Aufgrund massiver Handhabungsverluste kam es auf dem Areal der ehemaligen PCH Potsdamer Chemiehandelsgesellschaft mbH 03050 Cottbus, Parzellenstraße 15 zu einer großflächigen schädlichen Verunreinigung des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers insbesondere mit LCKW. Im Hauptschadensbereich läuft seit 2003 eine Grundwassersanierung und seit 2005 eine flächenhafte Bodenluftsanierung. Aktuell wird die in-situ-Sanierung der Kontaminationsschwerpunkte mittels Airsparging (mit 53 Sanierungsbrunnen) und MPE (mit 22 Sanierungsbrunnen) und nachfolgend bei Bedarf ISCO (als Rückfalloption) installiert. Der in-situ-Sanierungsregelbetrieb ist ab Sept. 2021 bis ca. 2024 geplant, bei weiterlaufender hydraulischer Abstromsicherung und umgebender Bodenluftabsaugung, mit Sanierungsnachlaufphase bis ca. 2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: VHV 126-2021
Kurze Beschreibung:
Aufgrund massiver Handhabungsverluste kam es auf dem Areal der ehemaligen PCH Potsdamer Chemiehandelsgesellschaft mbH 03050 Cottbus, Parzellenstraße 15 zu einer großflächigen schädlichen Verunreinigung des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers insbesondere mit LCKW. Im Hauptschadensbereich läuft seit 2003 eine Grundwassersanierung und seit 2005 eine flächenhafte Bodenluftsanierung. Aktuell wird die in-situ-Sanierung der Kontaminationsschwerpunkte mittels Airsparging (mit 53 Sanierungsbrunnen) und MPE (mit 22 Sanierungsbrunnen) und nachfolgend bei Bedarf ISCO (als Rückfalloption) installiert. Der in-situ-Sanierungsregelbetrieb ist ab Sept. 2021 bis ca. 2024 geplant, bei weiterlaufender hydraulischer Abstromsicherung und umgebender Bodenluftabsaugung, mit Sanierungsnachlaufphase bis ca. 2026.
Aufgrund massiver Handhabungsverluste kam es auf dem Areal der ehemaligen PCH Potsdamer Chemiehandelsgesellschaft mbH 03050 Cottbus, Parzellenstraße 15 zu einer großflächigen schädlichen Verunreinigung des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers insbesondere mit LCKW. Im Hauptschadensbereich läuft seit 2003 eine Grundwassersanierung und seit 2005 eine flächenhafte Bodenluftsanierung. Aktuell wird die in-situ-Sanierung der Kontaminationsschwerpunkte mittels Airsparging (mit 53 Sanierungsbrunnen) und MPE (mit 22 Sanierungsbrunnen) und nachfolgend bei Bedarf ISCO (als Rückfalloption) installiert. Der in-situ-Sanierungsregelbetrieb ist ab Sept. 2021 bis ca. 2024 geplant, bei weiterlaufender hydraulischer Abstromsicherung und umgebender Bodenluftabsaugung, mit Sanierungsnachlaufphase bis ca. 2026.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-11 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 112-293346
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind unterschrieben/signiert über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRD9
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen zur ingenieurtechnischen Begleitung der Sanierung (inkl. Dokumentation).
Beschreibung der Verlängerungen: Jährliche Verlängerung bis einschl. 2026 möglich
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ehemaliger Potsdamer Chemiehandel (PCH)
Parzellenstr. 15
03050 Cottbus
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Teilnahmeaufforderung: „Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen“
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt entsprechend beigefügter Eignungsauswahlmatrix.
Die Auswahlkriterien sind gewichtet mit:
Unternehmen – Umsatz und Referenzen – 10 %
Projektteam – 80 %
Organisatorisches – 10 %
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-07-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Teilnahmeanträge sind unterschrieben/signiert über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRD9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331-8661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2021/S 112-293346 (2021-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 288387.64 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-12 📅
Name: ARCADIS Germany GmbH
Postanschrift: EUREF Campus 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: berlin@arcadis.de📧
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 288387.64 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Informati-on über die Ablehnungihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Informationdurch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Informati-on über die Ablehnungihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Informationdurch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist 10 Kalendertage.