Beschaffung eines SO-Entwicklungscluster für wissenschaftliche Berechnungen und Datenanalysen. Dieser Entwicklungscluster bestehend aus einer Hyperkonvergenten Infrastruktur (HCI) soll an der temporären Betriebsstätte des Instituts für Solar- Terrestrische Physik (SO) am Standort NZ betrieben werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 1.7.2021 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SO-Entwicklungscluster HCI
323/2021/5714425
Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines SO-Entwicklungscluster für wissenschaftliche Berechnungen und Datenanalysen. Dieser Entwicklungscluster bestehend aus einer...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines SO-Entwicklungscluster für wissenschaftliche Berechnungen und Datenanalysen. Dieser Entwicklungscluster bestehend aus einer Hyperkonvergenten Infrastruktur (HCI) soll an der temporären Betriebsstätte des Instituts für Solar- Terrestrische Physik (SO) am Standort NZ betrieben werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 1.7.2021 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Woldegker
Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung eines SO-Entwicklungscluster für wissenschaftliche Berechnungen und Datenanalysen. Dieser Entwicklungscluster bestehend aus einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung eines SO-Entwicklungscluster für wissenschaftliche Berechnungen und Datenanalysen. Dieser Entwicklungscluster bestehend aus einer Hyperkonvergenten Infrastruktur (HCI) soll an der temporären Betriebsstätte des Instituts für Solar- Terrestrische Physik (SO) am Standort NZ betrieben werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionale Leistung: Schulung zur Einweisung in den Gebrauch
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB 2. Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. Nachweis/Erklärung zu einer Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. Nachweis/Erklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2 000 000 EUR für Personen- und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angabe von mindestens 2 Referenzen für ein vergleichbares Projekt 2. Angaben zur Entwicklung der beschäftigten Mitarbeiter der letzten 3 Jahren 3....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe von mindestens 2 Referenzen für ein vergleichbares Projekt 2. Angaben zur Entwicklung der beschäftigten Mitarbeiter der letzten 3 Jahren 3. Nachweis einer Partnerzertifizierung beim Hersteller.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-06
18:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-09
08:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 132-350261 (2021-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines SO-Entwicklungscluster für wissenschaftliche Berechnungen und Datenanalysen. Dieser Entwicklungscluster bestehend aus einer...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines SO-Entwicklungscluster für wissenschaftliche Berechnungen und Datenanalysen. Dieser Entwicklungscluster bestehend aus einer Hyperkonvergenten Infrastruktur (HCI) soll an der temporären Betriebsstätte des Instituts für Solar- Terrestrische Physik (SO) am Standort NZ betrieben werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 01.07.2021 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 209191.29 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Woldegker Chaussee 35 17235 Neustrelitz
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 132-350261
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: I/921/67302195
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Computacenter AG & Co oHG
Postort: Kerpen
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 213 800 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 209191.29 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 135-384266 (2022-07-12)