Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Gewerbeerlaubnis nach § 34 a GewO (Kopie),
4. Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017 gemäß DIN 77200-3:2017 (Kopie),
5. Nachweis zur Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, z. B. in Form einer SCC-Zertifizierung oder anderer sich daran orientierender Managementstandards (Kopie),
6. Nachweis zu einem Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder vergleichbar (Kopie),
7. Alternativ zu vorstehenden Forderungen Punkte 1-6 (sofern dieser Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ),
8. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe hat der Bieter die Genehmigung zum Tätigwerden in kerntechnischen Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz, diese Genehmigung ist mindestens bis zum Leistungsbeginn, 1.2.2022, gültig (Kopie),
9. Garantieerklärung, bis zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, für die erforderlichen Beschäftigten die Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 12 b Atomgesetz zu erhalten.
(Darstellung im Konzept, wie diese Forderung erfüllt wird.)
10. Angabe der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung
11. Folgende Mindest-Haftpflichtversicherungssummen sind durch den Bieter nachzuweisen bzw. die Bereitschaftserklärung der Versicherung des Bieters zur Erhöhung bzw. zum Abschluss vorzulegen:
— für Personenschäden und Sachschäden, 5 000 000,00 EUR, jedoch maximal pro Vertragsjahr 15 000 000,00 EUR,
— für Vermögensschäden 150 000,00 EUR,
Jedoch maximal pro Vertragsjahr 450 000,00 EUR,
— für Vermögensschäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz 1 300 000,00 EUR,
— für Abhandenkommen von Schlüsseln 250 000,00 EUR,
— für Abhandenkommen bewachter Sachen 250 000,00 EUR.