SiGeKo – Zugang zum Königstuhl/Königsweg

Stadt Sassnitz, vertreten durch die BIG Städtebau GmbH

Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für die Errichtung des Brückenbauwerks auf dem Gelände des Königsstuhl-Nationalparkzentrum Sassnitz.
Bauzeit 12 Monate.
Die Baukosten für die Arbeiten am Brückenbauwerk belaufen sich auf ca. 4.45 Mio. EUR netto.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für die Errichtung des Brückenbauwerks auf dem Gelände des Königsstuhl-Nationalparkzentrum Sassnitz. Bauzeit 12 Monate. Die Baukosten für die Arbeiten am Brückenbauwerk belaufen sich auf ca. 4.45 Mio. EUR netto.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Rügen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Sassnitz, vertreten durch die BIG Städtebau GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 33
Postleitzahl: 18546
Postort: Sassnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dsk-big.de 🌏
E-Mail: jana.buenning@dsk-big.de 📧
Telefon: +49 3831/479412 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E21415697 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 076-194664
ABl. S-Ausgabe: 76

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für die Errichtung des Brückenbauwerks auf dem Gelände des Königsstuhl-Nationalparkzentrum Sassnitz.
Bauzeit 12 Monate.
Die Baukosten für die Arbeiten am Brückenbauwerk belaufen sich auf ca. 4.45 Mio. EUR netto.
Geschätzter Gesamtwert: 18 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 18 000 EUR 💰
Dauer: 72 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nationalparkzentrum Königsstuhl Sassnitz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungsnachweis Zertifikat
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: www.dsk-big.de
Internetadresse: www.dsk-big.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E21415697 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160 📞
Fax: +49 385588485517 📠
Internetadresse: www.wm.mv-regierung.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht,
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 076-194664 (2021-04-15)