Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin
RB66 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde
Die Leistungen umfassen auf der Linie RE9 ca. 1.080.000 Zugkm p. a.
Die Leistungen umfassen auf der Linie RB66 ca. 430.000 Zugkm p. a., wobei die Beauftragung dieses Leistungsteils unter dem Vorbehalt einer abschließenden Klärung der Vergabestelle mit der Wojewodschaft Westpommern steht.
Die Linien RE9 und RB66 sind darüber hinaus zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreiben. Derzeit erkundet die Vergabestelle insoweit die Möglichkeit einer Einbindung der Wojewodschaft Westpommern.
Gegenstand der Verhandlungen ist zudem eine mögliche Umgestaltung des Betriebsprogramms mit Verlängerung der Linie RE9 im VBB-Gebiet und einer Erweiterung des Leistungsumfangs um bis zu ca. 200.000 Zugkm p. a..
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Telefon: +49 3025414500📞
E-Mail: spnv-vergabe@vbb.de📧
Fax: +49 3025414515 📠
Region: Brandenburg🏙️
URL: http://www.mil.brandenburg.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postort: Berlin
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin (NBS)
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin
RB66 Bundesgrenze DE/PL –...”
Kurze Beschreibung
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin
RB66 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde
Die Leistungen umfassen auf der Linie RE9 ca. 1.080.000 Zugkm p. a.
Die Leistungen umfassen auf der Linie RB66 ca. 430.000 Zugkm p. a., wobei die Beauftragung dieses Leistungsteils unter dem Vorbehalt einer abschließenden Klärung der Vergabestelle mit der Wojewodschaft Westpommern steht.
Die Linien RE9 und RB66 sind darüber hinaus zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreiben. Derzeit erkundet die Vergabestelle insoweit die Möglichkeit einer Einbindung der Wojewodschaft Westpommern.
Gegenstand der Verhandlungen ist zudem eine mögliche Umgestaltung des Betriebsprogramms mit Verlängerung der Linie RE9 im VBB-Gebiet und einer Erweiterung des Leistungsumfangs um bis zu ca. 200.000 Zugkm p. a..
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Angermünde
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.080.000 Zugkm p.a. und die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.080.000 Zugkm p.a. und die Linie RB66 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde mit einem Umfang von insgesamt ca. 430.000 Zugkm p.a. für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038. Im Hinblick auf die hohe Nachfrage auf dem Streckenabschnitt Berlin - Eberswalde kommt für die Linie RE9 der Einsatz von Doppelstockfahrzeugen in Betracht. Die zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreibenden Leistungen auf den Linien RE9 und RB66 umfassen zusammen ca. 230.000 Zugkm p. a..
Hinsichtlich des Landes Berlin steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner Haushaltsvorbehalt). Der Haushaltsvorbehalt begründet sich insbesondere mit der langen Dauer des Vergabeverfahrens, die einer Sicherung der erforderlichen Haushaltsmittel schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung entgegensteht. Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt aufgehoben worden ist. Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen, behalten sich die Aufgabenträger vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV aufzuheben. Kosten und Aufwendungen der Bewerber im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV.
Die Auftraggeber übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen genannten Voraussetzungen das Risiko der Wiederverwendung von Fahrzeugen nach Ablauf des Verkehrsvertrags (Nachnutzungszusage Fahrzeuge).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2038-12-11 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen;
2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie eine solche Bescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird;
3) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mitrechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate;
2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate;
2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach Nr. 3 ausreichend; Sofern die Erstellung der Erklärung nach Nr. 3 für das letzte abgeschlossene Geschäfts-jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist für den Bieter unmöglich oder mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist, genügt die Vorlage der Unterlagen nach Nr. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 für die drei Geschäftsjahre vor dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zu Nr. 2 enthalten sind. Sofern die Erstellung einer Erklärung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist für den Bieter unmöglich oder mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist, genügt die Vorlage der Erklärungen für die drei Geschäftsjahre vor dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Für den Fall, dass die Nachweise nach Nr. 1 bis Nr. 3 nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine solche Einschätzung ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen:
Liste der vom Bieter wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die von einem mit ihm verbundenen Unternehmen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr berufen will. In diesem Fall gelten die Regelungen zur Eignungsleihe nach VI.3)3.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 090-215699
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV registrieren. Sie erhalten bei der unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle...”
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV registrieren. Sie erhalten bei der unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Kommunikation im Vergabeverfahren zu nutzen ist;
2) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
a) Eigenerklärung des Bieters;
b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung nach § 48 Abs. 4 letzter Halbsatz VgV. Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen von § 48 Abs. 6 VgV kann nach dessen Satz 1 eine Versicherung an Eides statt oder nach dessen Satz 2 eine förmliche Erklärung vorgelegt werden. Die Auskunft oder sie ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate sein;
c) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Auf § 48 Abs. 6 VgV wird verwiesen. Nachweis oder ersetzende Erklärung zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate;
d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z.B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde.
3) Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Aus Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergibt sich, dass das EVU stets verpflichtet ist, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen.
4) Eignungsleihe
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
5) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).
6) Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung wird zu Einzelheiten der unter VI.3) genannten Unterlagen auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Damit ist jedoch keine inhaltliche Änderung der Anforderungen verbunden. Im Falle etwaiger Widersprüche zwischen den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung, gelten nur die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 169-442227
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1
Ort des zu ändernden Textes: III.1.1) 1) Satz 1
Alter Wert
Text: Angebotsfrist
Neuer Wert
Text: Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: III.1.2) 1), 2) Satz 1, 2 und 3 zweiter Halbsatz, 3) Satz 1 und 2
Alter Wert
Text: Angebotsfrist
Neuer Wert
Text: Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: III.1.2) 2) Satz 3 erster Halbsatz
Alter Wert
Text: Angebotsabgabe
Neuer Wert
Text: Abgabe des Teilnahmeantrags
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: III.1.3) Abs. 1 Satz 2
Alter Wert
Text: mit dem Angebot vorzulegen
Neuer Wert
Text: mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: III.1.3) letzter Satz
Alter Wert
Text: gelten die Regelungen zur Eignungsleihe nach VI.3)3
Neuer Wert
Text: gelten die Regelungen zur Eignungsleihe nach VI.3) 4)
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: VI.3) 2) Satz 1
Alter Wert
Text: mit dem Angebot vorzulegen
Neuer Wert
Text: mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: VI.3) 2) b) Satz 3
Alter Wert
Text:
“Die Auskunft oder sie ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate sein” Neuer Wert
Text:
“Die Auskunft oder die sie ersetzende Erklärung darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht älter als 10 Monate sein. Es genügt, wenn die Auskunft über...”
Text
Die Auskunft oder die sie ersetzende Erklärung darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht älter als 10 Monate sein. Es genügt, wenn die Auskunft über den/die gesetzlichen Vertreter bzw. die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen mit dem Erstangebot vorgelegt wird.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: VI.3) 2) c) Satz 3
Alter Wert
Text: Angebotsfrist
Neuer Wert
Text: Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: VI.3) 2) d)
Alter Wert
Text:
“mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde” Neuer Wert
Text:
“mit der gemeinsamen Abgabe eines Teilnahmeantrags und Angebots in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124...”
Text
mit der gemeinsamen Abgabe eines Teilnahmeantrags und Angebots in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde bzw. wird
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: VI.3) 3)
Alter Wert
Text: mit dem Angebot
Neuer Wert
Text: spätestens mit dem endgültigen Angebot
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: VI.3) 4) Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1
Alter Wert
Text: mit seinem Angebot nachzuweisen
Neuer Wert
Text: mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen
Andere zusätzliche Informationen
“Die hiesige Bekanntmachung einer Berichtigung dient zur redaktionellen Korrektur. Eine materielle Veränderung der Eignungsanforderungen ist damit nicht verbunden.”
Die hiesige Bekanntmachung einer Berichtigung dient zur redaktionellen Korrektur. Eine materielle Veränderung der Eignungsanforderungen ist damit nicht verbunden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 184-479795 (2021-09-17)
Ergänzende Angaben (2021-10-01)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.1.5
Alter Wert
Text:
“Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen” Neuer Wert
Text:
“Die öffentlichen Auftraggeber werden den Auftrag nur nach Verhandlungen vergeben.” Andere zusätzliche Informationen
“Die hiesige Bekanntmachung einer Berichtigung dient zur Korrektur der Angabe in IV.1.5) ("Angaben zur Verhandlung") der am 01.09.2021 veröffentlichten...”
Die hiesige Bekanntmachung einer Berichtigung dient zur Korrektur der Angabe in IV.1.5) ("Angaben zur Verhandlung") der am 01.09.2021 veröffentlichten Auftragsbekanntmachung. Da das Formular für die Berichtigung einen ersatzlosen Entfall der Angabe in IV.1.5) nicht vorsieht, stellen die Auftraggeber ausdrücklich klar, dass sie den Auftrag nur nach Verhandlungen vergeben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 194-506329 (2021-10-01)
Ergänzende Angaben (2021-11-04)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin
RB66 Bundesgrenze DE/PL –...”
Text
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin
RB66 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde
Die Leistungen umfassen auf der Linie RE9 ca. 1.080.000 Zugkm p. a.
Die Leistungen umfassen auf der Linie RB66 ca. 430.000 Zugkm p. a., wobei die Beauftragung dieses Leistungsteils unter dem Vorbehalt einer abschließenden Klärung der Vergabestelle mit der Wojewodschaft Westpommern steht.
Die Linien RE9 und RB66 sind darüber hinaus zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreiben. Derzeit erkundet die Vergabestelle insoweit die Möglichkeit einer Einbindung der Wojewodschaft Westpommern.
Gegenstand der Verhandlungen ist zudem eine mögliche Umgestaltung des Betriebsprogramms mit Verlängerung der Linie RE9 im VBB-Gebiet und einer Erweiterung des Leistungsumfangs um bis zu ca. 200.000 Zugkm p. a..
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linie:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem...”
Text
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linie:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Leistungsvolumen von ca. 1.160.000 Zugkm p. a.
Die Linie RE9 ist darüber hinaus zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreiben.
Zudem besteht die Option einer Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2 mit einem Leistungsvolumen von ca. 135.000 Zugkm p. a. Die Option kann nur mit Zuschlagserteilung ausgeübt werden. Die Optionsleistungen beginnen im Fall der Optionsausübung mit der Betriebsaufnahme.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung: Abs. 1
Alter Wert
Text:
“Die zu vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.080.000 Zugkm p.a. und die...”
Text
Die zu vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.080.000 Zugkm p.a. und die Linie RB66 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde mit einem Umfang von insgesamt ca. 430.000 Zugkm p.a. für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038. Im Hinblick auf die hohe Nachfrage auf dem Streckenabschnitt Berlin - Eberswalde kommt für die Linie RE9 der Einsatz von Doppelstockfahrzeugen in Betracht. Die zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreibenden Leistungen auf den Linien RE9 und RB66 umfassen zusammen ca. 230.000 Zugkm p. a..
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die zu vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.160.000 Zugkm...”
Text
Die zu vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.160.000 Zugkm p.a. für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038. Im Hinblick auf die hohe Nachfrage auf dem Streckenabschnitt Berlin - Eberswalde kommt für die Linie RE9 der Einsatz von Doppelstockfahrzeugen in Betracht. Die zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreibenden Leistungen auf der Linie RE9 umfassen ca. 190.000 Zugkm p. a. Die Leistungen der Option Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2 umfassen ca. 135.000 Zugkm p. a.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text: Optionen: nein
Neuer Wert
Text:
“Optionen: ja
Beschreibung der Option: Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2” Andere zusätzliche Informationen
“Die hiesige Berichtigung dient zur Mitteilung, dass die in der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 genannten Leistungen auf der Linie RB66 entsprechend...”
Die hiesige Berichtigung dient zur Mitteilung, dass die in der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 genannten Leistungen auf der Linie RB66 entsprechend dem in II.1.4) der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 enthaltenen Vorbehalt einer abschließenden Klärung mit der Wojewodschaft Westpommern nicht Gegenstand der Vergabe sind. Zudem dient die hiesige Berichtigung der Bekanntmachung der Optionsleistung Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 217-572229 (2021-11-04)
Ergänzende Angaben (2022-03-11)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1
Alter Wert
Text: Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Neuer Wert
Text:
“Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.1.5
Ort des zu ändernden Textes: IV.1.5) in der Fassung der Berichtigung vom 06.10.2021
Alter Wert
Text:
“Die öffentlichen Auftraggeber werden den Auftrag nur nach Verhandlungen vergeben.” Neuer Wert
Text:
“Die öffentlichen Auftraggeber behalten sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: VI.3) 3) in der Fassung der Berichtigung vom 22.09.2021
Alter Wert
Text:
“Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das...”
Text
Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen auch für diese Unterauftragnehmer spätestens mit dem endgültigen Angebot nachzuweisen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das...”
Text
Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen für diese Unterauftragnehmer spätestens mit dem Erstangebot nachzuweisen. Sofern der Bieter im endgültigen Angebot für Leistungen nach Satz 1 Unterauftragnehmer vorsieht, die er weder im Teilnahmeantrag noch im Erstangebot für solche Leistungen benannt hat, legt er für diese Unterauftragnehmer die Nachweise nach Satz 1 mit dem endgültigen Angebot vor; bezogen auf eignungsleihende Unterauftragnehmer darf sich die Eignung dabei nicht verringern.
“Die hiesige Bekanntmachung dient der Korrektur der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021,...”
Die hiesige Bekanntmachung dient der Korrektur der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021, 06.10.2021 und 09.11.2021. Darüber hinaus wird aus Gründen der Transparenz mitgeteilt, dass die Frist zur Abgabe der Erstangebote am 20.05.2022 um 12:00 Uhr endet. Die für die Erstangebote vorgegebene Bindefrist endet mit Ablauf des 16.09.2022.
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Quelle: OJS 2022/S 053-138983 (2022-03-11)
Ergänzende Angaben (2022-04-21)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die hiesige Bekanntmachung dient der Berichtigung der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021,...”
Die hiesige Bekanntmachung dient der Berichtigung der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021, 06.10.2021, 09.11.2021 und 16.03.2022. Abweichend von der Angabe in VII.2) der Berichtigungsbekanntmachung vom 16.03.2022 endet die Frist zur Abgabe der Erstangebote am 11.07.2022 um 12:00 Uhr und endet die für die Erstangebote vorgegebene Bindefrist mit Ablauf des 07.11.2022.
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Quelle: OJS 2022/S 081-219193 (2022-04-21)
Ergänzende Angaben (2022-06-24)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die hiesige Bekanntmachung dient der Berichtigung der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021,...”
Die hiesige Bekanntmachung dient der Berichtigung der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021, 06.10.2021, 09.11.2021, 16.03.2022 und 26.04.2022. Abweichend von der Angabe in VII.2) der Berichtigungsbekanntmachung vom 26.04.2022 endet die Frist zur Abgabe der Erstangebote am 18.07.2022 um 12:00 Uhr und endet die für die Erstangebote vorgegebene Bindefrist mit Ablauf des 14.11.2022.
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Quelle: OJS 2022/S 123-350774 (2022-06-24)
Ergänzende Angaben (2022-07-01)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes:
“VI.3) 2) b) Satz 3 und 4 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachung vom 22.09.2021 (siehe dazu Erläuterung unter VII.2))” Alter Wert
Text:
“Die Auskunft oder die sie ersetzende Erklärung darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht älter als 10 Monate sein. Es genügt, wenn die Auskunft über...”
Text
Die Auskunft oder die sie ersetzende Erklärung darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht älter als 10 Monate sein. Es genügt, wenn die Auskunft über den/die gesetzlichen Vertreter bzw. die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen mit dem Erstangebot vorgelegt wird.
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Text:
“Die Auskunft oder die sie ersetzende Erklärung darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht älter als 12 Monate sein. Es genügt, wenn die Auskunft über...”
Text
Die Auskunft oder die sie ersetzende Erklärung darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht älter als 12 Monate sein. Es genügt, wenn die Auskunft über den/die gesetzlichen Vertreter bzw. die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen mit dem Erstangebot vorgelegt wird.
“Dies ist eine Berichtigung der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021, 06.10.2021,...”
Dies ist eine Berichtigung der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021, 06.10.2021, 09.11.2021, 16.03.2022, 26.04.2022 und 29.06.2022.
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Quelle: OJS 2022/S 128-365756 (2022-07-01)
Ergänzende Angaben (2022-07-14)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die hiesige Bekanntmachung dient der Berichtigung der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021,...”
Die hiesige Bekanntmachung dient der Berichtigung der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021, 06.10.2021, 09.11.2021, 16.03.2022, 26.04.2022, 29.06.2022 und 06.07.2022. Abweichend von der Angabe in VII.2) der Berichtigungsbekanntmachungen vom 29.06.2022 endet die Frist zur Abgabe der Erstangebote am 21.07.2022 um 12:00 Uhr und endet die für die Erstangebote vorgegebene Bindefrist mit Ablauf des 17.11.2022.
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Quelle: OJS 2022/S 137-392710 (2022-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: D-14467
Region: Brandenburg🏙️
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz”
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: D-10179
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin
Kurze Beschreibung:
“Die vergebenen Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linie:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem...”
Kurze Beschreibung
Die vergebenen Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linie:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Leistungsvolumen von ca. 1.160.000 Zugkm p. a. Die Linie RE9 wird darüber hinaus zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich betrieben.
Mit Zuschlagserteilung wurde die Option einer Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2 mit einem Leistungsvolumen von ca. 135.000 Zugkm p. a. ausgeübt. Die Optionsleistungen beginnen mit der Betriebsaufnahme.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.160.000 Zugkm p.a....”
Beschreibung der Beschaffung
Die vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.160.000 Zugkm p.a. für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038. Im Hinblick auf die hohe Nachfrage auf dem Streckenabschnitt Berlin - Eberswalde kommen auf der Linie RE9 Doppelstockfahrzeuge zum Einsatz. Die zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreibenden Leistungen auf der Linie RE9 umfassen ca. 190.000 Zugkm p. a. Die Leistungen der Option Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2 umfassen ca. 135.000 Zugkm p. a.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte (2. Stufe der Wertung nach Punkt 9.2 der Bewerbungsbedingungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name):
“Preis und Angaben gemäß Leistungsverzeichnis (1. Stufe der Wertung nach Punkt 9.1 der Bewerbungsbedingungen)”
Kostenkriterium (Gewichtung): 70 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen...”
Zusätzliche Informationen
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der
Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 169-442227
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Regio AG, Region Nordost
Postanschrift: Babelsberger Straße 18
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Brandenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich...”
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 005-009309 (2023-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-10) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postort: Potsdam
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linie: RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem...”
Kurze Beschreibung
Die vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linie: RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Leistungsvolumen von ca. 1.160.000 Zugkm p. a. Die Linie RE9 wird darüber hinaus zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich betrieben.
Mit Zuschlagserteilung wurde die Option einer Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2 mit einem Leistungsvolumen von ca. 135.000 Zugkm p. a. ausgeübt. Die Optionsleistungen beginnen mit der Betriebsaufnahme.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin und Angermünde
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.160.000 Zugkm p.a....”
Beschreibung der Beschaffung
Die vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.160.000 Zugkm p.a. für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038. In Hinblick kommen auf die hohe Nachfrage auf dem Streckenabschnitt Berlin - Eberswalde auf der Linie RE9 FLIRT XL EMU 4 Fahrzeuge zum Einsatz. Die zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreibenden Leistungen auf der Linie RE9 umfassen ca. 190.000 Zugkm p. a. Die Leistungen der Option Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2 umfassen ca. 135.000 Zugkm p. a.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Kostenkriterium (Gewichtung): 70%
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen...”
Zusätzliche Informationen
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
“Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich...”
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen der Auftragnehmer schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
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Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14437
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 010-021715 (2023-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.160.000 Zugkm p.a....”
Beschreibung der Beschaffung
Die vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.160.000 Zugkm p.a. für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038. In Hinblick auf die hohe Nachfrage auf dem Streckenabschnitt Berlin - Eberswalde kommen auf der Linie RE9 FLIRT XL EMU4 Fahrzeuge zum Einsatz. Die zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreibenden Leistungen auf der Linie RE9 umfassen ca. 190.000 Zugkm p. a. Die Leistungen der Option Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2 umfassen ca. 135.000 Zugkm p. a.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen...”
Zusätzliche Informationen
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der
Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
“Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich...”
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Die vorliegende Bekanntmachung dient lediglich der Klarstellung, dass nach Abschnitt II.2.4) auf der Linie RE9 Fahrzeuge des Typs FLIRT XL EMU4 zum Einsatz kommen. Unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 06.01.2023 (2023/S 005-009309) war versehentlich unzutreffend angegeben, dass auf der Linie RE9 Doppelstockfahrzeuge zum Einsatz kommen. In der Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 13.01.2023 (2023/S 010-021715) war demgegenüber die allein zutreffende Angabe des Einsatzes von Fahrzeugen des Typs FLIRT XL EMU4 enthalten, jedoch ohne ausdrücklich klarzustellen, dass dadurch die vorangegangene Bekanntmachung vom 06.01.2023 korrigiert werden sollte. Mit der vorliegenden Bekanntmachung soll eine daraus möglicherweise entstandene Unklarheit beseitigt werden. Der Lauf der Frist nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB der Bekanntmachung vom 06.01.2023 wird davon nicht berührt.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherigeVeröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 022-062566 (2023-01-26)