SiGeKo-Leistungen A8 Enztalquerung

Autobahn GmbH des Bundes NL Südwest

SiGeKo-Leistungen A8 Enztalquerung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-19 Auftragsbekanntmachung
2021-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: A.03781.00.304
Kurze Beschreibung: SiGeKo-Leistungen A8 Enztalquerung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Enzkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Autobahn GmbH des Bundes NL Südwest
Postanschrift: Augsburger Straße 748
Postleitzahl: 70329
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.autobahn.de 🌏
E-Mail: vergabe.suedwest@autobahn.de 📧
Telefon: +49 711342500 📞
URL der Dokumente: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17abdfd6ed3-2e2102a4907fa06e 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.deges.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Datum des Beginns: 2021-09-27 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-374208
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SiGeKo-Leistungen im Bereich Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für die Baumaßnahme A8 Enztalquerung:
Die Autobahn A8 zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Süd und Pforzheim Nord ist auf Grund der beengten Fahrbahnen das letzte Nadelöhr zwischen Karlsruhe und Stuttgart. Der bestehende Fahrbahnquerschnitt in diesem Bereich mit nur 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung ist dem Verkehr nicht mehr gewachsen. Dies verursacht täglich in beiden Richtungen Rückstaus. Die Anwohner in unmittelbarer Nähe der A8 sind dabei einer enormen Lärmbelastung ausgesetzt. Auf Grund der unmittelbaren Lage der Trinkwasserversorgung der Stadt Pforzheim und der Gemeinde Niefern zu dem an der A 8 liegenden Wasserschutzgebiet werden bauliche Vorkehrungen getroffen, dass es nicht zu Belastungen und Gefährdungen des dortigen Grundwassers kommt. Die Anschlussstelle Pforzheim-Ost im Enztal entspricht außerdem aufgrund der räumlichen Zwänge nicht den aktuellen Anforderungen und muss hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Sicherheit verbessert werden.
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Das Land Baden-Württemberg setzt daher im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der A8 zwischen der AS (Anschlussstelle) Pforzheim/Süd (Nr.45b) und der AS Pforzheim/Nord (Nr.44) um. Hierfür wurde der Planfeststellungsbeschluss (Az.: 24-0513.2 (A75b/A8) erwirkt. Der Planfeststellungsbeschluss zu dieser Maßnahme erging im November 2014.
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Das Bauwerk BW 7118 720 – Grünbrücke „Wurmberg“ bei Niefern-Öschelbronn stellt eine Wiedervernetzungsmassnahme dar, die nicht im Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der BAB A8 behandelt ist. Für diese Maßnahme wurde das Baurecht gesondert erwirkt.
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Die Baumaßnahme umfasst den sechsstreifigen Ausbau der A 8 auf einer Länge von 4,772 km im Bereich von Betr.-km 237+327,830 südlich der Querung der K4500 bis Betr.-km 242+100 östlich der AS Pforzheim/Nord. Des Weiteren ist der Umbau der AS Pforzheim/Ost mit einem vierstreifigen Ausbau der B 10 im unmittelbaren Knotenpunktsbereich mit der A 8 vorgesehen. Westlich der bestehenden Tank- und Rastanlage Pforzheim wird der bestehende Parkplatz mit WC (PWCAnlage) moderat erweitert und ausgebaut. Die Ortsstraßen Nieferner Straße / Am Enzberg und Hörnleweg sowie das vorhandene Wirtschaftswegenetz wird der neuen Trassenführung und dem geänderten Querschnitt der A 8 angepasst.
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Im Zuge der Ausbaustrecke werden die Enz, die B 10, die Bahnstrecke Pforzheim Mühlacker, die Kreisstraßen K 4500, K 9808, K 9807, zwei Ortsstraßen und ein Wirtschaftsweg gekreuzt. Die heutigen Über- bzw. Unterführungen müssen abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden, die den topografischen Verhältnissen sowie der neuen Gradiente, Achse und Fahrbahnbreite angepasst sind. Wegen der autobahnnahen Wohnbebauungen sind umfangreiche Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen. Neben Lärmschutzwänden und -wällen, ist von Betr.-km 240+400 bis 240+780 eine 380 m lange Lärmschutzeinhausung geplant. Am Karlsruher Hang sind in den Einschnittsbereichen konstruktive Böschungssicherungen bzw. Stützbauwerke erforderlich.
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In der Planungsphase ist der gesamte Baustellenbereich einschließlich der bauzeitlichen Flächenbedarfe, der Flächen für Baustelleneinrichtungen, Arbeitsgerüste und Arbeitsräume usw. zu berücksichtigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Enztalquerung A8 bei Pforzheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium)
— Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
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A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
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— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
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— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Mindeststandards:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. (Ausschlusskriterium). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
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Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Vergabeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Vergabeunterlagen gefordert.
Mindeststandards:
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Mindestanforderung: Es müssen mindestens 2 Personen für die Leistungserbringung eingesetzt werden (Ausschlusskriterium),
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— Für die Personen, die für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind, sind folgende Anforderungen zwingend zu erfüllen: Nachweis der Mitarbeiter die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, als geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV § 3 Abs. 2 ff und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung. Name, Berufsbezeichnung, Position im Unternehmen, Berufserfahrung (Ausschlusskriterium),
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— Nachweis, dass das Unternehmen aus mindestens 5 Mitarbeitern besteht als Eigenerklärung z. B.: Organigramm (Ausschlusskriterium),
— Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen in Form einer Liste nachweisen. Dabei muss mindestens eine Referenz aus dem Bereich A und eine Referenz aus dem Bereich B sein, die dritte Referenz kann sowohl aus dem Bereich A oder B sein.
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Bereich A: Projekt aus dem Bereich Ingenieurbauwerke, mit Kosten der KGr 300+400 brutto i.H.v. mindestens 35,00 Mio. EUR, vollständig abgeschlossen
Bereich B: Projekt aus dem Bereich Verkehrsanlagen Bundesautobahn, mit Kosten der KGr 300+400 brutto i.H.v. mindestens 20,00 Mio. EUR, vollständig abgeschlossen.
Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn in den einzelnen Leistungsbereichen (A und B) folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Geforderte Leistungen vollständig erbracht/abgeschlossen,
2. Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer,
3. Fertigstellung Leistungserbringung innerhalb der letzten 10 Jahre (1.1.2011 bis Datum Eingang Angebot) (Ausschlusskriterium).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Angebot abzugeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 280000
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung B4 Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.autobahn.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17abdfd6ed3-2e2102a4907fa06e 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
— Angebotsschreiben,
— Vertrag SiGeKo_A0378100301 (als Entwurf) einschl. Anlage LB_SiGeKo (Anl. B-02a),
— Leistungsverzeichnis (GAEB-Datei),
— Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen als gesonderte Anlage.
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Folgende Unterlagen sind, soweit zutreffend, einzureichen:
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer,
— Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe).
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
Der AG behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Angebote unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Formularen nachzufordern.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Telefon: +49 30403680800 📞
E-Mail: recht@autobahn.de 📧
Fax: +49 30403680810 📠
Internetadresse: www.autobahn.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 141-374208 (2021-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: SiGeKo-Leistungen A8 Enztalquerung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 71134250198 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 196-510438
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 141-374208
ABl. S-Ausgabe: 196

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SiGeKo-Leistungen im Bereich Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für die Baumaßnahme A8 Enztalquerung: Die Autobahn A8 zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Süd und Pforzheim Nord ist auf Grund der beengten Fahrbahnen das letzte Nadelöhr zwischen Karlsruhe und Stuttgart. Der bestehende Fahrbahnquerschnitt in diesem Bereich mit nur 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung ist dem Verkehr nicht mehr gewachsen. Dies verursacht täglich in beiden Richtungen Rückstaus. Die Anwohner in unmittelbarer Nähe der A8 sind dabei einer enormen Lärmbelastung ausgesetzt. Auf Grund der unmittelbaren Lage der Trinkwasserversorgung der Stadt Pforzheim und der Gemeinde Niefern zu dem an der A 8 liegenden Wasserschutzgebiet werden bauliche Vorkehrungen getroffen, dass es nicht zu Belastungen und Gefährdungen des dortigen Grundwassers kommt. Die Anschlussstelle Pforzheim-Ost im Enztal entspricht außerdem aufgrund der räumlichen Zwänge nicht den aktuellen Anforderungen und muss hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Sicherheit verbessert werden. Das Land Baden-Württemberg setzt daher im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der A8 zwischen der AS (Anschlussstelle) Pforzheim/Süd (Nr.45b) und der AS Pforzheim/Nord (Nr.44) um. Hierfür wurde der Planfeststellungsbeschluss (Az.: 24-0513.2 (A75b/A8) erwirkt. Der Planfeststellungsbeschluss zu dieser Maßnahme erging im November 2014. Das Bauwerk BW 7118 720 - Grünbrücke "Wurmberg" bei Niefern-Öschelbronn stellt eine Wiedervernetzungsmassnahme dar, die nicht im Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der BAB A8 behandelt ist. Für diese Maßnahme wurde das Baurecht gesondert erwirkt. Die Baumaßnahme umfasst den sechsstreifigen Ausbau der A 8 auf einer Länge von 4,772 km im Bereich von Betr.-km 237+327,830 südlich der Querung der K4500 bis Betr.-km 242+100 östlich der AS Pforzheim/Nord. Des Weiteren ist der Umbau der AS Pforzheim/Ost mit einem vierstreifigen Ausbau der B 10 im unmittelbaren Knotenpunktsbereich mit der A 8 vorgesehen. Westlich der bestehenden Tank- und Rastanlage Pforzheim wird der bestehende Parkplatz mit WC (PWCAnlage) moderat erweitert und ausgebaut. Die Ortsstraßen Nieferner Straße / Am Enzberg und Hörnleweg sowie das vorhandene Wirtschaftswegenetz wird der neuen Trassenführung und dem geänderten Querschnitt der A 8 angepasst. Im Zuge der Ausbaustrecke werden die Enz, die B 10, die Bahnstrecke Pforzheim Mühlacker, die Kreisstraßen K 4500, K 9808, K 9807, zwei Ortsstraßen und ein Wirtschaftsweg gekreuzt. Die heutigen Über- bzw. Unterführungen müssen abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden, die den topografischen Verhältnissen sowie der neuen Gradiente, Achse und Fahrbahnbreite angepasst sind. Wegen der autobahnnahen Wohnbebauungen sind umfangreiche Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen. Neben Lärmschutzwänden und -wällen, ist von Betr.-km 240+400 bis 240+780 eine 380 m lange Lärmschutzeinhausung geplant. Am Karlsruher Hang sind in den Einschnittsbereichen konstruktive Böschungssicherungen bzw. Stützbauwerke erforderlich. In der Planungsphase ist der gesamte Baustellenbereich einschließlich der bauzeitlichen Flächen-bedarfe, der Flächen für Baustelleneinrichtungen, Arbeitsgerüste und Arbeitsräume usw. zu berücksichtigen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-23 📅
Name: Weber-Ingenieure GmbH
Postanschrift: Bauschlotter Straße 62
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72315830 📞
E-Mail: vgv@weber-ing.de 📧
Land: Enzkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Quelle: OJS 2021/S 196-510438 (2021-10-04)