Social Media für Extranet Bw

BWI GmbH

Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag über die vorrübergehende Überlassung (Miete) oder dauerhafte Überlassung (Kauf) von Lizenzen einer Social Media-Webanwendung, Erbringung von Leistungen zur Softwarepflege und Softwaresupport sowie Unterstützungsleistungen bei Installation der Software und Erstellen der Dokumentation zum gelieferten Produkt für den Zielbetrieb Bundeswehr im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb an einen (1) Rahmenvertragspartner zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-17 Auftragsbekanntmachung
2022-03-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internet- und Intranet-Softwarepaket
Referenznummer: 1296-SL-Social Media Extranet Bw
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag über die vorrübergehende Überlassung (Miete) oder dauerhafte Überlassung (Kauf) von Lizenzen einer Social Media-Webanwendung, Erbringung von Leistungen zur Softwarepflege und Softwaresupport sowie Unterstützungsleistungen bei Installation der Software und Erstellen der Dokumentation zum gelieferten Produkt für den Zielbetrieb Bundeswehr im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb an einen (1) Rahmenvertragspartner zu vergeben.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet- und Intranet-Softwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Unterstützung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Postleitzahl: 12489
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi.de 🌏
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de 📧
Fax: +49 2225988103368 📠
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1780136bcb3-21e360fb3c41896c 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 184-478238
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Auszug aus Punkt 5. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung: Für die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales geschätztes Abrufvolumen von 7.486.528,13 EUR (in Worten: sieben Millionen vierhun-dertsechsundachtzigtausendfünfhundertachtundzwanzig Komma dreizehn Euro) innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um je ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50% bis zum 1,5-fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 11.229.792,19 EUR (in Worten: elf Millionen zweihundertneunundzwanzig-tausendsiebenhundertzweiundneunzig Komma neunzehn Euro).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 11 229 792 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Obergrenze beträgt das 1,5 fache des Wertes des zu bezuschlagenden Angebotspreises.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2x je 12 Monate Fortführungsmöglichkeit
Beschreibung der Optionen: 2x je 12 Monate Fortführungsmöglichkeit
Zusätzliche Informationen:
Auszug aus Punkt 5. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung:
Für die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales geschätztes Abrufvolumen von 7.486.528,13 EUR (in Worten: sieben Millionen vierhun-dertsechsundachtzigtausendfünfhundertachtundzwanzig Komma dreizehn Euro) innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um je ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50% bis zum 1,5-fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 11.229.792,19 EUR (in Worten: elf Millionen zweihundertneunundzwanzig-tausendsiebenhundertzweiundneunzig Komma neunzehn Euro).
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-10 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bwi.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1780136bcb3-21e360fb3c41896c 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, das die BWI gegenüber ihrem Kunden abgeben wird. Wir behalten uns vor, die Vergabe nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufzuheben, sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden. Die Beauftragung unseres Kunden Bundeswehr liegt derzeit noch nicht vor.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 184-478238 (2021-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 047-121890
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 184-478238
ABl. S-Ausgabe: 47

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die Obergrenze beträgt das 1,5 fache des Wertes des zu bezuschlagenden Angebotspreises.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-25 📅
Name: Blueend ag
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ring, 13
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6114488740 📞
E-Mail: info@blueend.com 📧
Land: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 047-121890 (2022-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 1782-CK-Social Media Platform
Referenznummer: 1782-CK-Social Media Platform
Kurze Beschreibung:
Die BWI erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zeitlich befristete Überlassung von cloudfähiger Software (Subscription- bzw. Mietmodell) inklusive deren Weiterentwicklung, Pflege, Support sowie über softwarenahe Vertragsleistungen (Implementierungs-, Customizings- und Schulungsleistungen) für eine Social Media-Webanwendung im Zuge eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 VgV abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen. Im Zuge der Modernisierung der Onlinemedien der Bundeswehr wird mit dieser Software ein Informationsraum geschaffen, der sowohl der Mitarbeiterkommunikation für Angehörige des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) dient, als auch Zugangs- und Zugriffsmöglichkeiten für externe Nutzergruppen (z.B. für Reservedienstleistende, Familienangehörige) in einem geschlossenen Bereich ermöglicht. Ziel ist es, Informationen geschützt bereitzustellen, auf die mobil und sowohl von dienstlichen, als auch von privaten IT-Endgeräten zugegriffen werden kann. Mit der Social Media-Webanwendung soll Nutzern die Möglichkeit geboten werden, innerhalb des vorgenannten Informationsraumes endgeräteübergreifend Informationen auszutauschen, zu teilen, zu beobachten, sich zu vernetzen und gemeinsam an Inhalten/Publikationen zu arbeiten.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 23351339.40 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Siehe hierzu die Angabe in dem Rahmenvertrag unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
Postleitzahl: 53117
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: dreimalige optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: 3 x 12 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Schutz ausschließlicher Rechte / des geistigen Eigentums
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Für die Erbringung der Pflege-, Support- und softwarenahe Vertragsleistungen an der Software "XELOS" ist ein Zugriff auf den Quellcode der Software notwendig. Dieser Quellcode steht ausschließlich im Urheberrecht nach §§ 69a, 69c UrhG des Unternehmens BLUEEND AG.
Mehr anzeigen
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 23351339.40 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Blueend ag
Nationale Registrierungsnummer: DE262127014
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ring, 13
Postleitzahl: 65187
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@blueend.com 📧
Telefon: +49 6114488740 📞
Fax: +49 61171181005 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BWI GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 992-80159-61
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Postleitzahl: 12489
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de 📧
Telefon: +49 22259880 📞
Fax: +49 2225988103368 📠
URL: https://www.bwi.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 478238-2021

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlauf verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 222-763133 (2025-11-17)