Fortsetzung III.1.4):
— Eine formfreie vom Bieter zu erstellende Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind; bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der tatsächliche Nachweis ist nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber nach dessen Aufforderung vorzulegen, dieser darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 6 Monate sein,
— Bankerklärung oder Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben,
— Nachweis oder eine formfreie vom Bieter zu erstellende Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Höhe der Mindestdeckungssumme beträgt 10 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Deckungssumme insgesamt nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine Eigenerklärung geführt werden. Bezüglich des Haftpflichtversicherungsnachweises muss eine Anpassung an die geforderte Deckungssumme spätestens nach Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer für die Leistung erfolgen. Bei der Kalkulation des Angebotes ist die Höhe der geforderten Deckungssummen zu berücksichtigen. Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.
Die vorzulegenden Nachweise dürfen zum Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein, sofern nicht andere Zeitangaben in den folgenden Ziffern ausdrücklich gefordert werden. Nachweise in anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die vorzulegenden Nachweise müssen zu Vertragsbeginn Gültigkeit besitzen. Verlieren sie ihre Gültigkeit innerhalb der Vertragslaufzeit, so ist von dem Auftragnehmer unaufgefordert eine Verlängerung nachzuweisen.
— Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten zu machen und dem Angebot eine vom Standortverantwortlichen unterschriebene Besichtigungsbescheinigung beizufügen. Der Besichtigungstermin muss spätestens eine Woche vor Angebotsabgabe erfolgt sein. Die Besichtigungsbescheinigung wird dem Bieter nach der Ortsbesichtigung ausgehändigt. Sofern die Wahrnehmung einer Vor-Ort-Begehung aufgrund
Geltender Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nicht geboten erscheint, kann der Auftraggeber ausnahmsweise einseitig von der Durchführung eines Besichtigungstermins absehen.
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Bieterkonzept zur Sozialbetreuung, die Erklärung Unternehmensdaten sowie eine von ihm zu erstellende Eigenerklärung einzureichen, dass Kosten für durch die Covid-19-Pandemie bedingte Maßnahmen nicht Bestandteil der kalkulierten Preise ist.
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien „Preis“ (60 %) und „Bieterkonzept für die Sozialbetreuung“ (40 %) ermittelt.
Bereits mit Angebotsabgabe ist zu benennen, welche Teilleistungen durch Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen (Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“).
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hesse unter
www.vergabe.hessen.de zur Verfügung gestellt.