Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringungvon vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens fünfReferenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche undprivate Auftraggeber in Europa vorzulegen, darunter:
(a) Mindestens eine Referenz über softwaregestützte
Bestellsysteme für Bedarfsverkehre im ÖPNV mit den
Funktionen Anruf-Sammel-Taxi (AST) und Anruf-Linienfahrt
(ALT)
(b) Mindestens eine Referenz über softwaregestützte
Bestellsysteme für Bedarfsverkehre im ÖPNV mit der FunktionLinienband-Betrieb
(c) Mindestens zwei Referenz(en) über softwaregestützte
Bestellsysteme für Bedarfsverkehre im ÖPNV mit der FunktionFlächenbedienung (freie Bedarfssteuerung, haltestellen-
bezogen)
Diese Referenzen belegen gleichzeitig ausreichende
Erfahrungen in Erbringung von folgenden Leistungen:
• Schnittstelle zu einem Planungssystem,
• Schnittstelle zu einem Auskunftssystem,
• Schnittstelle zu einer Echtzeit-Datendrehscheibe sowie
• Integration der Kundenfunktionen in eine vorhandene
Fahrplanauskunft (Internet)
• Integration der Kundenfunktionen in eine Smartphone-
Applikation
Jede dieser Leistungen ist mindestens einmal mit den o.g.
Referenzen zu belegen.
Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den
letzten fünf Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden(Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung).
Qualität und Nachhaltigkeit in der Ausführung der Leistungen:
Als Nachweis der angemessenen Qualität in der Ausführungder Leistungen hat der Bieter die Maßnahmen des
Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität einschlägig zubeschreiben. Der Bieter kann die Gewährleistung der Qualitätdurch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über
Qualitätssicherungsnormen nach ISO9001 nachweisen.