Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verfügt über keine eigenen Entsorgungskapazitäten
und sichert die Erfüllung dieser abfallwirtschaftlichen Aufgaben
daher über Drittbeauftragungen.
Grundlage der Erfassung und Verwertung der hier relevanten Sperr- und Restabfälle
ist die jeweils geltende Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt (Abfallentsorgungssatzung)
und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
der Stadt (Abfallgebührensatzung). Die derzeit gültigen Satzungen sind auf der
Internetseite der Stadt unter der Adresse
https://www.cottbus.de/abfallentsorgung abrufbar.
Auf den Internetseiten der Stadt sind auch zusätzliche Informationen zur Abfallwirtschaft
der Stadt, insbesondere die 3. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
2019 - 2023 (AWK), einsehbar.
Bislang findet neben der haushaltsnahen Sammlung von Restabfall, Bioabfall und PPK
(tonnengestützt) sowie Schadstoffen in der Stadt auch eine haushaltsnahe Sperrmüllsammlung
(auf Abruf) statt. Elektro- und Elektronikaltgeräte (Großgeräte) und haushaltstypischer
Schrott werden gesondert auf Anforderung abgeholt. Sperrmüll, Elektroaltgeräte
und Schrott können zudem an den drei Wertstoffhöfen der Stadt zu Entsorgungszwecken
übergeben werden (Bringsystem). Für gefährliche Abfälle aus privaten
Haushaltungen sind ebenfalls getrennte Erfassungssysteme etabliert. Leichtverpackungen
werden ebenfalls getrennt gesammelt.
Die hier ausgeschriebenen und zu verwertenden Sperr- und Restabfälle werden im
Zuge von Hol- und Bringsystemen durch Drittbeauftragte der Stadt erfasst. Diese Leistungen
der Erfassung und Beförderung im Stadtgebiet sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Zusammenfassung des Leistungsspektrums beider Lose
Der Auftragnehmer (AN) eines Loses hat die ihm durch den AG übergebenen Abfälle:
- an einer von ihm bereitzustellenden und den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung
entsprechenden Übernahmestelle (Entsorgungsanlage bzw. gesonderte
Umladestation in der geforderten Entfernung - bei Los 1: max. 50 km zum
Abfallschwerpunkt der Stadt, bei Los 2 im Stadtgebiet) zu übernehmen und zu verwiegen,
- soweit erforderlich die übernommenen Abfälle zum Zwecke der weiteren Verwertung
zu der / den dafür vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen zu
transportieren,
- die gesetzeskonforme und ordnungsgemäße, möglichst hochwertige Verwertung
der übernommenen Abfälle einschl. Entsorgung, erforderlichenfalls Beseitigung,
von Rest- und Störstoffen jeweils im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen
Anforderungen und dieser Leistungsbeschreibung sicherzustellen.
Die Übernahme der Abfälle hat an einer vom Auftragnehmer zu stellenden Entsorgungsanlage
oder - falls diese sich nicht in der für das jeweilige Los geforderten Entfernung
befindet - an einer für die jeweiligen Abfallarten geeigneten und genehmigten
gesonderten Umladestation (beides im Folgenden auch als Übernahmestelle bezeichnet)
nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Gegebenenfalls erforderliche
Transporte der Abfälle nach Übernahme der Abfälle bis zu der bzw. den Entsorgungsanlage(
n) hat der AN sicherzustellen.
Für den Betrieb der Übernahmestelle ebenso wie für die Erbringung erforderlicher
Transporte kann er sich dabei auch des Einsatzes von Unterauftragnehmern bedienen.
Den Betrieb der maßgeblichen Verwertungsanlage für die zu übernehmenden Abfälle hat er dagegen selbst zu erbringen.