Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens jeweils einen
Referenz aus dem Verkauf von Software-Lizenzen und dem Bereich Wartung / Support von Software.
Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage „12_Referenzen“.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Software-Lizenzen und für die Durchführung von Wartung /
Support sowie Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3
Jahre sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
— Angabe, ob die Leistung vom Bewerber / Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
— Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenz mit Anschrift und Telefonnummer. Die
Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu Verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Für die Referenzen ist die Vorlage „12_Referenzen“ zu verwenden.
Weiterhin ist zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nachzuweisen:
— Eine Berechtigung oder ein Vertragsverhältnis mit dem Softwarehersteller des angebotenen Produkts zum Vertrieb der Software (oder selbst Softwarehersteller) sowie der zugehörigen Lizenzen (Certified Reseller, oder ähnlich).
Übersenden Sie bitte zusammen mit den anderen Anlagen einen geeigneten Nachweis (Scan / Kopie).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
Entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesn bezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100 000 EUR oder zwischen 100 000 und 200 000 EUR).