Los 1 Wasserbauliche Anlagen
— Abbrucharbeiten der Ufereinfassungen am LP 6 – Kailänge ca. 140 m,
— Teilabbruch am Hafenamt (Lotsenhaus) – Kailänge ca. 25 m,
— Teilabbruch der Aufschleppe – Kailänge ca. 17 m,
— Abbruch des vorhandenen Gittermastes – Höhe ca. 45 m,
— Rammtrassenberäumung – ca. 180 m,
— Errichtung einer neuen verankerten Spundwandkonstruktion (Wellenwand) am LP 6 ca. 140 m lang,
— Errichtung einer neuen unverankerten Spundwandkonstruktion (Kasten-Pfahlwand) am Hafenamt ca. 25 m,
— Errichtung einer neuen verankerten Spundwandkonstruktion (Wellenwand) an der Aufschleppe ca. 18 m,
— Herstellen der Rückverankerungen mittels Mikroverpresspfählen – ca. 66 Stück,
— Stahlwasserbauarbeiten (Brennschneide-, Schweißarbeiten, Herstellen der Gurtkonstruktion, usw.),
— Freiraum zwischen alter und neuen Spundwand Verfüllen ca. 6 000 m³,
— Tiefenverdichtung des Verfüllbodens,
— vertikale Mikroverpresspfähle ca. 40 Stück für Gründung der Treppen- und Stufenanlage,
— vertikale Mikroverpresspfähle für die Mastfundamente ca. 8 Stück,
— Herstellen des Stahlbetonholmes Länge ca. 190 m, Unterkante Holm – 1,00 m NHN, Oberkante Holm wechselnd von + 0,74 m NHN bis +1,32 m NHN,
— Verlegen der vertikalen Betonfertigteile ca. 190 m,
— Herstellen Kolksicherungsfeld mittels Sandsäcken vor dem Hafenamt – ca. 550 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherung Hansakai auf der nördlichen Hafeninsel der Hansestadt Stralsund
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kais📦
Kurze Beschreibung:
“Los 1 Wasserbauliche Anlagen
— Abbrucharbeiten der Ufereinfassungen am LP 6 – Kailänge ca. 140 m,
— Teilabbruch am Hafenamt (Lotsenhaus) – Kailänge ca. 25...”
Kurze Beschreibung
Los 1 Wasserbauliche Anlagen
— Abbrucharbeiten der Ufereinfassungen am LP 6 – Kailänge ca. 140 m,
— Teilabbruch am Hafenamt (Lotsenhaus) – Kailänge ca. 25 m,
— Teilabbruch der Aufschleppe – Kailänge ca. 17 m,
— Abbruch des vorhandenen Gittermastes – Höhe ca. 45 m,
— Rammtrassenberäumung – ca. 180 m,
— Errichtung einer neuen verankerten Spundwandkonstruktion (Wellenwand) am LP 6 ca. 140 m lang,
— Errichtung einer neuen unverankerten Spundwandkonstruktion (Kasten-Pfahlwand) am Hafenamt ca. 25 m,
— Errichtung einer neuen verankerten Spundwandkonstruktion (Wellenwand) an der Aufschleppe ca. 18 m,
— Herstellen der Rückverankerungen mittels Mikroverpresspfählen – ca. 66 Stück,
— Stahlwasserbauarbeiten (Brennschneide-, Schweißarbeiten, Herstellen der Gurtkonstruktion, usw.),
— Freiraum zwischen alter und neuen Spundwand Verfüllen ca. 6 000 m³,
— Tiefenverdichtung des Verfüllbodens,
— vertikale Mikroverpresspfähle ca. 40 Stück für Gründung der Treppen- und Stufenanlage,
— vertikale Mikroverpresspfähle für die Mastfundamente ca. 8 Stück,
— Herstellen des Stahlbetonholmes Länge ca. 190 m, Unterkante Holm – 1,00 m NHN, Oberkante Holm wechselnd von + 0,74 m NHN bis +1,32 m NHN,
— Verlegen der vertikalen Betonfertigteile ca. 190 m,
— Herstellen Kolksicherungsfeld mittels Sandsäcken vor dem Hafenamt – ca. 550 m.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Stralsund Nördliche Hafeninsel
Beschreibung der Beschaffung: Bauleistung.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-21 📅
Datum des Endes: 2022-09-22 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Verdingungsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Verdingungsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Siehe Verdingungsuntwerlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Verdingungsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe Verdingungsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Verdingungsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 020-043337
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-12
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-12
13:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 042-103921 (2021-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 141 134 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 042-103921
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Großewinkelmann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Wortstraße 34-36
Postort: Rietberg
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Gütersloh🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 141 134 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 105-275462 (2021-05-28)