SPNV-Leistungen Netz Nord-Süd

Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
— RE3 Stralsund/Schwedt – Angermünde – Berlin – Jüterbog – Lutherstadt Wittenberg/Halle,
— RE4 Stendal – Rathenow – Berlin – Jüterbog – Falkenberg/Elster,
— RE5 Rostock/Stralsund – Neustrelitz – Berlin – Ludwigsfelde,
— RE5C Berlin - Neustrelitz – Stralsund
Die Leistungen umfassen damit ca. 11,50 Mio. Zug km p. a.
Hinweis:
Bitte die weiteren Ausführungen unter II.2.4 beachten.
Am 10.05.21 haben die Auftraggeber die am 08.05.20 veröffentlichte und unter Ziff. IV.2.1) genannte Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge gem. Art. 7.2 der VO 1370/2007 unter der Nr. im ABl.: 2021/S 090-234372 berichtigt. Soweit der Inhalt dieser Bekanntmachung von dem Inhalt der Veröffentlichung der Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge in ihrer zuletzt berichtigten Fassung abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung der Veröffentlichung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) 1370/2007.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-10 Auftragsbekanntmachung
2021-10-26 Ergänzende Angaben
2022-01-28 Ergänzende Angaben
2022-03-14 Ergänzende Angaben
2022-04-12 Ergänzende Angaben
2022-05-09 Ergänzende Angaben
2022-05-17 Ergänzende Angaben
2022-05-25 Ergänzende Angaben
2023-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: — RE3 Stralsund/Schwedt – Angermünde – Berlin – Jüterbog – Lutherstadt Wittenberg/Halle, — RE4 Stendal – Rathenow – Berlin – Jüterbog – Falkenberg/Elster, — RE5 Rostock/Stralsund – Neustrelitz – Berlin – Ludwigsfelde, — RE5C Berlin - Neustrelitz – Stralsund Die Leistungen umfassen damit ca. 11,50 Mio. Zug km p. a. Hinweis: Bitte die weiteren Ausführungen unter II.2.4 beachten. Am 10.05.21 haben die Auftraggeber die am 08.05.20 veröffentlichte und unter Ziff. IV.2.1) genannte Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge gem. Art. 7.2 der VO 1370/2007 unter der Nr. im ABl.: 2021/S 090-234372 berichtigt. Soweit der Inhalt dieser Bekanntmachung von dem Inhalt der Veröffentlichung der Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge in ihrer zuletzt berichtigten Fassung abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung der Veröffentlichung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) 1370/2007.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.mil.brandenburg.de 🌏
E-Mail: spnv-vergabe@vbb.de 📧
Telefon: +49 3025414500 📞
Fax: +49 3025414515 📠
URL der Dokumente: https://www.daisikomm.de/verfahren/D35397 🌏
URL der Teilnahme: https://www.daisikomm.de/verfahren/D35397 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-15 📅
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2038-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 179-466331
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 090-215699
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV registrieren. Sie erhalten bei der unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Kommunikation im Vergabeverfahren zu nutzen ist; 2) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: a) Eigenerklärung des Bieters; b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung nach § 48 Abs. 4 letzter Halbsatz VgV. Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen von § 48 Abs. 6 VgV kann nach dessen Satz 1 eine Versicherung an Eides statt oder nach dessen Satz 2 eine förmliche Erklärung vorgelegt werden. Die Auskunft oder sie ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate sein; c) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Auf § 48 Abs. 6 VgV wird verwiesen. Nachweis oder ersetzende Erklärung zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate; d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z.B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde. 3) Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Aus Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergibt sich, dass das EVU stets verpflichtet ist, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen. 4) Eignungsleihe Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. 5) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV). 6) Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung wird zu Einzelheiten der unter VI.3) genannten Unterlagen auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Damit ist jedoch keine inhaltliche Änderung der Anforderungen verbunden. Im Falle etwaiger Widersprüche zwischen den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung, gelten nur die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
— RE3 Stralsund/Schwedt – Angermünde – Berlin – Jüterbog – Lutherstadt Wittenberg/Halle,
— RE4 Stendal – Rathenow – Berlin – Jüterbog – Falkenberg/Elster,
— RE5 Rostock/Stralsund – Neustrelitz – Berlin – Ludwigsfelde,
— RE5C Berlin - Neustrelitz – Stralsund
Die Leistungen umfassen damit ca. 11,50 Mio. Zug km p. a.
Hinweis:
Bitte die weiteren Ausführungen unter II.2.4 beachten.
Am 10.05.21 haben die Auftraggeber die am 08.05.20 veröffentlichte und unter Ziff. IV.2.1) genannte Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge gem. Art. 7.2 der VO 1370/2007 unter der Nr. im ABl.: 2021/S 090-234372 berichtigt. Soweit der Inhalt dieser Bekanntmachung von dem Inhalt der Veröffentlichung der Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge in ihrer zuletzt berichtigten Fassung abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung der Veröffentlichung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) 1370/2007.
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Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Es dürfen Lose wie folgt angeboten werden:
Einzellose: Los 1, Los 2, Los 3
Loskombinationen: Los 1 + Los 2, Los 1 + Los 3, Los 2 + Los 3, Los 1 + Los 2 + Los 3
Sofern eine Loskombination angeboten wird, müssen auch die dazugehörigen Einzellose angeboten werden.
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 1 umfassen die Linie RE3 Stralsund/Schwedt – Angermünde – Berlin – Jüterbog – Lutherstadt Wittenberg/Halle für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit einem Umfang von insgesamt ca. 4,05 Mio. Zugkm p.a.
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Hinsichtlich des Landes Berlin steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner Haushaltsvorbehalt). Der Haushaltsvorbehalt begründet sich insbesondere mit der langen Dauer des Vergabeverfahrens, die einer Sicherung der erforderlichen Haushaltsmittel schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung entgegensteht. Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt aufgehoben worden ist. Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen, behalten sich die Aufgabenträger vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV aufzuheben. Kosten und Aufwendungen der Bewerber im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren werden in diesem Fall nicht erstattet.
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Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV.
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Hinweise:
Die Auftraggeber übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen genannten Voraussetzungen das Risiko der Wiederverwendung von Fahrzeugen nach Ablauf des Verkehrsvertrags (Nachnutzungszusage Fahrzeuge).
Beschreibung der Optionen: Option 1: Erhöhung der Kapazität einzelner Züge auf der Linie RE3
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 2 umfassen die Linie RE4 Stendal – Rathenow – Berlin – Jüterbog – Falkenberg/Elster für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit einem Umfang von insgesamt ca. 3,04 Mio. Zugkm p.a.
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Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1GWB in Form eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV.
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Beschreibung der Optionen: Option 2: Zusätzliche einzelne Fahrten am Wochenende
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 3 umfassen die Linien RE5 Rostock/Stralsund – Neustrelitz – Berlin – Ludwigsfelde und RE5C Berlin - Neustrelitz – Stralsund für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit einem Umfang von insgesamt ca. 4,41 Mio. Zugkm p.a.
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Beschreibung der Optionen:
Option 3: Änderungen in der Vertriebsinfrastruktur
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE sowie der Produktklasse IC/EC mit Fahrausweisautomaten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stralsund, Schwedt, Angermünde, Berlin, Jüterbog, Lutherstadt Wittenberg, Halle
Stendal, Rathenow, Berlin, Jüterbog, Falkenberg/Elster
Rostock, Stralsund, Neustrelitz, Berlin, Ludwigsfelde

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen;
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2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie eine solche Bescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird;
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3) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mitrechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate;
2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach Nr. 3 ausreichend; Sofern die Erstellung der Erklärung nach Nr. 3 für das letzte abgeschlossene Geschäfts-jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist für den Bieter unmöglich oder mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist, genügt die Vorlage der Unterlagen nach Nr. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 für die drei Geschäftsjahre vor dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
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3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zu Nr. 2 enthalten sind. Sofern die Erstellung einer Erklärung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist für den Bieter unmöglich oder mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist, genügt die Vorlage der Erklärungen für die drei Geschäftsjahre vor dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
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Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Für den Fall, dass die Nachweise nach Nr. 1 bis Nr. 3 nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine solche Einschätzung ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen:
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Liste der vom Bieter wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbsberücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die von einem mit ihm verbundenen Unternehmen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr berufen will. In diesem Fall gelten die Regelungen zur Eignungsleihe nach VI.3)4.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Berlin 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklungund Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Sachsen-Anhalt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Postanschrift: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/uvk 🌏
Kontaktperson: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Telefon: +49 391536310 📞
E-Mail: vergabe@nasa.de 📧
Fax: +49 3915363199 📠
Internetadresse: http://www.nasa.de 🌏
Kontaktperson: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Telefon: +49 38559087-0 📞
E-Mail: vergabe@vmv-mbh.de 📧
Fax: +49 38559087-45 📠
Internetadresse: http://www.vmv-mbh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D35397 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV registrieren. Sie erhalten bei der unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Kommunikation im Vergabeverfahren zu nutzen ist;
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2) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
a) Eigenerklärung des Bieters;
b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung nach § 48 Abs. 4 letzter Halbsatz VgV. Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen von § 48 Abs. 6 VgV kann nach dessen Satz 1 eine Versicherung an Eides statt oder nach dessen Satz 2 eine förmliche Erklärung vorgelegt werden. Die Auskunft oder sie ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate sein;
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c) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Auf § 48 Abs. 6 VgV wird verwiesen. Nachweis oder ersetzende Erklärung zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate;
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d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z.B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde.
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3) Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Aus Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergibt sich, dass das EVU stets verpflichtet ist, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen.
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4) Eignungsleihe
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
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Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
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5) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).
6) Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung wird zu Einzelheiten der unter VI.3) genannten Unterlagen auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Damit ist jedoch keine inhaltliche Änderung der Anforderungen verbunden. Im Falle etwaiger Widersprüche zwischen den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung, gelten nur die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB ist jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Nach § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB ist dabei darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Schwarzschildstraße 94
Postleitzahl: 14480
Telefon: +49 33195129095 📞
E-Mail: info@abst-brandenburg.de 📧
Fax: +49 303744607-21 📠
Internetadresse: https://www.abst-brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 179-466331 (2021-09-10)
Ergänzende Angaben (2021-10-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 211-556168
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 179-466331
ABl. S-Ausgabe: 211
Quelle: OJS 2021/S 211-556168 (2021-10-26)
Ergänzende Angaben (2022-01-28)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 023-058684
ABl. S-Ausgabe: 23
Quelle: OJS 2022/S 023-058684 (2022-01-28)
Ergänzende Angaben (2022-03-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 055-144263
ABl. S-Ausgabe: 55
Quelle: OJS 2022/S 055-144263 (2022-03-14)
Ergänzende Angaben (2022-04-12)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 075-204324
ABl. S-Ausgabe: 75
Quelle: OJS 2022/S 075-204324 (2022-04-12)
Ergänzende Angaben (2022-05-09)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 093-256980
ABl. S-Ausgabe: 93
Quelle: OJS 2022/S 093-256980 (2022-05-09)
Ergänzende Angaben (2022-05-17)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 098-271749
ABl. S-Ausgabe: 98
Quelle: OJS 2022/S 098-271749 (2022-05-17)
Ergänzende Angaben (2022-05-25)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 103-290140
ABl. S-Ausgabe: 103
Quelle: OJS 2022/S 103-290140 (2022-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die in mehreren Teillosen vergebenen Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: — RE3 Stralsund/Schwedt – Angermünde – Berlin – Jüterbog – Lutherstadt Wittenberg/Halle, — RE4 Stendal – Rathenow – Berlin – Jüterbog – Falkenberg/Elster, — RE5 Rostock/Stralsund – Neustrelitz – Berlin – Ludwigsfelde, — RE5C Berlin - Neustrelitz – Stralsund Die Leistungen umfassen damit ca. 11,50 Mio. Zug km p. a.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: D-14467

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 006-014477
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die in mehreren Teillosen vergebenen Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
Die Leistungen des Loses 1 umfassen die Linie RE3 Stralsund/Schwedt – Angermünde – Berlin – Jüterbog – Lutherstadt Wittenberg/Halle für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit einem Umfang von insgesamt ca. 4,05 Mio. Zugkm p.a.
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Hinweis: Der allgemeine Haushaltsvorbehalt für das Land Berlin wurde aufgehoben.
Beschreibung der Optionen: Option 1: Preis für die Erhöhung der Kapazität einzelner Züge auf der RE3
Zusätzliche Informationen:
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
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Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des Loses 2 umfassen die Linie RE4 Stendal – Rathenow – Berlin – Jüterbog – Falkenberg/Elster für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit einem Umfang von insgesamt ca. 3,04 Mio. Zugkm p.a.
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Beschreibung der Optionen: Option 2: Preis für die Bestellung zusätzlicher einzelner Fahrten am Wochenende
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des Loses 3 umfassen die Linien RE5 Rostock/Stralsund – Neustrelitz – Berlin – Ludwigsfelde und RE5C Berlin - Neustrelitz – Stralsund für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit einem Umfang von insgesamt ca. 4,41 Mio. Zugkm p.a.
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Beschreibung der Optionen:
Option 3: Änderung in der Vertriebsinfrastruktur
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE sowie der Produktklasse IC/EC, mit Fahrausweisautomaten

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte (2. Stufe der Wertung nach Punkt 9.2 der Bewerbungsbedingungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name): Preis und Angaben gemäß Leistungsverzeichnis (1. Stufe der Wertung nach Punkt 9.1 der Bewerbungsbedingungen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 70 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-20 📅
Name: DB Regio AG, Region Nordost
Postanschrift: Babelsberger Straße 18
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Brandenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Postleitzahl: D-10179
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postleitzahl: D-39104
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, vertreten durch die VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Postanschrift: Schloßstraße 37
Postleitzahl: D-19053
Land: Brandenburg 🏙️
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/uvk/ 🌏
: http://www.mlv.sachsen-anhalt.de/ 🌏
: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Internetadresse: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 14437
E-Mail: nfo@abst-brandenburg.de 📧
Fax: +49 33195129105 📠
Internetadresse: https://www.abst-brandenburg.de/ 🌏
Quelle: OJS 2023/S 006-014477 (2023-01-04)