ST 21019 — Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Vergabe Schülerspezialverkehr für 8 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 13 Lose): 3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Schule für Kranke 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: ST 21019
Kurze Beschreibung:
Vergabe Schülerspezialverkehr für 8 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 13 Lose):
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Schule für Kranke 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben.
Vergabe Schülerspezialverkehr für 8 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 13 Lose):
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Schule für Kranke 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-165980
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los,
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich),
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten),
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt,
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung,
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern,
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078),
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los,
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich),
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten),
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt,
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung,
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern,
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078),
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe Schülerspezialverkehr für 8 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 13 Lose):
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Schule für Kranke 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben.
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Schule für Kranke 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben.
Bezeichnung des Loses: Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 1 Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss
Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, Links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf
Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags)
Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los,
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich),
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten),
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt,
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung,
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern,
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078),
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 2 – Rollstuhlbeförderung Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 4 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Los Nr. 2 – Rollstuhlbeförderung Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 4 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
Bezeichnung des Loses: Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 3 Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen,Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 147 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 15.00 Uhr (montags bis donnerstags) 12.15 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist keine Busbegleitung des Rhein-Kreises Neuss ein-zusetzen.
Los Nr. 3 Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen,Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 147 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 15.00 Uhr (montags bis donnerstags) 12.15 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist keine Busbegleitung des Rhein-Kreises Neuss ein-zusetzen.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 4 – Rollstuhlbeförderung Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 14 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 15.00 Uhr (montags bis donnerstags) 12.15 Uhr (freitags) Hinweise: 1. Im Bereich des Loses ist keine Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Los Nr. 4 – Rollstuhlbeförderung Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 14 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 15.00 Uhr (montags bis donnerstags) 12.15 Uhr (freitags) Hinweise: 1. Im Bereich des Loses ist keine Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 5 Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 98 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist 1 Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Los Nr. 5 Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 98 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist 1 Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Die Begleitperson des Rhein-Kreises Neuss ersetzt auf einer Linie die Begleitperson, die ansonsten das Unternehmen stellen müsste.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 6 - Rollstuhlbeförderung Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 14 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Los Nr. 6 - Rollstuhlbeförderung Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 14 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 7 Michael-Ende-Schule, Aurinstraße 63, 41466 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss Anzahl Schulbusplätze: Hinfahrt: Mindestens 208 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.45 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.35 Uhr (montags bis donnerstags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei diesen 3 Rückfahrtzeiten müssen insgesamt die oben angegebenen 208 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schul-jahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Los Nr. 7 Michael-Ende-Schule, Aurinstraße 63, 41466 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss Anzahl Schulbusplätze: Hinfahrt: Mindestens 208 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.45 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.35 Uhr (montags bis donnerstags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei diesen 3 Rückfahrtzeiten müssen insgesamt die oben angegebenen 208 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schul-jahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleitungen einzusetzen.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 8 Joseph-Beuys-Schule, Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss (Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Kor-schenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 56 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.25 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 13.00 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 15.30 Uhr (dienstags bis freitags) Hinweis: Montags müssen bei der einen Rückfahrt alle 56 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt wer-den. An den übrigen Tagen teilen sich die insgesamt 56 Schulbusplätze auf die zwei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 56 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Los Nr. 8 Joseph-Beuys-Schule, Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss (Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Kor-schenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 56 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.25 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 13.00 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 15.30 Uhr (dienstags bis freitags) Hinweis: Montags müssen bei der einen Rückfahrt alle 56 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt wer-den. An den übrigen Tagen teilen sich die insgesamt 56 Schulbusplätze auf die zwei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 56 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 9 Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Meerbusch, Kaarst (einzelne Schüler), Neuss Postleitzahl 41462 (ein-zelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 30 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.30 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 Uhr (nur freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 30 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 30 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Los Nr. 9 Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Meerbusch, Kaarst (einzelne Schüler), Neuss Postleitzahl 41462 (ein-zelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 30 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.30 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 Uhr (nur freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 30 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 30 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 10 Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich,
Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 50 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.30 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 Uhr (nur freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 50 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 50 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 50 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.30 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 Uhr (nur freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 50 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 50 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 11 Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen Einzugsbereich: Grevenbroich (außer Hemmerden, Hülchrath, Münchrath, Neukirchen, Barrenstein), Rommerskirchen (außer Oekoven, Deelen, Ueckinghoven, Evinghoven, Widdeshoven, Hoeningen, Ramrath); ggf. einzelne Schüler aus Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 100 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 100 Schulbusplätze au-die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 100 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres fest-stehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Los Nr. 11 Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen Einzugsbereich: Grevenbroich (außer Hemmerden, Hülchrath, Münchrath, Neukirchen, Barrenstein), Rommerskirchen (außer Oekoven, Deelen, Ueckinghoven, Evinghoven, Widdeshoven, Hoeningen, Ramrath); ggf. einzelne Schüler aus Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 100 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 100 Schulbusplätze au-die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 100 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres fest-stehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 12 Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen Einzugsbereich: Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 30 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 30 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 30 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Los Nr. 12 Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen Einzugsbereich: Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 30 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 30 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 30 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 13 Herbert-Karrenberg-Schule, Neusser Weyhe 20, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 50 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 50 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 50 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Los Nr. 13 Herbert-Karrenberg-Schule, Neusser Weyhe 20, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 50 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 50 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 50 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schule am Nordpark
Frankenstraße 70
41462 Neuss
Schule am Nordpark Frankenstraße 70 41462 Neuss
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gewerbeanmeldung oder Eintrag ins Berufsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Allgemeiner Jahresumsatz über die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los,
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich),
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten),
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt,
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung,
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern,
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078),
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Mindeststandards:
Die gleichen wie unter Punkt III.1.3:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los,
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich),
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten),
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt,
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung,
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern,
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078),
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Punkt III.1.3 und Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen finden in der aktuell gültigen Fassung Anwendung. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Es findet nur noch eine elektronische Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform Subreport Elvis, welche vom Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss durchgeführt wird, statt.
Zusätzliche Informationen:
Es findet nur noch eine elektronische Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform Subreport Elvis, welche vom Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss durchgeführt wird, statt. Angebote, welche bei der Vergabeplattform Subreport-Elvis fälschlicherweise über die Bieterkommunikation eingereicht werden, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
Es findet nur noch eine elektronische Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform Subreport Elvis, welche vom Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss durchgeführt wird, statt. Angebote, welche bei der Vergabeplattform Subreport-Elvis fälschlicherweise über die Bieterkommunikation eingereicht werden, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich.
Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 27.04.2021.
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rhein-Kreis Neuss – Der Landrat — Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Auf der Schanze 4
Postort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Telefon: +49 2181601/1133/1416/1423📞
E-Mail: submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de📧
Fax: +49 2181601/81133/81416/81423 📠
Internetadresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 065-165980 (2021-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 984 112 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Amt für Schulen und Kultur
Postanschrift: Auf der Schanze 4
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
- Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
- Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
- Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
- Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
- Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
- Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
- Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
- Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
- Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
- Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
- Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
- Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
- Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
- Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
- Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
- Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
- Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
- Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 1 Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst,
links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 133 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 133 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Zusätzliche Informationen:
- Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
- Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
- Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
- Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
- Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
- Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
- Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
- Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
- Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 2 – Rollstuhlbeförderung Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 4 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Los Nr. 2 – Rollstuhlbeförderung Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 4 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Los Nr. 5 Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23 , 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 98 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist 1 Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Los Nr. 5 Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23 , 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 98 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist 1 Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23 , 41564 Kaarst-Holzbüttgen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-23 📅
Name: Engler Transfer GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 471 360 EUR 💰
Name: Wabbels
Postort: Kaarst
Land: Rhein-Kreis Neuss
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 58 560 EUR 💰
Name: Rheingold Reisen-Wuppertal Blankennagel GmbH & Co. KG
Postort: Wuppertal
Land: Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 517305.60 EUR 💰
Name: Mietwagen Bilal
Postort: Rommerskirchen
Gesamtwert des Auftrags: 128 640 EUR 💰
354 144 EUR 💰
117 120 EUR 💰
543 168 EUR 💰
Name: Autotaxe Lutter
Postort: Lüdenscheid
Land: Arnsberg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 290684.16 EUR 💰
46 848 EUR 💰
Name: Brings Reisen GmbH & Co. KG
Postort: Willich
Land: Viersen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 54 528 EUR 💰
Name: HCT Busvermietung GmbH
Postort: Hamburg
Land: Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 178 560 EUR 💰
Name: RheinGold Reisen- Wuppertal Blankennagel GmbH & Co. KG
Gesamtwert des Auftrags: 90798.72 EUR 💰
132395.52 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rhein-Kreis Neuss – Der Landrat - Zentrales Vergabemanagement
Quelle: OJS 2021/S 156-414031 (2021-08-10)