Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG - Europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Flutlicht, Dachinstallation, Steuerung" für Sanierung und Umbau der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart

Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Flutlicht, Dachinstallation, Steuerung" für Umbau und Sanierung der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 2021/2053
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Flutlicht, Dachinstallation, Steuerung" für Umbau und Sanierung der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG
Postanschrift: Mercedesstraße 50
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.stuttgart.de/vv/beteilungsunternehmen/stadion-neckarpark-gmbh-co.kg.php 🌏
E-Mail: stadion-neckarpark-flutlicht@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZRBC0/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZRBC0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 169-441045
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. 2. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s)Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung. 3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRBC0
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme
Die Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG führt derzeit Sanierungsmaßnahmen für den Umbau der Mercedes-Benz-Arena durch. Ausgangspunkt für die aktuell laufenden Sanierungsmaßnahmen der Mercedes-Benz Arena sind im Wesentlichen die aufgrund des Alters anstehenden, baulichen und technischen Modernisierungsmaßnahmen der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena. Zudem ist es auf Basis der erfolgreichen Bewerbung Deutschlands zur UEFA EURO 2024 durch den Deutschen Fußball-Bund e.V. und dem damit verbundenen Austragungsort Stuttgart erforderlich, weitere notwendige Investitionsmaßnahmen und Nachrüstungen für einen attraktiven Spielort durchzuführen.
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Im Überblick erfolgen dabei folgende Leistungen:
- Maßnahmen zur Vergrößerung und Erneuerung wesentlicher Flächen in der Haupttribüne (Medien-, Funktions- und Businessbereiche, Erweiterung Gastronomie, großflächige Umbau-, Abriss und Erneuerungsarbeiten, u.a. Abbruch und Neubau der Unterrang-Tribüne)
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- Maßnahmen zur Modernisierung im gesamten Stadionbereich (Sicherheitstechnik, Erfüllung der UEFA-Anforderungen)
- Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des internen (Spiel-)Betriebs und der Versorgung
2. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens
Die Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen folgende Arbeiten:
- Erneuerung der kompletten Flutlicht- und Tribünenbeleuchtung durch LED-Strahler und Demontage der Altanlage am Dach;
- Erneuerung der Ansteuerung und Überwachung der Beleuchtungsanlage und Dachverteiler;
- Erneuerung und Anpassung der Dachinstallation und der Verteilerpunkte für die neue Beleuchtungsanlage;
- Aufbau neue Bedienung und Veranstaltungssteuerung der Dachbeleuchtung.
Die Baumaßnahme erfolgt teilweise bei laufendem Spiel- und Veranstaltungsbetrieb.
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist zudem die bauliche und organisatorische Umsetzung folgender spezifischer Anforderungen an die Bauleistung:
- Beleuchtungs- und Steuerungskonzept:
Die Bieter haben ein Beleuchtungs- und Steuerungskonzept für das Flutlicht und die Tribünenbeleuchtung im Stadion zu erstellen, das den Bedürfnissen der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG am besten gerecht wird sowie den Vorgaben und Richtlinien für Stadionbeleuchtung nach EURO 24, UEFA und DFL entspricht. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die Beleuchtung mit effizienter langlebiger Strahlertechnik erfolgt und den statischen Lastvorgaben für die Montagen am Wartungssteg entspricht. Das Steuerungskonzept soll einen sicheren Netz- und Komponentenausbau vorweisen sowie flexible Ansteuerungen für Veranstaltungen gewährleisten.
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- Montagekonzept:
In der spielfreien Bundesliga-Sommerpause 2022 (Zeitraum von ca. 8 Wochen) ist die neue Beleuchtungsanlage am Stadiondach zu montieren und mit weißem Licht entsprechend den Fußballrichtlinien wieder schaltbar fertigzustellen. Dazu gehört auch der vollständige messtechnische Nachweis für den Saisonstart. Um die Montagezeit einhalten zu können, müssen die Bauabläufe optimiert und die gleichzeitig stattfindenden weiteren Arbeitsaktivitäten und Umbaumaßnahmen im Stadion koordiniert werden. Zudem ist die räumliche Enge im Stadion zu beachten, da es nur einen Montagezugang zum Wartungssteg gibt. Durch den Auftragnehmer ist hierzu ein detailliertes Montagekonzept auszuarbeiten.
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Nachgeschalten ist dann der weitere Ausbau mit Ansteuerungen und Programmierungen der Szenen für Veranstaltung und optionalem farbigem Licht (nicht Bestandteil des Montagekonzepts).
Die Bauleistungen sind in zwei Abschnitten zu erbringen.
- Erster Bauabschnitt:
Der erste Bauabschnitt umfasst die Montage und Installation der weißen Beleuchtung und ist im Zeitraum von voraussichtlich 16. Mai 2022 (bei eventuellem Relegationsspiel am 19. Mai 2022 erst späterer Beginn möglich) bis 22. Juli 2022 zu erbringen.
- Zweiter Bauabschnitt:
Der zweite Bauabschnitt umfasst die Fertigstellung der Beleuchtungssteuerung sowie optional die Montage und Installation der farbigen Beleuchtung und ist im Zeitraum von voraussichtlich 1. August 2022 bis 3. November 2023 zu erbringen. Eventuelle Arbeiten am/auf dem Wartungssteg müssen vor der Sommerspielpause 2023 bis 30. April 2023 abgeschlossen sein.
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Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Dauer: 19 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber / Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
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c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
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Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen..
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Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
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(2) Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen).
Mindeststandards:
Zu (2) "Referenzen": Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von einer Referenz über Bauleistungen zur LED-Beleuchtung mit Installation für ein Stadion oder eine sonstige Sport-/Versammlungsstätte mit mindestens 15.000 Zuschauerplätze (Steh- und Sitzplätze). Das Bauvolumen muss mindestens EUR 500.000,00 netto betragen. Die Abnahme der Bauleistungen darf frühestens am 1. Januar 2016 erfolgt sein.
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Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand,
- Bauleistungen zur LED-Beleuchtung mit Installation für ein Stadion oder eine sonstige Sport-/Versammlungsstätte mit mindestens 15.000 Zuschauerplätze (Steh- und Sitzplätze),
- Bauvolumen in EUR netto,
- Zeitraum der Bauarbeiten,
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme),
- Zuschauerkapazität.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
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Hierbei wird lediglich je Bewerber die als priorisiert gekennzeichnete Referenz herangezogen. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
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Die priorisierte Referenz wird wie folgt bewertet:
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Auftragswert in EUR netto nach folgender Maßgabe:
> EUR 600.000 netto: 1 Punkt
> EUR 800.000 netto: 2 Punkte
> EUR 1.000.000 netto: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2018: 1 Punkt
zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2019: 2 Punkte
ab dem 01.01.2020: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Bauzeit nach folgender Maßgabe:
Bis 6 Monate: 1 Punkt
Bis 4 Monate : 2 Punkte
bis 2 Monate: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Zuschauerkapazität (Steh- und Sitzplätze) des Stadions oder der sonstigen Sport-/Versammlungsstätte nach folgender Maßgabe:
> 20.000 Steh- u. Sitzplätze: 1 Punkt
> 25.000 Steh- u. Sitzplätze: 2 Punkte
> 30.000 Steh- u. Sitzplätze: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-10-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beleuchtungs- und Steuerungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Montagekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 70

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunal beherrschte GmbH & Co. KG
Kontakt
Kontaktperson: Menold Bezler Partnerschaft mbB
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZRBC0/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Karsten Kayser | Rechtsanwalt Dr. Florian Krumenaker, LL.M.
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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2. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s)Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
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3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRBC0

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2021/S 169-441045 (2021-08-27)