Beschreibung der Beschaffung
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer:
a) Die soziale Beratung und Betreuung der Personenkreise gem. § 4 LAufnG mit Hilfe eines ganzheitlichen, interkulturellen und mehrsprachigen Ansatzes.
b) Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst soll im Bereich der personenbezogenen Tätigkeiten folgende Aufgaben umfassen:
- die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der Familienzusammenführung,
- die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der Familienzusammenführung
- die Identifizierung als schutzbedürftige Person nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU und Unterstützung des kommunalen Aufgabenträgers bei der Ermittlung der daraus resultierenden besonderen Bedarfe unter Einbeziehung der Regelangebote (Mitwirkung am Fallmanagement),
- die Beratung im Härtefallverfahren nach der Brandenburgischen Härtefallkommissionsverordnung,
- die Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Problemlagen im Einzelfall in Zusammenarbeit mit den Regeldiensten,
- niedrigschwellige Gruppen- oder Einzelmaßnahmen und Angebote beispielsweise zur Orientierung in der Ankommensphase sowie zur psychosozialen Stabilisierung oder bei zielgruppenspezifischen Bedarfslagen.
c) Im Bereich Vernetzung und Kooperation:
- die Pflege bzw. die Schaffung neuer örtlicher, regional beziehungsweise landesweit agierender Vernetzungsstrukturen und Kooperationen sowie entsprechende bereits bestehende Strukturen unterstützen; regionale Facharbeitsgruppen einrichten und koordinieren, örtliche und regionale integrationsförderliche Angebote und Initiativen sowie zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote vernetzen und koordinieren,
- den fachlichen Austausch, beispielsweise zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Migrationssozialarbeit, in Abstimmung mit anderen Trägern von Angeboten der Migrationssozialarbeit und dem Land Brandenburg unterstützen sowie
- die Kooperation mit Regelstrukturen und flankierenden Angeboten zur Unterstützung der Integration und zur Unterstützung der interkulturellen Öffnung von sozialen Regeldiensten, Behörden und Institutionen fördern;
- die fachliche und beratende Unterstützung von im Bereich der Migrationssozialarbeit tätigen Personen und Gruppen, beispielsweise bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zum Schutz vor Gewalt, bei Kooperationen mit bürgerschaftlichen Initiativen und Willkommensinitiativen für die Integration von nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen sowie mit Migrantenorganisationen und durch Einzel- oder Gruppensupervision sowie Schulungen umfassen;
- im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit die Darstellung des Angebots der Migrationssozialarbeit (insbesondere zeitliche und örtliche Erreichbarkeit, allgemeines und zielgruppenspezifisches Angebotsspektrum) und die Vermittlung von Sachinformationen zu allgemeinen und zielgruppen- oder themenspezifischen Inhalten umfassen.
d) Die Förderung der Integration des aufgenommenen Personenkreises durch:
- die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und eines gelingenden Miteinanders zwischen den aufgenommenen Personen und der Aufnahmegesellschaft,
- gemeinwesenorientierte Angebote,
- interkulturelle Sensibilisierung und Unterstützung von Begegnungsmöglichkeiten unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Unterstützung ehrenamtlich Tätiger sowie von Willkommensinitiativen,
- Kooperation mit Migrantenorganisationen,
- Vernetzung und Kooperation zwischen migrationsspezifischen und allgemeinen Unterstützungsangeboten,
- Förderung der interkulturellen Öffnung nicht migrationsspezifischer Dienste und Institutionen.
e) Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiter*innen der Landeshauptstadt Potsdam.
f) Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiter*innen der Landeshauptstadt Potsdam.
g) Erwartet wird vom Auftragnehmer zudem die Beratung, Fortbildung und Schulung Dritter, u. a.:
- Mitarbeitende der Gemeinschaftsunterkünfte,
- Ehrenamtliche,
- Flüchtlingsselbstorganisationen,
- Vereine und Initiativen,
- Regionalen Willkommensinitiativen,
- Mitarbeitende von Regelberatungsdiensten,
- Mitarbeitende von Wohnungsvermietern,
- Unternehmerverbände, IHK und HWK.
h) Vorhalten von mehrsprachigem Informationsmaterial (als Flyer sowie als Online-Angebot) über das Leistungsangebot der Beratungsstelle sowie ein Integrationskompass mit Kontaktangaben für die Landeshauptstadt Potsdam.
i) Sensibilisierung der Aufnahmegesellschaft für das Thema Migration.
j) Fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*innen in der Sozialarbeit und Supervision.
k) Fortlaufende Dokumentation und Evaluierung der Arbeitsinhalte und -ergebnisse.
l) Zum jeweils 31.3. erwartet die Landeshauptstadt Potsdam vom Auftragnehmer einen Jahresbericht über die Strukturen und Aktivitäten des Migrationsfachberatungsdienstes im Vorjahr. Des Weiteren wird eine statistische Aufbereitung der geleisteten Beratungen in quantitativer Hinsicht mit folgenden Angaben erwartet:
- Gesamtanzahl
- Geschlecht
- Alter
- Herkunftsland
- Familienstand
- Aufenthaltsstatus
- Form der Beratung (telefonisch, begleitend, Krisenintervention)
- Dauer der Beratung
- Grund der Beratung
Der Auftragnehmer soll proaktiv u.a. mit folgenden Einrichtungen und Partnern zusammenarbeiten:
- dem Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam,
- der Agentur für Arbeit Potsdam,
- kirchlichen, caritativen und diakonischen Einrichtungen,
- Vermietern,
- anderen Beratungsdiensten,
- Selbsthilfegruppen,
- den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungsverbünden,
- den Einrichtungen der Jugendhilfe,
- Sportvereinen.