Der öffentliche Träger hat geeignete Jugendhilfeleistungen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zu bewilligen, umzusetzen und zu finanzieren, wenn die Leistungsvoraussetzungen des SGB VIII vorliegen. Explizites Ziel der Jugendhilfe ist die soziale Integration junger Menschen und die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu einer sozial verantwortlich handelnden Persönlichkeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe gem. § 10 JGG für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende
94/21/51”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Der öffentliche Träger hat geeignete Jugendhilfeleistungen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zu bewilligen, umzusetzen und zu...”
Kurze Beschreibung
Der öffentliche Träger hat geeignete Jugendhilfeleistungen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zu bewilligen, umzusetzen und zu finanzieren, wenn die Leistungsvoraussetzungen des SGB VIII vorliegen. Explizites Ziel der Jugendhilfe ist die soziale Integration junger Menschen und die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu einer sozial verantwortlich handelnden Persönlichkeit.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der öffentliche Träger hat geeignete Jugendhilfeleistungen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zu bewilligen, umzusetzen und zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Der öffentliche Träger hat geeignete Jugendhilfeleistungen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zu bewilligen, umzusetzen und zu finanzieren, wenn die Leistungsvoraussetzungen des SGB VIII vorliegen. Explizites Ziel der Jugendhilfe ist die soziale Integration junger Menschen und die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu einer sozial verantwortlich handelnden Persönlichkeit.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Vertragsverlängerung um jeweils 2 Jahre ist bis zu zweimal möglich. Die Vertragsverlängerung um 2 Jahre erfolgt automatisch, soweit keine der beiden...”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Vertragsverlängerung um jeweils 2 Jahre ist bis zu zweimal möglich. Die Vertragsverlängerung um 2 Jahre erfolgt automatisch, soweit keine der beiden Vertragsparteien das Vertragsverhältnis bis zum 30.06. des laufenden Jahres kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis Träger der freien Jugendhilfe i. S. des § 75 SGB VIII; Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis Träger der freien Jugendhilfe i. S. des § 75 SGB VIII; Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Anforderung an die Fachkräfte/Mitarbeiter/innen:
Der Auftragsnehmer verpflichtet sich zur Leistungserbringung Fachkräfte mit der beruflichen Qualifikation staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogin/-pädagoge mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss bzw. Bachelor- oder Masterabschluss oder ver-gleichbarer Qualifikation einzusetzen und dies schriftlich nachzuweisen. Eine Vertretung durch Fachkräfte mit gleichwertiger Ausbildung ist sichergestellt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-16
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 117-306461 (2021-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1690305.44 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 117-306461
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe gem. § 10 JGG für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste gGmbH
Postort: Zeven
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rotenburg (Wümme)🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1690305.44 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 196-510541 (2021-10-04)