Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt die Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Sie ist dabei in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar mit Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen, Betriebsanlagen, Kundenzentren, Verkaufsstellen und Verkehrsmitteln präsent (= Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH). Größere Betriebshöfe befinden sich in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Kleinere Außenstellen gibt es auch in Mannheim-Käfertal, Edingen und Bad Dürkheim. In Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg betriebt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH außerdem drei Kundenzentren für ihre Fahrgäste. Die Ausschreibung hat die Erbringung der im vorgenannten Bedienungsgebiet Rhein-Neckar-Verkehr GmbH anfallenden Sicherheitsdienstleistungen getrennt nach den fahrgastbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 1) und den objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 2) zum Gegenstand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: 095-21-E13
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt die Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Sie ist dabei in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar mit Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen, Betriebsanlagen, Kundenzentren, Verkaufsstellen und Verkehrsmitteln präsent (= Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH). Größere Betriebshöfe befinden sich in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Kleinere Außenstellen gibt es auch in Mannheim-Käfertal, Edingen und Bad Dürkheim. In Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg betriebt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH außerdem drei Kundenzentren für ihre Fahrgäste.
Die Ausschreibung hat die Erbringung der im vorgenannten Bedienungsgebiet Rhein-Neckar-Verkehr GmbH anfallenden Sicherheitsdienstleistungen getrennt nach den fahrgastbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 1) und den objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 2) zum Gegenstand.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt die Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Sie ist dabei in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar mit Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen, Betriebsanlagen, Kundenzentren, Verkaufsstellen und Verkehrsmitteln präsent (= Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH). Größere Betriebshöfe befinden sich in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Kleinere Außenstellen gibt es auch in Mannheim-Käfertal, Edingen und Bad Dürkheim. In Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg betriebt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH außerdem drei Kundenzentren für ihre Fahrgäste.
Die Ausschreibung hat die Erbringung der im vorgenannten Bedienungsgebiet Rhein-Neckar-Verkehr GmbH anfallenden Sicherheitsdienstleistungen getrennt nach den fahrgastbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 1) und den objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 2) zum Gegenstand.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-27 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 251-668581
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 213-563285
ABl. S-Ausgabe: 251
Zusätzliche Informationen
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRNTP
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRNTP
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt die Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Sie ist dabei in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar mit Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen, Betriebsanlagen, Kundenzentren, Verkaufsstellen und Verkehrsmitteln präsent (= Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH). Größere Betriebshöfe befinden sich in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Kleinere Außenstellen gibt es auch in Mannheim-Käfertal, Edingen und Bad Dürkheim. In Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg betriebt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH außerdem drei Kundenzentren für ihre Fahrgäste.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt die Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Sie ist dabei in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar mit Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen, Betriebsanlagen, Kundenzentren, Verkaufsstellen und Verkehrsmitteln präsent (= Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH). Größere Betriebshöfe befinden sich in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Kleinere Außenstellen gibt es auch in Mannheim-Käfertal, Edingen und Bad Dürkheim. In Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg betriebt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH außerdem drei Kundenzentren für ihre Fahrgäste.
Die Ausschreibung hat die Erbringung der im vorgenannten Bedienungsgebiet Rhein-Neckar-Verkehr GmbH anfallenden Sicherheitsdienstleistungen getrennt nach den fahrgastbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 1) und den objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 2) zum Gegenstand.
Die Ausschreibung hat die Erbringung der im vorgenannten Bedienungsgebiet Rhein-Neckar-Verkehr GmbH anfallenden Sicherheitsdienstleistungen getrennt nach den fahrgastbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 1) und den objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 2) zum Gegenstand.
Bezeichnung des Loses: Fahrgastbezogene Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 1 sind die fahrgastbezogenen Service- und Sicherheitsdienstleistungen in den Verkehrmitteln sowie an den Haltestellen und den Betriebsanlagen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH inklusive Fahrausweisprüfung. Als Eventualleistung ist im Los 1 auch die "Kontrolle über die Einhaltung der aktuell gültigen Bestimmungen hinsichtlich der COVD19-Pandemie" enthalten.
Gegenstand des Loses 1 sind die fahrgastbezogenen Service- und Sicherheitsdienstleistungen in den Verkehrmitteln sowie an den Haltestellen und den Betriebsanlagen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH inklusive Fahrausweisprüfung. Als Eventualleistung ist im Los 1 auch die "Kontrolle über die Einhaltung der aktuell gültigen Bestimmungen hinsichtlich der COVD19-Pandemie" enthalten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Auftraggeber besteht zweimal die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung um jeweils 1 Jahr. Auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung Los 1 nebst Besonderen Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Objektbezogene Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 2 sind die objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen an den Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen und sonstigen Liegenschaften im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH einschließlich Pförtner-, Schließ- und Interventionsdiensten
Gegenstand des Loses 2 sind die objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen an den Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen und sonstigen Liegenschaften im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH einschließlich Pförtner-, Schließ- und Interventionsdiensten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Haltestellen, Betriebsanlagen und Verkehrsmittel der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in der Metropolregion Rhein-Neckar mit den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen (Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH).
Betriebshöfe, Bahnhöfe, Haltestellen und sonstige Liegenschaften der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in der Metropolregion Rhein-Neckar mit den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen (Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist, durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) des Registerauszuges. Andernfalls ist zu er-klären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
1. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist, durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) des Registerauszuges. Andernfalls ist zu er-klären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Nachweis, dass der Bieter gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen darf, durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis gemäß § 34a GewO. Ist der Bieter in Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig, hat er neben einer Kopie der Berufsausübungserlaubnis des Staates, in dem er sich niedergelassen hat, auch eine Eigangsbestätigung des zuständigen deutschen Gewerbeaufsichtsamtes über seine Anzeige gemäß § 13a GewO vorzulegen.
2. Nachweis, dass der Bieter gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen darf, durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis gemäß § 34a GewO. Ist der Bieter in Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig, hat er neben einer Kopie der Berufsausübungserlaubnis des Staates, in dem er sich niedergelassen hat, auch eine Eigangsbestätigung des zuständigen deutschen Gewerbeaufsichtsamtes über seine Anzeige gemäß § 13a GewO vorzulegen.
3. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind oder anstelle des Nachweises zu 3.:
- Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist oder
- Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweis gemäß Ziffer 1 bis 3 vorzulegen bzw. der Präqualifizierungsnachweis / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) der Versicherungspolice (Versicherungsschein)
2. Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu Umsatz und Mitarbeiterzahl"
Mindeststandards:
zu 1.)
Die Haftpflichtversicherung hat den Mindestanforderungen gemäß § 14 BewachV zu entsprechen mit folgenden, gegenüber § 14 Abs. 2 BewachV erhöhten Mindestversicherungssummen je Schadensereignis:
- Für Personenschäden: 2.500.000,00 EUR
- für Sachschäden: 1.500.000,00 EUR
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 250.000,00 EUR
- für das Abhandenkommen von überlassenen Schlüsseln / Codekarten: 250.000,00 EUR
- für Vermögensschäden: 250.000,00 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestver-sicherungssummen entsprechen.
zu 2.)
Als Mindestanforderung Umsatz gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR aus der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, davon mindestens 550.000,00 EUR aus Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr / Personennahverkehr oder für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz im Sinn von Ziffer 6 und 7 der DIN 77200-2:2020-07. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze alle Bietergemeinschaftsmitglieder addiert.
Als Mindestanforderung Umsatz gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR aus der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, davon mindestens 550.000,00 EUR aus Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr / Personennahverkehr oder für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz im Sinn von Ziffer 6 und 7 der DIN 77200-2:2020-07. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze alle Bietergemeinschaftsmitglieder addiert.
Als Mindestanforderung Mitarbeiterzahl gilt eine jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl von mindestens 50 Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Davon müssen jahresdurchschnittlich
- mindestens 40 Mitarbeiter als Einsatzkräfte über eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1a S. 2 GewO verfügen,
- mindestens 5 Mitarbeiter als Führungskräfte für Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr / Personennahverkehr oder für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz gemäß Ziffer 6.3 oder 7.4 der DIN 77200-2:2020-07 qualifiziert sein.
- mindestens 5 Mitarbeiter als Führungskräfte für Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr / Personennahverkehr oder für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz gemäß Ziffer 6.3 oder 7.4 der DIN 77200-2:2020-07 qualifiziert sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bieter ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem An-gebot einzureichen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bieter ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem An-gebot einzureichen.
2. Eigenerklärung und Nachweis gemäß Formblatt "Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit"
Mindeststandards:
1. Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen mindestens in den folgenden Bereichen belegen:
- Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr / Personennahverkehr im Sinn von Ziffer 6 der DIN 77200-2:2020-07 oder
- Sicherheitsdienstleistungen für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz im Sinn von Ziffer 7 der DIN 77200-2:2020-07.
2. Die Referenzleistungen müssen jeweils eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr aufweisen und dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein.
Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens nachweisen:
- Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Erlaubnis gemäß § 34a GewO
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die geforderten Sicherheiten können den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen entnommen werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen können den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen entnommen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Auftragsausführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRNTP
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 251-668581 (2021-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ6DDY
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-18 📅
Name: DS Security GmbH
Postanschrift: Kaiser Wilhelm Platz 6
Postort: Lorsch
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6251-8489-599📞
E-Mail: d.sahner@dssecurity.de📧
Land: Bergstraße
🏙️
Internetadresse: http://www.dssecurity.de🌏
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auftragserweiterung aufgrund erhöhtem Sicherheitsbedarf - Objektschutz LU
Referenznummer: 095-21-E13
Kurze Beschreibung:
Auftragserweiterung aufgrund erhöhtem Sicherheitsbedarf für die Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH - Objektschutz Ludwigshafen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 095-21-E13
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
§ 132 GWB Absatz 2 Nr. 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Auftragsänderung
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-14 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 887875.76 EUR 💰
Kennung des Angebots: Auftragserweiterung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DS Security GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE305886672
Postleitzahl: 64653
Postort: Lorsch
Region: Bergstraße
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: s.schreiweis@dssecurity.de📧
Telefon: +49 6251 8489599📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de📧
Telefon: +496214651730📞
Fax: +496214653111 📠
URL: https://www.rnv-online.de🌏
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76247
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞
Fax: +497219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund von aktuellen Ereignissen (Einbrüche, Vandalismus, Kabeldiebstahl) in den Tunnelanlagen in Ludwigshafen, hier C-Ebene, ist ein erhöhter Sicherheitsbedarf zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Straßenbahnbetriebs notwendig. Dies hat zur Folge, dass die Außenkontrollen durch den Revierdienst und eine Obervierung der C-Ebene intensiviert werden muss.
Aufgrund von aktuellen Ereignissen (Einbrüche, Vandalismus, Kabeldiebstahl) in den Tunnelanlagen in Ludwigshafen, hier C-Ebene, ist ein erhöhter Sicherheitsbedarf zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Straßenbahnbetriebs notwendig. Dies hat zur Folge, dass die Außenkontrollen durch den Revierdienst und eine Obervierung der C-Ebene intensiviert werden muss.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Aufgrund von aktuellen Ereignissen (Einbrüche, Vandalismus, Kabeldiebstahl) in den Tunnelanlagen in Ludwigshafen, hier C-Ebene, ist ein erhöhter Sicherheitsbedarf zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Straßenbahnbetriebs notwendig. Dies hat zur Folge, dass die Außenkontrollen durch den Revierdienst und eine Obervierung der C-Ebene intensiviert werden muss.
Gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 3 kann der Auftraggeber die Leistung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens vergeben, wenn die Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert hat.
Dies ist in dem konkreten Fall zutreffend. Ein erhöhter Sicherheitsbedarf konnte der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Ausschreibung (Jahr 2021) nicht vorhersehen.
Desweiteren wird aktuell ein neues Vergabeverfahren durchgeführt, welches die Leistungen nach dem Vertragsende (Mitte 2025) fortführend wird.
Aufgrund von aktuellen Ereignissen (Einbrüche, Vandalismus, Kabeldiebstahl) in den Tunnelanlagen in Ludwigshafen, hier C-Ebene, ist ein erhöhter Sicherheitsbedarf zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Straßenbahnbetriebs notwendig. Dies hat zur Folge, dass die Außenkontrollen durch den Revierdienst und eine Obervierung der C-Ebene intensiviert werden muss.
Gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 3 kann der Auftraggeber die Leistung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens vergeben, wenn die Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert hat.
Dies ist in dem konkreten Fall zutreffend. Ein erhöhter Sicherheitsbedarf konnte der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Ausschreibung (Jahr 2021) nicht vorhersehen.
Desweiteren wird aktuell ein neues Vergabeverfahren durchgeführt, welches die Leistungen nach dem Vertragsende (Mitte 2025) fortführend wird.