister erforderlich. Für die Rückführungseinrichtung (Objekt Rahmoor 1) wurde ein separater Vertrag geschlossen. Dieser läuft noch bis einschließlich 23.10.2021. Die Dienstleistung für die Rückführungseinrichtung ab 24.10.2021 ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Sicherheitsdienstleister ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Dienstgebäuden zwingend notwendig.
Für alle Dienstgebäude des Amtes für Migration ist ab 1.7.2021 ein Sicherheitsdienstleister erforderlich. Für die Rückführungseinrichtung (Objekt Rahmoor 1) wurde ein separater Vertrag geschlossen. Dieser läuft noch bis einschließlich 23.10.2021. Die Dienstleistung für die Rückführungseinrichtung ab 24.10.2021 ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Sicherheitsdienstleister ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Dienstgebäuden zwingend notwendig.
Die Leistung wird entsprechend der folgenden Lose vergeben:
— Los 1: Hammer Straße 30-34; Süderstraße 32b,
— Los 2: Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60,
— Los 3: Rückführungseinrichtung (ab 24.10.2021).
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienste für die Objekte Hammer Straße 30-34 und Süderstraße 32b
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ab dem 1.7.2021 ist ein Sicherheitsdienst für die genannten Objekte erforderlich. Die Aufgaben ergeben sich aus dem technischen Leistungsverzeichnis.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung um jeweils 2 Jahre bis maximal 30.6.2027
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienste Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für die genannten Objekte sind ab dem 1.7.2021 Sicherheitsdienste erforderlich. Die genauen Aufgaben ergeben sich aus dem Technischen Leistungsverzeichnis.
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienste für die Rückführeinrichtung Rahmoor 1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Für die Sicherheitsdienste in dem o. g. Objekt sind – abweichend von den übrigen Losen – ab dem 24.10.2021 erforderlich. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Technischen Leistungsverzeichnis.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung um jeweils 2 Jahre bis maximal zum 30.6.2027
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen sind:
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen sind:
E1 – Eigenerklärung zur Eignung: Es ist die Eigenerklärung zur Eignung auszufüllen. Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung Ihres Herkunftslandes gefordert.
E1 – Eigenerklärung zur Eignung: Es ist die Eigenerklärung zur Eignung auszufüllen. Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung Ihres Herkunftslandes gefordert.
E4 – Die zur Verfügung gestellte Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig ausgefüllt einzureichen, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt.
S1 – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz – das Formular können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E2 – Referenzen: Einzureichen sind 3 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
E2 – Referenzen: Einzureichen sind 3 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils:
— Auftragsjahr und –umfang (prägnante Beschreibung der Dienstleistung inkl. Objektbeschreibung),
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer, sowie Mailadresse,
— jährlicher Auftragswert,
— Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Kräfte zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt).
Für die Angabe der Referenzen ist das zur Verfügung gestellte Formular E2 Referenzen zu nutzen. Sollten Sie mehr als 3 Referenzen angeben wollen, so reichen Sie bitte eine entsprechende Anlage ein. Die Ausführung der Referenzen als Anlage sind je Referenz auf eine DIN A4 Seite, Arial Schriftgröße 11 zu beschränken.
Für die Angabe der Referenzen ist das zur Verfügung gestellte Formular E2 Referenzen zu nutzen. Sollten Sie mehr als 3 Referenzen angeben wollen, so reichen Sie bitte eine entsprechende Anlage ein. Die Ausführung der Referenzen als Anlage sind je Referenz auf eine DIN A4 Seite, Arial Schriftgröße 11 zu beschränken.
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis zu den Verträgen und der vertragsführenden Stelle in den Eingabefeldern erforderlich.
E3 – Qualitätsmanagement: Es ist ein Zertifikat über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN 9001 einzureichen.
S2 – Besichtigungsbestätigung – Die Objekte sind zu besichtigen; die den Vergabeunterlagen zu entnehmende Besichtigungsbestätigung je Los ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Eine fehlende oder unvollständige Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind dem Verfahrensbrief zu entnehmen.
S2 – Besichtigungsbestätigung – Die Objekte sind zu besichtigen; die den Vergabeunterlagen zu entnehmende Besichtigungsbestätigung je Los ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Eine fehlende oder unvollständige Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind dem Verfahrensbrief zu entnehmen.
S3 – Bestätigung eines vorhandenen betrieblichen Pandemieplans im Fragenkatalog der eVergabe.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre. Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus Ziffer 8 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre. Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus Ziffer 8 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Jahresgesamtpreis (netto)
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 038-095168 (2021-02-19)
Ergänzende Angaben (2021-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für alle Dienstgebäude des Amtes für Migration ist ab 1.7.2021 ein Sicherheitsdienstleister erforderlich. Für die Rückführungseinrichtung (Objekt Rahmoor 1) wurde ein separater Vertrag geschlossen. Dieser läuft noch bis einschließlich 23.10.2021. Die Dienstleistung für die Rückführungseinrichtung ab 24.10.2021 ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Sicherheitsdienstleister ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Dienstgebäuden zwingend notwendig.
Die Leistung wird entsprechend der folgenden Lose vergeben:
— Los 1: Hammer Straße 30-34; Süderstraße 32b;
— Los 2: Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60;
— Los 3: Rückführungseinrichtung (ab 24.10.2021).
Für alle Dienstgebäude des Amtes für Migration ist ab 1.7.2021 ein Sicherheitsdienstleister erforderlich. Für die Rückführungseinrichtung (Objekt Rahmoor 1) wurde ein separater Vertrag geschlossen. Dieser läuft noch bis einschließlich 23.10.2021. Die Dienstleistung für die Rückführungseinrichtung ab 24.10.2021 ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Sicherheitsdienstleister ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Dienstgebäuden zwingend notwendig.
Die Leistung wird entsprechend der folgenden Lose vergeben:
— Los 1: Hammer Straße 30-34; Süderstraße 32b;
— Los 2: Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60;
— Los 3: Rückführungseinrichtung (ab 24.10.2021).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
— Los 2: Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60;
Quelle: OJS 2021/S 041-103327 (2021-02-24)
Ergänzende Angaben (2021-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für alle Dienstgebäude des Amtes für Migration ist ab 1.7.2021 ein Sicherheitsdienstleister erforderlich. Für die Rückführungseinrichtung (Objekt Rahmoor 1) wurde ein separater Vertrag geschlossen. Dieser läuft noch bis einschließlich 23.10.2021. Die Dienstleistung für die Rückführungseinrichtung ab 24.10.2021 ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Sicherheitsdienstleister ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Dienstgebäuden zwingend notwendig.
Die Leistung wird entsprechend der folgenden Lose vergeben:
— Los 1: Hammer Straße 30-34; Süderstraße 32b;
— Los 2: Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60;
— Los 3: Rückführungseinrichtung (ab 24.10.2021).
Für alle Dienstgebäude des Amtes für Migration ist ab 1.7.2021 ein Sicherheitsdienstleister erforderlich. Für die Rückführungseinrichtung (Objekt Rahmoor 1) wurde ein separater Vertrag geschlossen. Dieser läuft noch bis einschließlich 23.10.2021. Die Dienstleistung für die Rückführungseinrichtung ab 24.10.2021 ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Sicherheitsdienstleister ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Dienstgebäuden zwingend notwendig.
Die Leistung wird entsprechend der folgenden Lose vergeben:
— Los 1: Hammer Straße 30-34; Süderstraße 32b;
— Los 2: Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60;
— Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bewerbern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein Bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge lag beim Auftragnehmer.
— Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bewerbern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein Bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge lag beim Auftragnehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Sicherheitsdienste in dem o.g. Objekt sind – abweichend von den übrigen Losen – ab dem 24.10.2021 erforderlich. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Technischen Leistungsverzeichnis.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Name: WEKO Sicherheitsdienste GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
7
6
Referenz Zusätzliche Informationen
— Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bewerbern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
— Fragen von Bewerbern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein Bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein Bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge lag beim Auftragnehmer.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: