Die St. Martini-Krankenhaus GmbH Duderstadt beabsichtigt, die Bestandsgebäude um mehrere Anbauten zu erweitern. Im Vorfeld ist hierzu der Abbruch von drei eingeschossigen Gebäuden mit Flachdach erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“St. Martini gGmbH Krankenhaus Duderstadt: 1. Bauabschnitt Neukonzeption-Pflege u. Fachdisziplinen, Abbrucharbeiten
DUD-NST01-01-01”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kliniken📦
Kurze Beschreibung:
“Die St. Martini-Krankenhaus GmbH Duderstadt beabsichtigt, die Bestandsgebäude um mehrere Anbauten zu erweitern. Im Vorfeld ist hierzu der Abbruch von drei...”
Kurze Beschreibung
Die St. Martini-Krankenhaus GmbH Duderstadt beabsichtigt, die Bestandsgebäude um mehrere Anbauten zu erweitern. Im Vorfeld ist hierzu der Abbruch von drei eingeschossigen Gebäuden mit Flachdach erforderlich.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Duderstadt, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Bestandteil dieser Ausschreibung sind nachfolgende Leistungen:
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten:
Abbrucharbeiten, 3 Gebäudeteile mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Bestandteil dieser Ausschreibung sind nachfolgende Leistungen:
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten:
Abbrucharbeiten, 3 Gebäudeteile mit 865m³+804m³+365m²
als Komplettabbruch
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-06 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
2. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in die das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden in ausreichender Höhe. Die Ersatzleistung der Versicherung muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden in ausreichender Höhe. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen, § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A,
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmer ausgeführten Aufträgen, § 6a EU Nr. 2 lit; c) VOB/A. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Formular 124.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe über die Ausführung von Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, § 6a EU Nr. 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe über die Ausführung von Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A;. Von den 3 wichtigsten Bauleistungen ind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung beizufügen. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Formular „Referenzliste“:
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und über die der Bieter für die Ausführung der Leistungen verfügt, § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A,
3. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A,
4. Erklärung über die Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung des Bieters für die Erfüllung des Auftrags, § 6a EU Nr. 3 lit. h) VOB/A,
5. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Formular Nr. 235 + 236.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“en Nachweis der Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
en Nachweis der Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
Präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen.
Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-07
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung erfolgt elektronisch unter Ausschluss der Bieter oder deren Vertreter.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-15-3306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“enaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
enaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabe einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 176-455485 (2021-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-06) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bestandteil dieser Ausschreibung sind nachfolgende Leistungen: DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten:
Abbrucharbeiten, 3 Gebäudeteile mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Bestandteil dieser Ausschreibung sind nachfolgende Leistungen: DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten:
Abbrucharbeiten, 3 Gebäudeteile mit 865m³+804m³+365m²
als Komplettabbruch
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 176-455485
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“St. Martini gGmbH Krankenhaus Duderstadt: 1. Bauabschnitt Neukonzeption-Pflege u. Fachdisziplinen, Abbrucharbeiten” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Nach VOB/A § 17 EU Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 3a EU Abs. 2 Satz 2 ...andere schwerwiegende Gründe.
Grund: Wesentliche Budgetüberschreitung.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabe einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 240-629312 (2021-12-06)