Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG – Europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für Umbau, Sanierung und Erweiterung der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart

Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für Umbau, Sanierung und Erweiterung der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart sowie weiterer vereinzelter baulicher Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Stadions, um die Anforderungen der Europameisterschaft 2024 bestmöglich zu erfüllen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 2021/1734
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für Umbau, Sanierung und Erweiterung der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart sowie weiterer vereinzelter baulicher Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Stadions, um die Anforderungen der Europameisterschaft 2024 bestmöglich zu erfüllen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG
Postanschrift: Mercedesstraße 50
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.stuttgart.de/vv/beteilungsunternehmen/stadion-neckarpark-gmbh-co.kg.php 🌏
E-Mail: stadion_neckarpark_haupttribuene@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZR5D4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZR5D4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-344556
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. 2. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s)Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung. 3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR5D4
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme
Die Stadion Neckarpark GmbH & Co. KG führt derzeit Sanierungsmaßnahmen für den Umbau der Mercedes-Benz-Arena durch.
Ausgangspunkt für die aktuell laufenden Sanierungsmaßnahmen der Mercedes-Benz Arena sind im Wesentlichen die aufgrund des Alters anstehenden, baulichen und technischen Modernisierungsmaßnahmen der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena. Zudem ist es auf Basis der erfolgreichen Bewerbung Deutschlands zur UEFA EURO 2024 durch den Deutschen Fußball-Bund e. V. und dem damit verbundenen Austragungsort Stuttgart erforderlich, weitere notwendige Investitionsmaßnahmen und Nachrüstungen für einen attraktiven Spielort durchzuführen.
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Im Überblick erfolgen dabei folgende Leistungen:
— Maßnahmen zur Vergrößerung und Erneuerung wesentlicher Flächen in der Haupttribüne (Medien-, Funktions- und Businessbereiche, Erweiterung Gastronomie, großflächige Umbau-, Abriss und Erneuerungsarbeiten, u. a. Abbruch und Neubau der Unterrang-Tribüne),
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— Maßnahmen zur Modernisierung im gesamten Stadionbereich (Sicherheitstechnik, Erfüllung der UEFA-Anforderungen),
— Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des internen (Spiel-)Betriebs und der Versorgung.
2. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalunternehmerleistungen für Umbau, Sanierung und Erweiterung der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart sowie weiterer vereinzelter baulicher Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Stadions, um die Anforderungen der Europameisterschaft 2024 bestmöglich zu erfüllen.
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Hierzu soll die bestehende Haupttribüne unterhalb des zweiten Rangs abgerissen und die Unterrang-Tribüne neu aufgebaut werden. Ebenso werden die Grundflächen der Ebenen 00 bis 03 erweitert und dadurch größere Funktions- und Businessflächen generiert.
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Neue Nutzungen sollen in die Ebene 00 einziehen, namentlich der Loungebereich „Tunnelclub“ mit direkten Blickbeziehungen zur Mannschaftsaufstellung, eine Großküche sowie die für die EURO 2024 notwendigen Räume wie z. B. Presse- und Sportbereiche.
Außerhalb der Haupttribüne werden Modernisierungen und Anpassungen an benachbarten Gebäudeteilen des Stadions vorgenommen (Vorgebäude, Cannstatter- und Untertürkheimer Kurve).
Der Umbau der Haupttribüne erfolgt bei laufendem Spielbetrieb.
Vor der Haupttribüne werden die Zugangsanlagen (4 Anlagen) überdacht und ein Service-Point als separates, kleines Außenbauwerk errichtet.
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst vor diesem Hintergrund folgende Bausteine:
— Baustein 1: Teilabriss, vollständige Entkernung und Neubau der Haupttribüne.
Erweiterung der Haupttribüne um neue Funktionen,
— Baustein 2: Anpassungen im Stadion außerhalb der Haupttribüne,
— Baustein 3: Außenanlagen,
— Baustein 4: Interimsmaßnahmen.
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist zudem die bauliche und organisatorische Umsetzung folgender spezifischer Anforderungen an den Umbau der Haupttribüne:
— Optimierung der Bauabläufe: Um die Umbauzeit der Haupttribüne so kurz wie möglich zu halten, müssen die Bauabläufe optimiert und die gleichzeitig stattfindenden weiteren Arbeitsaktivitäten und Umbaumaßnahmen koordiniert werden. Zudem sind die räumliche Enge sowie die Einschränkungen durch die vorhandene Membrandachkonstruktion zu beachten. Durch den Auftragnehmer ist hierzu ein detailliertes Bauablauf- und Baustellenlogistikkonzept auszuarbeiten,
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— Konzept zur organisatorischen Abwicklung der Baustelle unter Spielbetrieb: Von der Haupttribüne wird während der Baumaßnahme nur der 2. Rang genutzt, welcher unangetastet bleibt. Für den Pressezugang zur Ebene E04 ist ein bestehendes Treppenhaus der Haupttribüne vorzuhalten; ebenso bleiben die Regieräume in der Ebene E02 in Betrieb. Die Cannstatter und Untertürkheimer Kurve sowie die Gegentribüne sind weiterhin in Betrieb. Ansonsten kann die Haupttribüne während der Baumaßnahme weder durch Gäste oder Spieler noch technisch genutzt werden. Daher muss ein übergeordnetes Konzept für die Baulogistik und für die hiermit zusammenhängenden betrieblichen und organisatorischen Fragen des Spielbetriebs erarbeitet werden. Dies betrifft neben den Nutzungen der Haupttribüne durch Gäste auch den Zugang der Spieler ins Stadion, die temporäre Nutzung des VIP-Bereichs sowie das Aufrechterhalten der Erschließungsmöglichkeiten der sicherheitsrelevanten Einheiten wie Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte.
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Die Bauleistungen sind im Zeitraum von Mai 2021 bis Ende 2023 zu erbringen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen sind in Anlage 2 (Beschreibung Baumaßnahme) enthalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
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c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
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Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
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Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Mindeststandards:
Zu (2): Es gilt folgende Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre muss mindestens 70 Mio. EUR netto betragen.
Hinweis der Vergabestelle: Der geforderte Mindestumsatz ist von Bewerbergemeinschaften in Summe nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
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(2) Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen).
Mindeststandards:
Zu (2) „Referenzen“: Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
Eigenerklärung über das Vorliegen von einer Referenz über den schlüsselfertigen Bau (Generalunternehmerleistungen für Neubau oder Umbau, mindestens KG 300 + 400 nach DIN 276) einer Sport- oder Versammlungsstätte mit Neuerrichtung eines Tribünenbauwerks für mindestens 5 000 Personen. Das Bauvolumen (KG 300 + 400 nach DIN 276) muss mindestens 15 Mio. EUR netto betragen. Die Abnahme der Bauleistungen darf frühestens am 30.6.2011 erfolgt sein.
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Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungsumfang/-gegenstand,
— Schlüsselfertiger Bau einer Sport- oder Versammlungsstätte mit Neuerrichtung eines Tribünenbauwerks,
— Auftragswert in Euro netto (KG 300 + 400 nach DIN 276),
— Neuerrichtung eines Tribünenbauwerks für mindestens 5.000 Personen
— Zeitraum der Bauarbeiten,
— Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 4 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen (Mindestreferenz und ggf. weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
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Neben der Mindestreferenz „schlüsselfertiger Bau einer Sport- oder Versammlungsstätte mit Tribünenbauwerk“ nach Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung werden bis zu 2 weitere Referenzen bewertet. Diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
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Schlüsselfertiger Bau (Generalunternehmerleistungen für Neubau oder Umbau, mindestens KG 300 + 400 nach DIN 276) mit einem Bauvolumen (KG 300 + 400 nach DIN 276) von mindestens 10 Mio. EUR netto.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
1. Mindestreferenz
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Nutzungsart nach folgender Maßgabe:
Stadion mit Tribüne: 15 Punkte
Sonstige Sportstätte mit Tribüne: 10 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Zuschauerkapazität des neu- bzw. umgebauten Tribünenbauwerks nach folgender Maßgabe:
>15.000 Zuschauer: 15 Punkte
10.000 – 14.999 Zuschauer: 10 Punkte
5.000 – 9.999 Zuschauer: 5 Punkte
2. weitere Referenzen
(a) Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauen unter Spielbetrieb nach folgender Maßgabe:
Umbau unter Veranstaltungsbetrieb Stadion: 10 Punkte
Umbau unter Veranstaltungsbetrieb sonstige Versammlungsstätte: 5 Punkte
Neubau ohne laufenden Veranstaltungsbetrieb: 0 Punkte
(b) Bewertet wird bei dieser Referenzleistung für das Bauen im Bestand nach folgender Maßgabe:
Umbau im Bestand mit wesentlichen Eingriffen in die Rohbausubstanz: 10 Punkte
Umbau im Bestand ohne Eingriffe in die Rohbausubstanz (lediglich Entkernung): 5 Punkte
Neubau: 0 Punkte
Hinweise:
Diese für die Auswahlentscheidung wertungsrelevanten weiteren Referenzen für „Bauen unter Spielbetrieb“ sowie „Bauen im Bestand“ können durch 2 verschiedene oder durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden. Ferner können Sie auch durch die Mindestreferenz nachgewiesen werden.
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Die Bewerber können im Rahmen dieser Bewertung somit max. 50 Punkte erzielen.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Lärm-, Schall- und Staubschutz und zur Vermeidung von Störungen des laufenden Betriebs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunal beherrschte GmbH & Co. KG
Kontakt
Kontaktperson: Menold Bezler Partnerschaft mbB
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZR5D4/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Karsten Kayser | Dr. Florian Krumenaker, LL.M.
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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2. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s)Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
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3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR5D4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2021/S 131-344556 (2021-07-05)