Beschreibung der Beschaffung
Durchführung des Sicherheitsdienstes in Form der Zugangs-/Ausgangskontrolle sowie des Empfangsdienstes bei der Hessischen Landesvertretung in Brüssel. Die vertragsgegenständlichen Leistungen in diesem Objekt sind wöchentlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 20.00 Uhr (insgesamt 62,5 Wochenstunden bzw. 3.150 Jahresstunden) zu erbringen. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören hauptsächlich:
— Ausweiskontrolle der Betriebsangehörigen,
— Kontrolle der Mitarbeiter von Fremdfirmen sowie des Besucherverkehrs,
— Einweisen und Betreuen von Besuchern,
— Taschenkontrollen,
— Kontrolle der Ein- und Ausfahrberechtigungen,
— Fahrzeugkontrolle der Betriebsangehörigen,
— Kontrolle des reservierten Parkbereiches sowie des Lieferverkehrs und Fahrzeugbegleitungen,
— Ausstellen, Überprüfen sowie Entziehen von Mitnahme-/Einfuhrberechtigungen.
Durch die Sicherheitsmitarbeiter sind folgende weitere Tätigkeiten zu leisten:
— Öffnen des Gebäudes zwischen 7.30 und 8.00 Uhr,
— Telefonieverwaltung,
— Zusätzlich zur Kontrolle des Besucherverkehrs sind die Besucher in entsprechenden Listen ein- und auszutragen, sowie die zu besuchenden Personen zu kontaktieren,
— Postverwaltung,
— Zusätzlich zur Kontrolle des Lieferverkehrs sind Eilkuriere sowie die Reinigungsfirmen und Caterer zu empfangen und weiterzuleiten,
— Anwenden von Notverfahren (Alarm, Brand, usw.) im Bedarfsfall gem. vorheriger Anweisung durch den AG,
— Dem berechtigten Personal des AG entsprechend Bericht erstatten,
— Schließen des Gebäudes zwischen 19.30 und 20.00 Uhr mit folgenden Kontrollen:
— Kontrolle, ob Fenster, Türen, Tore usw. richtig verschlossen sind,
— Kontrolle feuergefährlicher Elemente (Kaffeemaschinen, Kopiergeräte, usw.),
— Kontrolle von Energieelementen (Löschen von Lampen usw.),
— Kontrolle der technischen Räume (Lecks, anormale Geräusche usw.),
— Kontrolle der Anwesenheit von Personen,
— Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Videoüberwachungsanlage,
— Aktivierung der Alarmanlage.
Für die zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen sind lizenzierte Sicherheitsmitarbeiter (erfolgreich abgeschlossene Ausbildung/Grundausbildung), deren behördliche Zulassung durch die entsprechende Fachbehörde (oder bevollmächtigte Institution) nachgewiesen wurde, mit einer Gewerbepraxis von mindestens 3 Jahren einzusetzen.
Der Einsatz sollte im Wechsel von 2 Sicherheitsmitarbeitern mit guten Sprachkenntnissen in Deutsch, Französisch und Englisch erfolgen, welche zudem als Ersthelfer qualifiziert sein müssen.
Zum weiteren Leistungsumfang gehört die optionale Bereitstellung von zusätzlichem Personal bei Veranstaltungen.
Pro Jahr fällt mindestens eine Abendveranstaltung mit ca. 1 000 Gästen an, für welche der AN in der Lage sein muss, bis zu 20 Sicherheitskräfte bereitzustellen. Die Leistung betrifft dabei hauptsächlich die Kontrolle, die Einweisung sowie die Betreuung der Besucher.
Des Weiteren finden pro Jahr ca. 70 kleinere Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen statt, bei welchen, abhängig von der Veranstaltung sowie der tatsächlichen Besucherzahl, jeweils bis zu max. 3 Sicherheitskräfte seitens des AN zu stellen sind.
Für diese optional zu erbringenden Leistungen, welche vom AG separat abgerufen und beauftragt werden, ist im Rahmen der Kalkulation von ca. 300 zusätzlichen Stunden pro Jahr auszugehen, wobei die Abrechnung nach den tatsächlich geleisteten Stunden erfolgt.