Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen für das Impfzentrum Heuchelheim
96-10-956-21
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung: Sicherheitsdienstleistungen gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tagschicht
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit📦
Ort der Leistung: Gießen, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Impfzentrum des Landkreises Gießen
Ludwig-Rinn-Str. 49
35425 Heuchelheim
Beschreibung der Beschaffung: Sicherheitsdienstleistungen für das Impfzentrum in Heuchelheim in 2 Losen.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nachtschicht
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind Referenzen über die Ausführung von 3 vergleichbaren Aufträgen aus den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind Referenzen über die Ausführung von 3 vergleichbaren Aufträgen aus den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Bei dem Verfahren handelt es sich um die Wiederholung eines Verfahrens bei gleichbleibender Ausführungsfrist.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Riversplatz 1-9, Gebäude E Raum 306, 35394 Gießen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
“Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für...”
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Das Verfahren wird im wesentlichen über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden.
Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z. B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben (empfohlen). Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe. Im übrigen ist eine Registrierung auf DTVP jedoch weder erforderlich noch Voraussetzung für eine Teilnahme am Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YRCY
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120📞
Fax: +49 6151125816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2021/S 015-032482 (2021-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Gießen — Der Kreisausschuss -
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 015-032482
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YRLH
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2021/S 055-138619 (2021-03-15)