Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Anzahl der Referenzen (30 Punkte)
Reicht der Bewerber lediglich die nach Ziffer 11.3 (a) (ii) des Informationsmemorandums (ID 03.00) mindestens geforderten zwei Referenzen ein, welche die Vorgaben von Ziffer 11.3 des Informationsmemorandums (ID 03.00) erfüllen, erhält der Bewerber 0 Punkte. Für jede weitere eingereichte Referenz, welche die Vorgaben von Ziffer 11.3 des Informationsmemorandums (ID 03.00) erfüllt, erhält der Bewerber folgende Punkte:
— 3 Referenzen: 10 Punkte,
— 4 Referenzen: 20 Punkte,
— 5 Referenzen und mehr: 30 Punkte.
2. Inhaltliche Vergleichbarkeit der Referenz (50 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet jede Referenz anhand ihrer Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebenden Leistung nach folgenden Kriterien. Für das Erfüllen eines Kriteriums erhält der Bewerber den zu jedem Kriterium genannten Punktwert, maximal insgesamt 50 Punkte pro Referenz. Die vom Bewerber zu den nachfolgend genannten quantitativen Kriterien getätigten Angaben werden mit der Formel in Ziffer 12.2 (b) (xii) des Informationsmemorandums (ID 03.00) zwischen 0 und dem jeweils angegebenen maximal erreichbaren Punktwert interpoliert.
2.1 Anzahl des eingesetzten Personals (10 Punkte)
Es wird die Anzahl des während der Vertragslaufzeit des Referenzauftrags gleichzeitig zur Auftragsausführung eingesetzten technischen Fachkräfte wie folgt bewertet:
• 3 Personen: 0 Punkte
• 13 Personen und mehr: 10 Punkte
2.2 Software-Paketierung für Terminal-Server (5 Punkte)
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag die Software-Paketierung für Terminal-Server (Windows) nach den Maßgaben der “Allgemeinen Paketanforderungen” (ID 08.01) erbracht, erhält er 5 Punkte.
2.3 MECM-Paketintegration ausgeführt (5 Punkte)
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag die Paketintegration in das Verteilsystem MECM (Microsoft EndPoint Configuration Manager) mit anschließender Testverteilung im Wesentlichen erbracht, erhält er 5 Punkte.
2.4 Citrix Veröffentlichung für Anwendung ausgeführt (5 Punkte)
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag die Veröffentlichung einer Anwendung in Citrix erbracht, erhält er 5 Punkte.
2.5 Unterstützung Fachabnahme (3 Punkte)
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag die Produktverantwortlichen des Kunden bei der Fachabnahme nach dem in der Leistungsbeschreibung (ID 08.00) Ziffer 4.6 dargestellten Prozedere unterstützt, erhält er 3 Punkte.
2.6 Unterstützung Evaluierung (3 Punkte)
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag die Produktverantwortlichen des Kunden bei der Evaluierung nach dem in der Leistungsbeschreibung (ID 08.00) Ziffer 4.5 beschriebenen Prozedere unterstützt, erhält er 3 Punkte.
2.7 Produktiven SW-Rollout ausgeführt (4 Punkte)
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag die Verteilung einer Anwendung in der Produktion inklusive Verfolgung und Berichten des Status gemäß Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung (ID 08.00) erbracht, erhält er 4 Punkte.
2.8 Intune Pakete erstellt oder konvertiert (3 Punkte)
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag Software-Pakete in das Microsoft Intune Paketformat konvertiert oder Software-Pakete im Microsoft Intune Paketformat erstellt, erhält er 3 Punkte.
2.9 Technologie “PSAppDeploy” eingesetzt (5 Punkte)
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag die Werkzeugsammlung “ PSAppDeployToolkit (PowerShell App Deployment Toolkit,
https://psappdeploytoolkit.com/)“ eingesetzt, erhält er 5 Punkte.
2.10 Technologie MSIX eingesetzt (4 Punkte)
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag Software-Pakete im Paketformat bzw. In der Technologie MSIX erstellt, erhält er 4 Punkte.
2.11 Technologie Desktop App Converter oder Desktop Bridge eingesetzt (3 Punkte)
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag Software-Pakete mit Verwendung der Technologien Desktop App Converter oder Desktop Bridge erstellt, erhält er 3 Punkte.
3. Anzahl der technischen Fachkräfte (15 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der technischen Fachkräfte des Bewerbers beziehungsweise der Bewerbergemeinschaft zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, die zur Erbringung der zu vergebenden Leistung eingesetzt werden können, wie folgt:
• 15 technische Fachkräfte: 0 Punkte
• 30 technische Fachkräfte oder mehr: 15 Punkte
Der Begriff „technische Fachkräfte“ bezieht sich dabei nicht nur auf technisches Personal im engeren Sinn. Als technische Fachkraft sind sämtliche Personen zu verstehen, die über bestimmte Fähigkeiten, Qualifikationen oder Erfahrungen verfügen müssen, um eine ordnungsgemäße Ausführung der Leistung sicherstellen zu können.
Der Auftraggeber bittet, dass der Bewerber die Anzahl der – nach der jeweiligen Studien- und Ausbildungsqualifikation unterteilten – technischen Fachkräfte in einem eigenen Dokument erklärt und die Bezeichnung dieses Dokuments im Formblatt Anlage 7.3 (ID 03.09) angibt.
Die vom Bewerber genannte Anzahl der technischen Fachkräfte wird mit der Formel in Ziffer 12.2 (b) (xii) des Informationsmemorandums (ID 03.00) zwischen 0 und 15 Punkten interpoliert.
4. Informationssicherheitsmanagement (5 Punkte)
Für die Vorlage eines zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist
• gültigen zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO/IEC 27001:2017-06 von einer akkreditierten Stelle oder
• eins gültigen gleichwertigen Zertifikats von einer akkreditierten Stelle
mit dem Geltungsbereich des hier zu vergebenden Auftrags erhält der Bewerber 5 Punkte.
Der Bewerber erhält keine Punkte, wenn er lediglich eine Eigenerklärung einreicht, aus welcher die vom Bewerber beziehungsweise des jeweiligen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Sicherstellung der Informationssicherheit angewendeten Managementmaßnahmen hervorgehen.
Bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft erhält die Bewerbergemeinschaft die 5 Punkte, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft den zuvor genannten Nachweis mit einem Zertifikat erbracht hat.
Der Auftraggeber bittet, dass der Bewerber die Bezeichnung des eingereichten Dokuments im Formblatt Anlage 7.3 (ID 03.09) angibt.