Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Cottbus - OV 307/2021 - Interaktive Whiteboards Schulen
OV 307-2021
Produkte/Dienstleistungen: Multimediaausrüstung📦
Kurze Beschreibung: Interaktive Whiteboards für Schulen
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Videoprojektoren📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten📦
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Schulen Karl-Marx-Straße 67 03044 Cottbus Lieferanschriften siehe "Anlage Schulen"”
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung und Installation 104 Stück Interaktive Whiteboard Komplettsysteme
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-17 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung, dass das Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen ist, vorausgesetzt, die Eintragung ist für das Unternehmen vorgeschrieben” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung, dass das Unternehmen ordnungsgemäß gewerblich gemeldet ist und zur Leistungserbringung berechtigt ist
Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung, dass das Unternehmen ordnungsgemäß gewerblich gemeldet ist und zur Leistungserbringung berechtigt ist
Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-19
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-19
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrales Vergabemanagement
“Es sind nur Hauptangebote und keine Nebenangebote zugelassen. Es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die elektronische...”
Es sind nur Hauptangebote und keine Nebenangebote zugelassen. Es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die elektronische Angebotsabgabe darf hinsichtlich einer elektronischen Unterschrift
- mit qualifizierter elektronischer Signatur (Signaturkarte mit Lesegerät) oder
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur (softwaregestützte Signatur) oder
- gem. § 53 Abs. 1 VgV in Textform nach § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
erfolgen.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis 11.01.2022 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRBH
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Personal- und Organisationsmanagement
Postanschrift: Neumarkt 5
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 246-649367 (2021-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 354 744 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 246-649367
Auftragsvergabe
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Titel: Auftragsvergabe Lindner GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lindner GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 25
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 354 744 💰