Stadt Burgdorf – Sanierung Rathaus I

Stadt Burgdorf

Die Stadt Burgdorf beabsichtigt die Sanierung ihres Rathauses I, eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses aus dem Jahr 1805, welches zentral in der Innenstadt gelegen durch seine repräsentative Erscheinung zum Wahrzeichen der Stadt Burgdorf gehört.
Ziel des Projektes ist es, neben der Sanierung der Bausubstanz und der Modernisierung der haustechnischen Anlagen unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Brandschutz und die Barrierefreiheit, durch eine Überplanung der Innenraumaufteilung die Flächeneffizienz der öffentlich zugänglichen Bereiche sowie der verwaltungsintern genutzten Räume zu optimieren.
Die Anforderungen an den Denkmalschutz sowie die Koordinierung des Bauablaufes im Hinblick auf die zentrale Lage des Gebäudes inmitten der Stadt sind hierbei zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zu den Planungen der Dachsanierung erforderlich.
Die Gesamtbaumaßnahme ist in die Teilprojekte „Dachsanierung“ und „Innensanierung“ aufgeteilt, wobei die Planungsleistungen für die Dachsanierung bereits vergeben wurden.
Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 820 qm, die Baukosten für die Innensanierung (KG 300 und KG 400) wurden 2019 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf 1 860 850 EUR (brutto) geschätzt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-15 Auftragsbekanntmachung
2021-06-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2021-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JR6DR
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Burgdorf beabsichtigt die Sanierung ihres Rathauses I, eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses aus dem Jahr 1805, welches zentral in der Innenstadt gelegen durch seine repräsentative Erscheinung zum Wahrzeichen der Stadt Burgdorf gehört. Ziel des Projektes ist es, neben der Sanierung der Bausubstanz und der Modernisierung der haustechnischen Anlagen unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Brandschutz und die Barrierefreiheit, durch eine Überplanung der Innenraumaufteilung die Flächeneffizienz der öffentlich zugänglichen Bereiche sowie der verwaltungsintern genutzten Räume zu optimieren. Die Anforderungen an den Denkmalschutz sowie die Koordinierung des Bauablaufes im Hinblick auf die zentrale Lage des Gebäudes inmitten der Stadt sind hierbei zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zu den Planungen der Dachsanierung erforderlich. Die Gesamtbaumaßnahme ist in die Teilprojekte „Dachsanierung“ und „Innensanierung“ aufgeteilt, wobei die Planungsleistungen für die Dachsanierung bereits vergeben wurden. Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 820 qm, die Baukosten für die Innensanierung (KG 300 und KG 400) wurden 2019 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf 1 860 850 EUR (brutto) geschätzt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Burgdorf
Postanschrift: Vor dem Hannoverschen Tor 1
Postleitzahl: 31303
Postort: Burgdorf
Kontakt
Internetadresse: https://www.burgdorf.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JR6DR/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JR6DR 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-18 📅
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 117-306817
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR6DR.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Burgdorf beabsichtigt die Sanierung ihres Rathauses I, eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses aus dem Jahr 1805, welches zentral in der Innenstadt gelegen durch seine repräsentative Erscheinung zum Wahrzeichen der Stadt Burgdorf gehört.
Ziel des Projektes ist es, neben der Sanierung der Bausubstanz und der Modernisierung der haustechnischen Anlagen unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Brandschutz und die Barrierefreiheit, durch eine Überplanung der Innenraumaufteilung die Flächeneffizienz der öffentlich zugänglichen Bereiche sowie der verwaltungsintern genutzten Räume zu optimieren.
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Die Anforderungen an den Denkmalschutz sowie die Koordinierung des Bauablaufes im Hinblick auf die zentrale Lage des Gebäudes inmitten der Stadt sind hierbei zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zu den Planungen der Dachsanierung erforderlich.
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Die Gesamtbaumaßnahme ist in die Teilprojekte „Dachsanierung“ und „Innensanierung“ aufgeteilt, wobei die Planungsleistungen für die Dachsanierung bereits vergeben wurden.
Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 820 qm, die Baukosten für die Innensanierung (KG 300 und KG 400) wurden 2019 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf 1 860 850 EUR (brutto) geschätzt.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 31303 Burgdorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen.
1. Persönliche Lage des Bieters
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9. Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
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Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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2.2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen,
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen,
c) Technische Zeichner*innen,
d) Sonstige Mitarbeiter*innen,
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2. Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie.
3.3. Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen.
Vergleichbar sind nur folgende Planungsleistungen:
— Der Bauherr muss ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB* sein,
— Die Planungsanforderungen müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen,
— Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein, d. h. die Bauleitungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen,
— Honorarzone,
— Gesamtbaukosten (brutto),
— Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme),
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2016) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen),
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Herangesehensweise
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JR6DR/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Postanschrift: Theaterstraße 16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 511220074-30 📞
Fax: +49 511220074-99 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: https://www.bbt-kanzlei.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR6DR.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306 📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 117-306817 (2021-06-15)
Ergänzende Angaben (2021-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Burgdorf beabsichtigt die Sanierung ihres Rathauses I, eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses aus dem Jahr 1805, welches zentral in der Innenstadt gelegen durch seine repräsentative Erscheinung zum Wahrzeichen der Stadt Burgdorf gehört. Ziel des Projektes ist es, neben der Sanierung der Bausubstanz und der Modernisierung der haustechnischen Anlagen unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Brandschutz und die Barrierefreiheit, durch eine Überplanung der Innenraumaufteilung die Flächeneffizienz der öffentlich zugänglichen Bereiche sowie der verwaltungsintern genutzten Räume zu optimieren. Die Anforderungen an den Denkmalschutz sowie die Koordinierung des Bauablaufes im Hinblick auf die zentrale Lage des Gebäudes inmitten der Stadt sind hierbei zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zu den Planungen der Dachsanierung erforderlich. Die Gesamtbaumaßnahme ist in die Teilprojekte „Dachsanierung“ und „Innensanierung“ aufgeteilt, wobei die Planungsleistungen für die Dachsanierung bereits vergeben wurden. Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 820 qm, die Baukosten für die Innensanierung (KG 300 und KG 400) wurden 2019 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf 1 860 850 EUR (brutto) geschätzt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 119-315777
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 117-306817
ABl. S-Ausgabe: 119

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtbaumaßnahme ist in die Teilprojekte „Dachsanierung“ und „Innensanierung“ aufgeteilt, wobei die Planungsleistungen für die Dachsanierung bereits vergeben wurden.
Quelle: OJS 2021/S 119-315777 (2021-06-18)