8 Pumpenanlagen, 5 Regenbecken, 1 Koaleszensabscheider, 2 Stauraumkanäle, ca. 800 Straßenabläufe. Regenwasserkanäle + Einläufe. Diverse Sand- und Schlammfangbauwerke sowie diverse Sickerschächte unterschiedlicher Größe. Regenwasserkanalisation und Sickerleitungen. Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für 3 Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Referenznummer: ST 21027
Kurze Beschreibung:
8 Pumpenanlagen, 5 Regenbecken, 1 Koaleszensabscheider, 2 Stauraumkanäle, ca. 800 Straßenabläufe. Regenwasserkanäle + Einläufe. Diverse Sand- und Schlammfangbauwerke sowie diverse Sickerschächte unterschiedlicher Größe.
Regenwasserkanalisation und Sickerleitungen.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für 3 Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
8 Pumpenanlagen, 5 Regenbecken, 1 Koaleszensabscheider, 2 Stauraumkanäle, ca. 800 Straßenabläufe. Regenwasserkanäle + Einläufe. Diverse Sand- und Schlammfangbauwerke sowie diverse Sickerschächte unterschiedlicher Größe.
Regenwasserkanalisation und Sickerleitungen.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für 3 Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-229781
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien die mit dem Angebot einzureichen sind und als Ausschlusskriterien gelten:
— schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
— Der Nachweis der BImSch – Genehmigung sowie die Angabe der o.g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen,
— Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen.
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien die mit dem Angebot einzureichen sind und als Ausschlusskriterien gelten:
— schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
— Der Nachweis der BImSch – Genehmigung sowie die Angabe der o.g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen,
— Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
8 Pumpenanlagen, 5 Regenbecken, 1 Koaleszensabscheider, 2 Stauraumkanäle, ca. 800 Straßenabläufe. Regenwasserkanäle + Einläufe. Diverse Sand- und Schlammfangbauwerke sowie diverse Sickerschächte unterschiedlicher Größe.
Regenwasserkanalisation und Sickerleitungen.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für 3 Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für 3 Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für 3 Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021(voraussichtlich ab Juli 2021) (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 (voraussichtlich ab Juli 2021) vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für 3 Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021(voraussichtlich ab Juli 2021) (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 (voraussichtlich ab Juli 2021) vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien die mit dem Angebot einzureichen sind und als Ausschlusskriterien gelten:
— schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
— Der Nachweis der BImSch – Genehmigung sowie die Angabe der o.g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen,
— Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im gesamten Rhein-Kreis Neuss
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gewerbeanmeldung oder Eintrag ins Berufsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Allgemeiner Jahressumsatz über die letzten 3 Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
— Der Nachweis der BImSch – Genehmigung sowie die Angabe der o. g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen,
— Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen
Mindeststandards:
Die gleichen wie unter Punkt III.1.3:
— schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
— Der Nachweis der BImSch – Genehmigung sowie die Angabe der o. g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen,
— Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Punkt III.1.3 und Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen finden in der aktuell gültigen Fassung Anwendung. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Es findet nur noch eine elektronische Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform Subreport Elvis, welche vom Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss durchgeführt wird, statt.
Zusätzliche Informationen:
Es findet nur noch eine elektronische Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform Subreport Elvis, welche vom Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss durchgeführt wird, statt. Angebote, welche bei der Vergabeplattform Subreport-Elvis fälschlicherweise über die Bieterkommunikation eingereicht werden, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
Es findet nur noch eine elektronische Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform Subreport Elvis, welche vom Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss durchgeführt wird, statt. Angebote, welche bei der Vergabeplattform Subreport-Elvis fälschlicherweise über die Bieterkommunikation eingereicht werden, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich.
Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 31.5.2021.
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rhein-Kreis Neuss – Der Landrat – Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Auf der Schanze 4
Postort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Telefon: +49 2181601/1133/1416/1423📞
E-Mail: submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de📧
Fax: +49 2181601/81133/81416/81423 📠
Internetadresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 089-229781 (2021-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
8 Pumpenanlagen, 5 Regenbecken, 1 Koaleszensabscheider, 2 Stauraumkanäle, ca. 800 Straßenabläufe. Regenwasserkanäle + Einläufe. Diverse Sand- und Schlammfangbauwerke sowie diverse Sickerschächte unterschiedlicher Größe.
Regenwasserkanalisation und Sickerleitungen.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für drei Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht drei Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
8 Pumpenanlagen, 5 Regenbecken, 1 Koaleszensabscheider, 2 Stauraumkanäle, ca. 800 Straßenabläufe. Regenwasserkanäle + Einläufe. Diverse Sand- und Schlammfangbauwerke sowie diverse Sickerschächte unterschiedlicher Größe.
Regenwasserkanalisation und Sickerleitungen.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für drei Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht drei Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Gesamtwert des Auftrags: 385012.68 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Tiefbauamt
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien die mit dem Angebot einzureichen sind und als Ausschlusskriterien gelten:
-schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
-Der Nachweis der BImSch - Genehmigung sowie die Angabe der o.g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen.
-Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen.
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien die mit dem Angebot einzureichen sind und als Ausschlusskriterien gelten:
-schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
-Der Nachweis der BImSch - Genehmigung sowie die Angabe der o.g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen.
-Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für drei Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht drei Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für drei Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht drei Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
-schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
-Der Nachweis der BImSch - Genehmigung sowie die Angabe der o.g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen.
-Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-28 📅
Name: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Postort: Kempen
Land: Deutschland 🇩🇪 Viersen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 385012.68 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 31.05.2021.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rhein-Kreis Neuss – Der Landrat - Zentrales Vergabemanagement
Quelle: OJS 2021/S 156-413449 (2021-08-09)