Stadt Bergneustadt „ISEK Altstadt und Stadtmitte“: Planungsleistungen zur Gestaltung der öffentlichen Freiflächen und Straßenräume in Bergneustadt „Altstadt und Stadtmitte“

Stadt Bergneustadt

Die Auftraggeberin schreibt vorliegend Planungsleistungen zur Gestaltung öffentlicher Freiflächen und Straßenräume in Bergneustadt europaweit aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-12 Auftragsbekanntmachung
2022-04-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend Planungsleistungen zur Gestaltung öffentlicher Freiflächen und Straßenräume in Bergneustadt europaweit aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bergneustadt
Postanschrift: Kölner Straße 256
Postleitzahl: 51702
Postort: Bergneustadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-bergneustadt.de 🌏
E-Mail: vergabe@lenz-johlen.de 📧
Telefon: +49 221/97300293 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E43991143 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E43991143 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 053-133604
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten: 5.1 Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen — mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“), — mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird), — mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), — mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“), — mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und — mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Die Vergabeunterlagen — mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. 5.2 Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Kopfzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl (Seite/Gesamtseiten) eingefügt werden. 5.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend. 5.4 Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Masterplan Grün sind die Leitlinien für die Gestaltung der verschiedenen Freiflächen vordefiniert, die nun im Detail ausgearbeitet und umgesetzt werden sollen. Dabei müssen die weiteren Planungsleistungen, vornehmlich der Leistungsphasen 3 bis 8 des Leistungsbildes Freianlagen nach HOAI 2021, pro Projekt bearbeitet werden. Zudem wird es in einzelnen Projekten erforderlich sein, Teilaufgaben der vorangegangenen Leistungsphasen zu übernehmen, da gegenüber dem Masterplan kleinere Anpassungen erforderlich sein werden.
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Dauer: 41 Monate
Zusätzliche Informationen:
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
5.1 Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
— mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
— mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
— mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
— mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
— mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und
— mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen
— mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
5.2 Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Kopfzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl (Seite/Gesamtseiten) eingefügt werden.
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5.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
5.4 Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergneustadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
Mindeststandards:
— Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 250 000 EUR,
— Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3 000 000,00 EUR sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1 000 000,00 EUR.
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken. Spätestens mit Auftragserteilung sind die entsprechenden Policen dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.)
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— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers.
— Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
— Insgesamt müssen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit mindestens 4 vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Diese 4 einzureichenden Referenzobjekte teilen sich wie folgt auf:
—— Bei mindestens 2 Referenzprojekten müssen die Leistungsphasen 2-8 nach HOAI (Leistungsbild Freianlagen) bearbeitet worden sein und diese Referenzen müssen aus den folgenden Planungsbereichen stammen (Eine Referenz muss aus dem ersten Themenbereich stammen und eine Referenz muss aus dem zweiten Themenbereich stammen):
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— Themenspielplatz oder Schulhofgestaltung mit einem Gesamtprojektvolumen (Errichtungskosten) von mind. 150 000 EUR und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden.
Und – Quartiers-, Ortsteil oder Stadtplatz mit einem Gesamtprojektvolumen (Errichtungskosten) von mind. 300 000 EUR und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden.
Zudem muss der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts in den vergangenen 20 Jahren erbracht werden.
—— Weiterhin sind mindestens 2 weitere Referenzprojekte (mindestens die Leistungsphasen 2-3 – Leistungsbild Freianlagen nach HOAI) nach Wahl der Bewerber aus den folgenden Planungsbereichen vorzulegen:
— Grünanlage mit Wegen und Aufenthaltsmöglichkeiten mit einem Gesamtprojektvolumen (Errichtungskosten) von mind. 300 000 EUR und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden,
— Aufwertung einer Fußgängerzone oder einer Geschäftsstraße mit einem Gesamtprojektvolumen (Errichtungskosten) von mind. 400 000 EUR und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden,
— Bewegungs-, Multifunktionsplatzes oder Fitnessparcours mit einem Gesamtprojektvolumen (Errichtungskosten) von mind. 50 000 EUR und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden.
Zudem muss der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts in den vergangenen 20 Jahren erbracht wird.
Darüber hinaus optional einzureichende Referenzprojekte für die Wertung nach 3.3.2 sind vergleichbar, wenn o das Projekt mindestens die Leistungsphasen 2-3 (Leistungsbild Freianlagen nach HOAI) bzw. mindestens die Leistungsphasen 2-8 (Leistungsbild Freianlagen nach HOAI) umfasst und o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts in den vergangenen 20 Jahren erbracht wird.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Ein Bewerber muss mindestens 4 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden weitere Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 (Aufforderungsschreiben in der Anlage) hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, weitere Punkte vergeben.
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3.3.2 Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 30 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei eine Referenz ggf. auf mehrere Kriterien zutreffen kann und damit auch mehrfach in die Punktewertung einfließen kann:
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„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
Über 15 Jahre = 10 Punkte,
Über 10 Jahre = 8 Punkte,
10 Jahre = 6 Punkte,
8 Jahre = 4 Punkte,
6 Jahre = 3 Punkte,
4 Jahre = 2 Punkte,
Unter 3 Jahren = 1 Punkt,
2. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
Mindestens 5 Projektmitarbeiter = 5 Punkte,
Mindestens 4 Projektmitarbeiter = 4 Punkte,
Mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte,
Mindestens 2 Projektmitarbeiter = 2 Punkte,
Unter 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt,
3. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Projekten (die Referenzen der einzelnen Mitglieder werden addiert):
9 Referenzobjekte = 15 Punkte,
8 Referenzobjekte = 12 Punkte,
7 Referenzobjekte = 9 Punkte,
6 Referenzobjekte = 6 Punkte,
5 Referenzobjekte = 3 Punkte,
4 Referenzprojekte = 0 Punkt,
Unter 4 Referenzobjekte = Ausschluss,
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet, da sie nicht vergleichbar ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.stadt-bergneustadt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E43991143 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
6.2 Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Stadt Bergneustadt Bürgermeister Matthias Thul Adresse: Kölner Str. 256, 51702 Bergneustadt Deutschland Tel.: 02261 - 4040 E-Mail: rathaus@bergneustadt.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Name: Michael Morfidis Adresse: Kölner Str. 256, 51702 Bergneustadt Deutschland Tel.: 02261/404-410 E-Mail: michael.morfidis@bergneustadt.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
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Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
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Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
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Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
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6.3 Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472889 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer:
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 053-133604 (2021-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin hat Planungsleistungen zur Gestaltung öffentlicher Freiflächen und Straßenräume in Bergneustadt auf europäischer Ebene vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 070-186581
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 053-133604
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
6.2 Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Stadt Bergneustadt Bürgermeister Matthias Thul Adresse: Kölner Str. 256, 51702 Bergneustadt Deutschland Tel.: 02261 - 4040 E-Mail: rathaus@bergneustadt.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Name: Michael Morfidis Adresse: Kölner Str. 256, 51702 Bergneustadt Deutschland Tel.: 02261/404-410 E-Mail: michael.morfidis@bergneustadt.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist. 6.3 Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue– und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsumfang beinhaltet Architektenleistungen für Objektplanung (Freianlagen) gem. § 38 ff. HOAI 2021, ggf. ist eine stufenweise Beauftragung in 2 Stufen geplant :
• Auftragsstufe 1: Nach Vorgabe aus dem Preisblatt je Projekt Auftragnehmerleistungen anteilig für die LPH 1 bis 3 oder LPH 2 und/oder LPH 3, die Leistungsphasen 1 und 2 werden nur optional ausgelöst, die jeweils erforderlichen Grundleistungen werden vor Abruf abgestimmt.
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• Auftragsstufe 2: Je Projekt Auftragnehmerleistungen anteilig für die HOAI-LPH 4-8

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70%
Preis (Gewichtung): 30%

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-24 📅
Name: Neumann Gusenburger GbR Landschaftsarchitekten
Postanschrift: Heerstr. 90
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
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Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
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6.3 Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue– und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2)Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) DieUnwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 070-186581 (2022-04-05)