Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen,
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen,
c) Technische Zeichner*innen,
d) Sonstige Mitarbeiter*innen,
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2. Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie.
3.3. Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen.
Vergleichbar sind nur folgende Planungsleistungen:
— Der Bauherr muss ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB* sein,
— Die Planungsanforderungen müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen,
— Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein, d. h. die Bauleitungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen,
— Honorarzone,
— Gesamtbaukosten (brutto),
— Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme),
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2016) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen),
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend).