Beschreibung der Beschaffung
Die Einsatzzeiten für die vorgenannten Dienstleistungen richten sich primär nach den Öffnungszeiten der Lesesäle, diese sind:
— Montag bis Freitag: 9.00 bis 22.00 Uhr,
— Samstag: 10.00 bis 18.00 Uhr,
— Sonntag (nur DBSM) 10.00 bis 18.00 Uhr.
Die jeweiligen Einsatzzeiten sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen und zu gewährleisten. An Feiertagen und Sonntagen (außer dem dritten Sonntag im Monat für Sonntagsführung oder nach vorheriger Ankündigung) bleibt das Haus mit Ausnahme des Museums und des Lesesaals des Deutschen Buch- und Schriftmuseums (DBSM) geschlossen. Zu diesen Zeiten ist nur der Leitstand mit jeweils 2 Personen besetzt.
Empfangsdienst Hauptgebäude:
— Montag bis Freitag 6.00 bis 22.00 Uhr,
— Samstag 9.00 bis 18.00 Uhr,
— Jeden 3. Sonntag im Monat 10.00 bis 13.30 Uhr.
Empfangsdienst Museum:
— Montag bis Freitag 9.00 bis 22.00 Uhr,
— Samstag 10.00 bis 18.00 Uhr,
— Jeden Sonntag 10.00 bis 18.00 Uhr.
Innenbewachung Hauptgebäude:
— Montag bis Freitag 9.00 bis 22.00 Uhr,
— Samstag 10.00 bis 18.00 Uhr,
— Jeden 3. Sonntag 10.00 bis 13.30 Uhr.
Innenbewachung Museum:
— Montag bis Freitag 9.00 bis 22.00 Uhr,
— Samstag 10.00 bis 18.00 Uhr,
— Jeden Sonntag 10.00 bis 18.00 Uhr.
Garderobe Hauptgebäude:
— Montag bis Freitag 9.00 bis 22.00 Uhr,
— Samstag 10.00 bis 18.00 Uhr,
— Jeden 3. Sonntag 10.00 bis 13.30 Uhr.
Kombinierter Dienst:
— Montag bis Freitag 9.00 bis 22.00 Uhr,
— Samstag 10.00 bis 18.00 Uhr.
Leitstand (mit jeweils 2 Personen besetzt):
— Kalendertäglich 6.00 bis 6.00 Uhr.
Lesesaalaufsicht 1:
Lesesaal Multimedia-/ Zeitschriften am Abend
— Montag bis Freitag 18.00 bis 22.00 Uhr.
Lesesaalaufsicht 2:
Lesesaal Geisteswissenschaften
— Montag bis Freitag 9.00 bis 22.00 Uhr,
— Samstag 10.00 bis 18.00 Uhr.
Lesesaalaufsicht 3:
Lesesaal DBSM
— Sonntag 10.00 bis 18.00 Uhr
Sicherheitsdienst bei Ausstellungen und Veranstaltungen (bei Bedarf):
Die Dienstleistung wird in Form von Stundenlohn abgerechnet. Bei Bedarf erfolgt eine möglichst frühzeitige Bestellung durch die Auftragnehmerin.
Außer dem Leitstand, der mit 2 Personen zu besetzen ist, versteht sich die Besetzung der anderen Dienstpositionen mit einer Person.