Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ 300.000 EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < 300.000 EUR/a und ≥ 250.000 EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (4 Punkte);
— < 250.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (3 Punkte);
— < 200.000 EUR/a und ≥ 150.000 EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2 Punkte);
— < 150.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (1 Punkt);
— < 100.000 EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2,5 Punkte);
— < 2 Gesamtmitarbiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 01. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme (max. 5 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme (max. 4 Punkte);
— Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb abgewickelt (max. 4 Punkte);
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 410+420+430+470+480) ≥ 400.000 € brutto) (max. 5 Punkte);
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte);
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte);
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 4 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 410+420+430+470+480, DIN 276) brutto,
— erbrachte Anlagengruppen,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.