Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG – Europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für Umbau, Sanierung und Erweiterung der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für Umbau, Sanierung und Erweiterung der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart sowie weiterer vereinzelter baulicher Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Stadions, um die Anforderungen der Europameisterschaft 2024 bestmöglich zu erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 2021/1734
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für Umbau, Sanierung und Erweiterung der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für Umbau, Sanierung und Erweiterung der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart sowie weiterer vereinzelter baulicher Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Stadions, um die Anforderungen der Europameisterschaft 2024 bestmöglich zu erfüllen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-344556
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
“1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg...”
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2021/S 131-344556 (2021-07-05)