Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarekonzept und erste Pilotanwendungen Urban-Hub
2021/0039/K13/Kra
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Softwarekonzept und erste Pilotanwendungen Urban-Hub
Auftragswert: ca. 210 TEUR Netto.”
1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH
Bahnhofstraße 17
39104 Magdeburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ILM führt aktuell das Forschungsprojekt Paket-KV-MD durch. In dem Projekt wird ein ganzheitliches, nachhaltiges Logistiksystem für einen regionalen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das ILM führt aktuell das Forschungsprojekt Paket-KV-MD durch. In dem Projekt wird ein ganzheitliches, nachhaltiges Logistiksystem für einen regionalen Logistikdienstleister entwickelt. Teil des Logistikkonzepts ist die Entwicklung eines Softwarekonzeptes sowie erste Pilotanwendungen für das Urban-Hub.
Bei dieser Vergabe wird für die Mediengruppe Magdeburg, den Verbundprojektpartner, die o.g Leistung ausgeschrieben. Die Bezahlung dieser Beschaffungsmaßnahme erfolgt komplett seitens der Mediengruppe Magdeburg, an die auch die Rechnungsstellung zu erfolgen hat. Das Softwarekonzept und die ersten Pilotanwendungen im Urban-Hub sind Bestandteile des Finanzplanes für den bewilligten EFRE-Förderantrag.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aussagekraft der Anlagen 1-5
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4.000,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte des Projektstrukturplanes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3.000,00
Preis (Gewichtung): 3.000,00
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-06 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Forschungsprojekt Paket-KV-MD
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z. B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise:
Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf
Eigenerklärung nach 123 und 124 GWB.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt. (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 – 93/17).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten):
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten):
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA),
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA);
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA),
Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-18
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-19
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe...”
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Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 035-086957 (2021-02-16)
Ergänzende Angaben (2021-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Softwarekonzept und erste Pilotanwendungen Urban-Hub
Auftragswert: ca. 210 TEUR netto.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 035-086957
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 06/04/2021
Neuer Wert
Text: Beginn: 01/05/2021
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-03-18 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2021-03-31 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2021-04-05 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-04-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-03-19 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2021-04-01 📅
Zeit: 09:00
Andere zusätzliche Informationen
Es haben sich keine Änderungen in der Leistungsbeschreibung ergeben.
Quelle: OJS 2021/S 056-142210 (2021-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Softwarekonzept und erste Pilotanwendungen Urban-Hub
Auftragswert: ca. 210 T€ NETTO”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ILM führt aktuell das Forschungsprojekt Paket-KV-MD² durch. In dem Projekt wird ein ganzheitliches, nachhaltiges Logistiksystem für einen regionalen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das ILM führt aktuell das Forschungsprojekt Paket-KV-MD² durch. In dem Projekt wird ein ganzheitliches, nachhaltiges Logistiksystem für einen regionalen Logistikdienstleister entwickelt. Teil des Logistikkonzepts ist die Entwicklung eines Softwarekonzeptes sowie erste Pilotanwendungen für das Urban-Hub. Bei dieser Vergabe wird für die Mediengruppe Magdeburg, den Verbundprojektpartner, die o.g Leis-tung ausgeschrieben. Die Bezahlung dieser Beschaffungsmaßnahme erfolgt komplett seitens der Mediengruppe Magdeburg, an die auch die Rechnungsstellung zu erfolgen hat. Das Softwarekonzept und die ersten Pilotanwendungen im Urban-Hub sind Bestandteile des Finanzplanes für den bewilligten EFRE-Förderantrag.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Forschungsprojekt Paket-KV-MD²
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 035-086957
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Softwarekonzept und erste Pilotanwendungen Urban-Hub
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: cocoloo GmbH
Postanschrift: Hollen 32
Postort: Martfeld
Postleitzahl: 27327
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1753476894📞
E-Mail: kai.barwig@cocoloo.de📧
Region: Niedersachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Quelle: OJS 2021/S 218-574781 (2021-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
E-Mail: beschaffung@ovgu.de📧
URL: www.ovgu.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarekonzept und erste Pilotanwendungen Urban-Hub
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsdienste📦
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ILM führt aktuell das Forschungsprojekt Paket-KV-MD² durch. In dem Projekt wird ein ganzheitliches, nachhaltiges Logistiksystem für einen regionalen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das ILM führt aktuell das Forschungsprojekt Paket-KV-MD² durch. In dem Projekt wird ein ganzheitliches, nachhaltiges Logistiksystem für einen regionalen Logistikdienstleister entwickelt. Teil des Logistikkonzepts ist die Entwicklung eines Softwarekonzeptes sowie erste Pilotanwendungen für das Urban-Hub.
Bei dieser Vergabe wird für die Mediengruppe Magdeburg, den Verbundprojektpartner, die o.g Leis-tung ausgeschrieben. Die Bezahlung dieser Beschaffungsmaßnahme erfolgt komplett seitens der Mediengruppe Magdeburg, an die auch die Rechnungsstellung zu erfolgen hat. Das Softwarekonzept und die ersten Pilotanwendungen im Urban-Hub sind Bestandteile des Finanzplanes für den bewilligten EFRE-Förderantrag.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 218-574781
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: AU4034121006-22-008
Titel: Software-Schnittstelle für die Integration von Paketstationen
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-10 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Cocoloo GmbH
Region: Diepholz🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 32 640 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer / Landesverwaltungsamg Halle
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1
Postort: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2022/S 209-598595 (2022-10-24)