Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Coburg - Errichtung einer dauerhaften Kulturstätte in Form eines Globe - Stahl- und Metallbauarbeiten (NEU)
1020-0452-2021/001190”
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Stahl- und Metallbauarbeiten
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schlosserarbeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96450 Coburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 - Schlosserarbeiten
Im Bereich des Daches über den Kulissenlager ist eine Stahlunterkonstruktion für die Außeneinheit einer Kälte/Klimagerät und...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 - Schlosserarbeiten
Im Bereich des Daches über den Kulissenlager ist eine Stahlunterkonstruktion für die Außeneinheit einer Kälte/Klimagerät und dessen Verkleidung zu erstellen.
Die drei Nebengebäude aus Holzmassivbau werden von einem eingeschossigen Verbindungsgang aus Stahlbeton mit Stahlstützen zusammengefasst. Da das Dach des Verbindungsganges als Balkon für alle drei Gebäude funktioniert, soll der AN hier ein Stahlgeländer (ca. 50 lfm) installieren. Angelagert an diese Maßnahme muss die UK des Stahlgeländers sowie die Deckenstirn mit einer Blechverkleidung verkleidet werden. (Los2)
In den Fluchttreppnehäusern des Hauptgebäude ist im Treppenauge ein Stahlgeländer, bestehend aus Flachstählen und einem Handlauf sowie ein Handlauf an den äußeren Begrenzungswänden anzubringn
Des Weiteren werden noch 6 Klappgeländer als Absturzsicherung im Bereich der Werkstattfenster benötigt.
An dem Wartungsgang der Hauptfassade muss ein Seilsicherungssystem angebracht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-21 📅
Datum des Endes: 2022-03-25 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadenbekleidungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 - Fassadenbkleidungen:
Für den Hauptbaukörper des Globe Coburgs wird im Bereich des Kulissenlagers und des Bühnenbereichs der bauseits vorbereitete...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 - Fassadenbkleidungen:
Für den Hauptbaukörper des Globe Coburgs wird im Bereich des Kulissenlagers und des Bühnenbereichs der bauseits vorbereitete Stahlbetonbau mit einer vorgehängten Stahltrapezfassade mit dahinter liegender Wärmedämmung aus Mineralwolle bekleidet. Der Auftragnehmer muss hierfür ca. 250qm Trapezfassade inkl. Unterkonstruktion, Mineralwolledämmung sowie Nebenleistung wie statische Nachweise erbringen.
An die Ausführung und die Qualität der Oberflächen und Anschlüsse werden aufgrund der öffentlichen Funktion mit hoher Frequentierung und aufgrund der Eigenschaft eines herausragenden Kulturbaus hohe Ansprüche gestellt.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2022-03-07 📅
Datum des Endes: 2022-04-12 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d33a5e20d-5def788695cb7e52” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d33a5e20d-5def788695cb7e52” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d33a5e20d-5def788695cb7e52”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-10
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-10
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale BeschaffungsstelleSteingasse 1896450 CoburgDeutschland”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren
Bevollmächtigte)
“Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen...”
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Letzter Tag bis zu dem Bieter-/Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 30.12.2021
Letzter Tag bis zu dem rechtzeitig gestellte Bieter-/Bewerberfragen beantwortet werden: 03.01.2022
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91511 Ansbach
Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Coburg - Amt 65 - Errichtung einer dauerhaften Kulturstätte in Form eines Globe - Stahl- und Metallbauarbeiten (NEU)
1020-0452-2021/001190”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 151 030 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 - Schlosserarbeiten Im Bereich des Daches über den Kulissenlager ist eine Stahlunterkonstruktion für die Außeneinheit einer Kälte/Klimagerät und...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 - Schlosserarbeiten Im Bereich des Daches über den Kulissenlager ist eine Stahlunterkonstruktion für die Außeneinheit einer Kälte/Klimagerät und dessen Verkleidung zu erstellen. Die drei Nebengebäude aus Holzmassivbau werden von einem eingeschossigen Verbindungsgang aus Stahlbeton mit Stahlstützen zusammengefasst. Da das Dach des Verbindungsganges als Balkon für alle drei Gebäude funktioniert, soll der AN hier ein Stahlgeländer (ca. 50 lfm) installieren. Angelagert an diese Maßnahme muss die UK des Stahlgeländers sowie die Deckenstirn mit einer Blechverkleidung verkleidet werden. (Los2) In den Fluchttreppnehäusern des Hauptgebäude ist im Treppenauge ein Stahlgeländer, bestehend aus Flachstählen und einem Handlauf sowie ein Handlauf an den äußeren Begrenzungswänden anzubringn Des Weiteren werden noch 6 Klappgeländer als Absturzsicherung im Bereich der Werkstattfenster benötigt. An dem Wartungsgang der Hauptfassade muss ein Seilsicherungssystem angebracht werden.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 - Fassadenbkleidungen: Für den Hauptbaukörper des Globe Coburgs wird im Bereich des Kulissenlagers und des Bühnenbereichs der bauseits vorbereitete...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 - Fassadenbkleidungen: Für den Hauptbaukörper des Globe Coburgs wird im Bereich des Kulissenlagers und des Bühnenbereichs der bauseits vorbereitete Stahlbetonbau mit einer vorgehängten Stahltrapezfassade mit dahinter liegender Wärmedämmung aus Mineralwolle bekleidet. Der Auftragnehmer muss hierfür ca. 250qm Trapezfassade inkl. Unterkonstruktion, Mineralwolledämmung sowie Nebenleistung wie statische Nachweise erbringen. An die Ausführung und die Qualität der Oberflächen und Anschlüsse werden aufgrund der öffentlichen Funktion mit hoher Frequentierung und aufgrund der Eigenschaft eines herausragenden Kulturbaus hohe Ansprüche gestellt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 235-615476
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Schlosserarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rupp GmbH & Co.KG
Postanschrift: Am Lindenbach 17
Postort: Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@rupp-sonneberg.de📧
Fax: +49 3675/7508-20 📠
Region: Sonneberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 151 030 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Fassadenbekleidungen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 056-145645 (2022-03-16)