Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SiGeKo Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität
FEM3-0434-2021
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung: SiGeKo Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2024 soll die Omnibusflotte der BVG bis 2030 emissionsfrei sein. Um das zu realisieren, wird sukzessive auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2024 soll die Omnibusflotte der BVG bis 2030 emissionsfrei sein. Um das zu realisieren, wird sukzessive auf Elektrifizierung der Omnibusse umgestellt. Die neuerworbenen Busse haben andere Anforderungen. Dazu müssen neue Betriebshöfe gebaut werden. Der Betriebshof Süd – Ost gehört dazu. Dabei handelt es sich um 2 Standorte, welche über die Minna-Todenhagen-Brücke miteinander verbunden sind, einer davon an der Rummelsburger Landstraße/Minna-Todenhagen-Str. (ca. 2 ha, nachfolgend RLS genannt) und der andere an der Köpenicker Landstraße 297 (ca. 4 ha, nachfolgend KLS genannt).
Die Herausforderung bei diesem Projekt ist es, beide Standorte mit jeweils mehreren Gebäuden und Carports (zum Laden der Busse) zu koordinieren und eine fachgerechte Bebauung zu gewährleisten, eventuell auch unter Teilbetrieb. Dazu kommt, dass der Boden in der KLS kontaminiert ist. In Abstimmung mit dem Bezirksamt muss dort zudem eine Baugrundverbesserung erfolgen und die Oberfläche versiegelt werden. Der SiGeKo wird in die Planung (LP5) und Ausschreibung (LPH6) mit eingebunden und soll seine Erfahrungen dort einfließend lassen, um später einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Start ist Herbst 2021, voraussichtliche Fertigstellung Dezember 2024. Durch behördliche Genehmigungen und bauliche Verzögerungen kann sich der Fertigstellungstermin nach hinten verschieben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung – Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB,
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG,
4. Erklärung zum KRG,
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen- Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung –...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung – Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Fachkunde:
Es sind 3 Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
Mindestanforderungen:
— mind. 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Fachkunde:
Es sind 3 Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
Mindestanforderungen:
— mind. 1 Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein,
— mind. 1 Referenz muss für ein vergleichbares Objekt (z. B Betriebshof, Werkstatthallen für Busse) erbracht worden sein,
— alle 3 Referenzen sollen eine Objektgröße von mind. 1 ha. haben
Eine Eigenerklärung Fachkundenachweis liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-10
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich...”
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) Angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind Ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden
Allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).
Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe“ dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
8. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 134-357867 (2021-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: SiGeKo Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2024 soll die Omnibusflotte der BVG bis 2030 emissionsfrei sein. Um das zu realisieren, wird sukzessive auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2024 soll die Omnibusflotte der BVG bis 2030 emissionsfrei sein. Um das zu realisieren, wird sukzessive auf Elektrifizierung der Omnibusse umgestellt. Die neuerworbenen Busse haben andere Anforderungen. Dazu müssen neue Betriebshöfe gebaut werden. Der Betriebshof Süd - Ost gehört dazu. Dabei handelt es sich um 2 Standorte, welche über die Minna-Todenhagen-Brücke miteinander verbunden sind, einer davon an der Rummelsburger Landstraße/Minna-Todenhagen-Str. (ca. 2 ha, nachfolgend RLS genannt) und der andere an der Köpenicker Landstraße 297 (ca. 4 ha, nachfolgend KLS genannt). Die Herausforderung bei diesem Projekt ist es, beide Standorte mit jeweils mehreren Gebäuden und Carports (zum Laden der Busse) zu koordinieren und eine fachgerechte Bebauung zu gewährleisten, eventuell auch unter Teilbetrieb. Dazu kommt, dass der Boden in der KLS kontaminiert ist. In Abstimmung mit dem Bezirksamt muss dort zudem eine Baugrundverbesserung erfolgen und die Oberfläche versiegelt werden. Der SiGeKo wird in die Planung (LP5) und Ausschreibung (LPH6) mit eingebunden und soll seine Erfahrungen dort einfließend lassen, um später einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Start ist Herbst 2021, voraussichtliche Fertigstellung Dezember 2024. Durch behördliche Genehmigungen und bauliche Verzögerungen kann sich der Fertigstellungstermin nach hinten verschieben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 134-357867
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: SiGeKo Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ecoprotec GmbH
Postanschrift: Pamplonastrasse 19
Postort: Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5251/877888-0📞
E-Mail: vergabe@ecoprotec.de📧
Fax: +49 5251/877888-111 📠
Region: Paderborn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 191-498224 (2021-09-27)