Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Cottbus – OV 87-2021 – Spreeschule Cottbus – Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung – Los 07: Tischlerarbeiten Fenster
OV 87-2021”
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Fenstern📦
Kurze Beschreibung: Los 7: Tischlerarbeiten Fenster.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Spreeschule – Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung
Elisabeth-Wolf-Str. 72
03042 Cottbus”
Beschreibung der Beschaffung:
“— Liefern und Einbauen von Fensterelementen.
Konstruktion Holz-Aluminium
— Liefern und Einbauen von Fensterelementen.
Konstruktion Kunststoff
— Liefern und...”
Beschreibung der Beschaffung
— Liefern und Einbauen von Fensterelementen.
Konstruktion Holz-Aluminium
— Liefern und Einbauen von Fensterelementen.
Konstruktion Kunststoff
— Liefern und Einbauen von Außenfensterbänken
Aus Aluminium
— Liefern und Einbauen von Innenfensterbänken
Aus Holzwerkstoff
— Liefern und Einbauen Antrieb für
Drehflügelfenster
Beginn: Werkplanung 9.8.2021
Beginn: Einbau Fensterelemente 18.10.2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-09 📅
Datum des Endes: 2022-05-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bedingung an die Auftragsausführung mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bedingung an die Auftragsausführung mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte Beifügen),
— Auszug aus dem Handelsregister,
— aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft,
— Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
— Gewerbeanmeldung,
— Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK/Handwerkskammer oder Handwerkerkarte,
— aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung,
— aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung,
— Sozialkassen-Bescheinigung (SOKA-Bau),
— aktuelle Vereinbarungen Einhaltung.
Mindestanforderung Brandenburgisches
Vergabegesetz
— Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“,
— VHB Formblatt 217 Erstattung von Mehrkosten.
Für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
— VHB Formblatt 221_222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation.
Weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise siehe Formblatt „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen“.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 007-010397
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-02
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Cottbus
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nicht öffentlich – da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den...”
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis zum 25.5.2021 möglich.
Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik „Kommunikation“ auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRY8
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB („Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch“) in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 094-245839 (2021-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Cottbus - OV 87-2021 - Spreeschule Cottbus - Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung - Los 07: Tischlerarbeiten Fenster
OV 87-2021”
Kurze Beschreibung: Los 7: Tischlerarbeiten Fenster
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 404 189 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Spreeschule - Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung Elisabeth-Wolf-Str. 72 03042 Cottbus”
Beschreibung der Beschaffung:
“- Liefern und Einbauen von Fensterelementen,
Konstruktion Holz-Aluminium
- Liefern und Einbauen von Fensterelementen,
Konstruktion Kunststoff
- Liefern und...”
Beschreibung der Beschaffung
- Liefern und Einbauen von Fensterelementen,
Konstruktion Holz-Aluminium
- Liefern und Einbauen von Fensterelementen,
Konstruktion Kunststoff
- Liefern und Einbauen von Außenfensterbänken
aus Aluminium
- Liefern und Einbauen von Innenfensterbänken
aus Holzwerkstoff
- Liefern und Einbauen Antrieb für
Drehflügelfenster
Beginn: Werkplanung 09.08.2021
Beginn: Einbau Fensterelemente 18.10.2021
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 094-245839
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Gebr. Otto und Heinrich Müller GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gebr. Otto und Heinrich Müller GmbH
Postanschrift: Schacht Neu-Cöln 52
Postort: Essen
Postleitzahl: 45355
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 201663842📞
E-Mail: info@muellerholzfensterbau.de📧
Fax: +49 201667200 📠
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.muellerholzfensterbau.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 315126.05 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 404 189 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYR6T
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 171-443721 (2021-08-30)