Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche "Sanierung/Umbau eines Schul-, Bildungs-, Verwaltungs- oder Bürogebäudes", "Sanierung und/oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber" und "Realisierung in gewerkeweiser Vergabe" herangezogen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung kann eine Referenz - anders als bei der Erfüllung der Mindestreferenzen - insgesamt nur einmal berücksichtigt werden. Eine Referenz kann daher nur einmal als priorisiert gekennzeichnet werden. Je Bereich können maximal 11 Punkte vergeben werden. Insgesamt sind maximal 33 Punkte zu erreichen.
Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen für die Bereiche "Sanierung und/oder Umbau eines Schul-, Bildungs-, Verwaltungs- oder Bürogebäudes", "Sanierung und/oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber" und "Realisierung in gewerkeweiser Vergabe" priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die bis zu drei unterschiedlichen Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft werden wie folgt bewertet:
a) Referenz "Sanierung und/oder Umbau eines Schul-, Bildungs-, Verwaltungs- oder Bürogebäude"
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
mindestens EUR 11 Mio.: 1 Punkt
über EUR 13 Mio. bis unter EUR 15 Mio.: 2 Punkte
mindestens EUR 15 Mio.: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2017: 1 Punkt
ab dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2019: 2 Punkte
ab dem 01.01.2019: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der Handlungsbereiche nach AHO nach folgender Maßgabe:
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt
b) Referenz "Sanierung und/oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber"
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
mindestens EUR 6 Mio.: 1 Punkt
über EUR 8 Mio. bis unter EUR 10 Mio.: 2 Punkte
mindestens EUR 10 Mio.: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2017: 1 Punkt
ab dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2019: 2 Punkte
ab dem 01.01.2019: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der Handlungsbereiche nach AHO nach folgender Maßgabe:
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt
c) Referenz "Realisierung in gewerkeweiser Vergabe"
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
mindestens EUR 11 Mio.: 1 Punkt
über EUR 13 Mio. bis unter EUR 15 Mio.: 2 Punkte
mindestens EUR 15 Mio.: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2017: 1 Punkt
ab dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2019: 2 Punkte
ab dem 01.01.2019: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der Handlungsbereiche nach AHO nach folgender Maßgabe:
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.