Beschreibung der Beschaffung
1. Bestands- und Aufnahmesituation in der Stadt Cottbus
Für das Stadtgebiet Cottbus bedürfen folgende Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung für den Personenkreis nach dem Landesaufnahmegesetz der Leitung sowie eines kontinuierlichen Angebotes an unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit (uMSA):
- Gemeinschaftsunterkunft Helene-Weigel-Straße 9, 03050 Cottbus (Kapazität 49 Plätze)
- Wohnverbund Hegelstraße 88 - 91, 03050 Cottbus (Kapazität 163 Plätze)
- Wohnverbund Zielona-Gora-Straße 17 - 19, 03050 Cottbus (Kapazität 68 Plätze)
- Wohnverbund Zuschka / Am Lug, 03044 Cottbus (Kapazität 97 Plätze)
Zum Stand 01.12.2021 sind die o.g. Unterkünfte mit 240 Personen belegt.
- Dezentrale Übergangswohnungen, Kapazität 30 Plätze (nur uMSA ohne Heimleitung)
Zum Stand 01.12.2021 haben ca. 450 Personen im Stadtgebiet Cottbus Anspruch auf unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit.
Eigentümer oder Mieter der o.g. Unterkünfte ist die Stadtverwaltung Cottbus, diese stellt dem Auftragnehmer die Objekte zur Verfügung. Es geht um die Beauftragung eines Dritten gemäß §§ 10 (2) und 12 (2) LAufnG als Verwaltungshelfer mit der Leitung/Verwaltung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung und der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit für Personen nach § 4 LAufnG. Der Personenkreis wird nach Zuweisung vorrangig zentral in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnungsverbünde oder Übergangswohnungen) untergebracht.
2. Leistungsgegenstand: "Heimleitung und Verwaltung"
Der Auftragnehmer führt die Aufgaben der Auftraggeberin gemäß LAufnG in der jeweils gültigen Fassung im Wesentlichen wie folgt aus:
- Unterstützung in der Bewirtschaftung/Verwaltung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zur Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in der Stadt Cottbus in der Funktion als Leitertätigkeit
- Vorhaltung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten
- Prüfung der Voraussetzungen laut Infektionsschutzgesetz (insbesondere Umsetzung des Hygieneplans, Prüfung von zur Unterbringung erforderlicher Impfungen und Untersuchungen, Umsetzung beim eigenen Personal)
Für die leitenden Tätigkeiten der Unterkunftsverwaltung (Organisation, Entscheidungen, Koordination, Information, sowie die vorrangigen Ansprechpartner der Auftraggeberin) ist gesondertes Personal vorzuhalten (siehe Punkt 6 der Leistungsbeschreibung). Der Personaleinsatz soll sich an der jeweiligen Unterkunftsgröße orientieren.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es im Zusammenwirken mit allen Personalstellen vor Ort dafür zu sorgen, dass die Unterkünfte, deren Ausstattung und der konkrete Standard (Anforderungen) jeweils nach geltender Rechts- und Gesetzeslage erhalten bleiben. Auftretende Mängel müssen bei Abwesenheit des Objektverantwortlichen durch das Betreuungspersonal bzw. den Wachschutz gemeldet werden.
Alle für Tätigkeiten des vom Auftragnehmer beschäftigten Personals erforderlichen Ausstattungsgegenstände (technische Infrastruktur, Büroausstattung, Arbeitsmaterialien etc.) sind vom Auftragnehmer zu stellen
Bezüglich der Unterkunftsplätze ist geregelt, dass die Auftraggeberin dem Auftragnehmer möblierte und ansonsten eingerichtete und für den beabsichtigten Zweck rechtmäßig ausgestattete Gebäude sowie entsprechend der Kapazität erforderliche Objektverantwortliche zur Verfügung stellt.
Die Objekte und deren Ausstattung entsprechen aktuell vollständig den landesrechtlichen Bestimmungen.
3. Leistungsgegenstand "unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA)"
3.1. Gesetzliche Vorgaben
Die konkreten Anforderungen bestimmen sich nach den §§ 13 ff der Durchführungsverordnung zum LAufnG (LAufnGDV), den dazugehörigen Anlagen (insbesondere Anlage 4 der LAufnGDV) in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie dem Umsetzungskonzept zur Migrationssozialarbeit der Stadt Cottbus.
3.2. Ziele und Aufgaben
Die Migrationssozialarbeit wird in Cottbus als ein wichtiges Handlungsinstrument bewertet und eine entsprechend hohe Verantwortung und Sorgfalt bei der Ausübung wird vorausgesetzt.
Die Aufgaben der Migrationssozialarbeit umfassen sozialpädagogische Hilfestellungen, Beratung und Vermittlung von Informationen und weitergehenden Hilfsangeboten, Fragen des Flüchtlingsschutzes, zur Entwicklung einer Lebensperspektive während des Aufenthalts, zur Aufnahme in den Landkreisen und kreisfreien Städten einschließlich der Verwaltungsabläufe, leistungsrechtlicher Fragen sowie des Zugangs zu zielgruppenspezifischen Angeboten und sozialen Regeldiensten und -angeboten, zur Ermöglichung eines gelingenden, friedvollen und selbstbestimmten Lebens unter den jeweiligen wohnformspezifischen Bedingungen der Einrichtung der vorläufigen Unterbringung sowie zur Bewältigung von persönlichen Problemlagen, Konflikten und Alltagsproblemen.
Die Hauptzielgruppe bestimmt sich nach §4 des LAufnG, welcher den aufzunehmenden und zu betreuenden Personenkreis benennt.
Die soziale Unterstützung durch Migrationssozialarbeit zielt darauf ab, den nach dem LAufnG in den Kommunen aufgenommenen Personen eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen Unterstützungssysteme zu ermöglichen. Dabei sind die Integrationsbereitschaft der aufgenommenen Person und die Aufnahmebereitschaft sowie Aufnahmefähigkeit des Gemeinwesens zu befördern.
Zur Beförderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vor Ort sollen gemeinwesenorientierte Angebote zur interkulturellen Sensibilisierung und zur Unterstützung von Begegnungsmöglichkeiten unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements durchgeführt werden.
Zu den Aufgaben der Migrationssozialarbeit gehören auch Aktivitäten zur Unterstützung ehrenamtlich Tätiger sowie von Willkommensinitiativen und die Kooperation von Migrantenorganisationen.
Bitte nehmen Sie die Leistungsbeschreibung zur Kenntnis dort finden Sie die ausführlichen Aspekte zur Leistung.