Stadt Emsdetten – Neubau Kindertagesstätte Silberweg – Tragwerksplanung

Stadt Emsdetten

Die Stadt Emsdetten plant den Neubau einer 5-gruppigen Kindestagesstätte mit 80 Plätzen. Die Kosten werden auf brutto 2,7 Mio. EUR geschätzt. Die Inbetriebnahme ist im Sommer 2023 geplant. Der Bauantrag soll im November 2021 eingereicht werden.
KITAS sind heute für unsere Kinder der LebensRaum, in dem sie die meiste Zeit verbringen. Sie wagen ihre ersten Schritte ins Leben und begegnen anderen Kindern. Sie spielen, toben, lernen, basteln, reden, finden Freunde und erleben Gemeinschaft. Sie treten ins Leben ein. Es ist wichtig, dass die Kinder dies in einem – nicht für Erwachsene – sondern für sie passenden LebensRaum tun können. Er soll kindgerecht sein, die Fantasie anregen, das Spielen fördern, Geborgenheit ausstrahlen, neugierig machen und gleichzeitig Anreize setzen und Unterstützer kindgerechter Pädagogik sein. Dies gilt gleichermaßen für das Gebäude wie für die dazugehörenden Außenspielflächen.
Dazu ist gebaute Qualität – Architekturqualität – notwendig. Sie ist nicht bloße Hülle, sondern das Zuhause der Kinder zwischen null Jahren und dem Eintritt in die Schule. Es sind Lösungen für die neue KITA erwünscht, die für die Entwicklung der Kinder in hohem Maße förderlich und anreizgebend sind. Als grundsätzliche Vorgabe gilt, dass der Baukörper die Nutzung als Kindertagesstätte bzw. als Kinderhaus unmissverständlich erkennen lässt. Es soll ein lebendiges Gebäude entstehen, dass eine Umsetzung der Reggio-Pädagogik sowie der Bewegungskonzepte von Emmi Pikler im Raumprogramm umfänglich ermöglicht. Da das Kinderhaus im Hinblick auf das praktizierte Betreuungskonzept einen inklusiven Schwerpunkt erhalten wird, besteht die Erwartungshaltung, dass die damit einhergehende Barrierefreiheit eine nicht stigmatisierende Ausgestaltung erhält. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere zu beachten:
Gestaltung des Planungsprozesses
— Berücksichtigung der pädagogischen und architektonischen Zielvorstellungen,
— Einbeziehung der pädagogischen Fachkräfte, ggf. der Kinder,
— Einbeziehen ökologischer Aspekte bei Materialauswahl,
— Ressourcenschonendes Bauen und Betreiben,
— wirtschaftliche Erstellung und vorteilhafte Lebenszykluskosten.
Qualität des gestalteten Raumes
— Einbindung in die Umgebung (Parksituation, Erschließen, Ankommen),
— Gestaltqualität, kindgerechter Maßstab, Dauerhaftigkeit, angemessene Materialien),
— Qualität des Innenraums (z. B. Belichtung, Farbgebung, angemessene Materialien, Möbel und Einbauten, einfache Pflege, flexible Nutzung),
— Qualität des Außenraums (z. B. Gestaltung, Ausstattung und Bepflanzung, leichte Pflege, Eignung für Kinder zwischen null Jahren bis zum Schuleintritt).
Anforderungen an die Aufenthaltsqualität
— Nutzungs- und Aufenthaltsqualität von pädagogischem Wert (frühkindlichen Bildung, Inklusion),
— Angenehme Aufenthaltsatmosphäre mit unterstützender pädagogischer Funktion,
— Flexible Nutzbarkeit von Raum und Fläche, kindgerechte Proportionen mit Aus- und Einblicken, Barrierefreiheit, Erfahrbarmachen der außenliegenden Frei- und Spielbereiche.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-03 Auftragsbekanntmachung
2021-08-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JRR72
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Emsdetten plant den Neubau einer 5-gruppigen Kindestagesstätte mit 80 Plätzen. Die Kosten werden auf brutto 2,7 Mio. EUR geschätzt. Die Inbetriebnahme ist im Sommer 2023 geplant. Der Bauantrag soll im November 2021 eingereicht werden. KITAS sind heute für unsere Kinder der LebensRaum, in dem sie die meiste Zeit verbringen. Sie wagen ihre ersten Schritte ins Leben und begegnen anderen Kindern. Sie spielen, toben, lernen, basteln, reden, finden Freunde und erleben Gemeinschaft. Sie treten ins Leben ein. Es ist wichtig, dass die Kinder dies in einem – nicht für Erwachsene – sondern für sie passenden LebensRaum tun können. Er soll kindgerecht sein, die Fantasie anregen, das Spielen fördern, Geborgenheit ausstrahlen, neugierig machen und gleichzeitig Anreize setzen und Unterstützer kindgerechter Pädagogik sein. Dies gilt gleichermaßen für das Gebäude wie für die dazugehörenden Außenspielflächen. Dazu ist gebaute Qualität – Architekturqualität – notwendig. Sie ist nicht bloße Hülle, sondern das Zuhause der Kinder zwischen null Jahren und dem Eintritt in die Schule. Es sind Lösungen für die neue KITA erwünscht, die für die Entwicklung der Kinder in hohem Maße förderlich und anreizgebend sind. Als grundsätzliche Vorgabe gilt, dass der Baukörper die Nutzung als Kindertagesstätte bzw. als Kinderhaus unmissverständlich erkennen lässt. Es soll ein lebendiges Gebäude entstehen, dass eine Umsetzung der Reggio-Pädagogik sowie der Bewegungskonzepte von Emmi Pikler im Raumprogramm umfänglich ermöglicht. Da das Kinderhaus im Hinblick auf das praktizierte Betreuungskonzept einen inklusiven Schwerpunkt erhalten wird, besteht die Erwartungshaltung, dass die damit einhergehende Barrierefreiheit eine nicht stigmatisierende Ausgestaltung erhält. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere zu beachten: Gestaltung des Planungsprozesses — Berücksichtigung der pädagogischen und architektonischen Zielvorstellungen, — Einbeziehung der pädagogischen Fachkräfte, ggf. der Kinder, — Einbeziehen ökologischer Aspekte bei Materialauswahl, — Ressourcenschonendes Bauen und Betreiben, — wirtschaftliche Erstellung und vorteilhafte Lebenszykluskosten. Qualität des gestalteten Raumes — Einbindung in die Umgebung (Parksituation, Erschließen, Ankommen), — Gestaltqualität, kindgerechter Maßstab, Dauerhaftigkeit, angemessene Materialien), — Qualität des Innenraums (z. B. Belichtung, Farbgebung, angemessene Materialien, Möbel und Einbauten, einfache Pflege, flexible Nutzung), — Qualität des Außenraums (z. B. Gestaltung, Ausstattung und Bepflanzung, leichte Pflege, Eignung für Kinder zwischen null Jahren bis zum Schuleintritt). Anforderungen an die Aufenthaltsqualität — Nutzungs- und Aufenthaltsqualität von pädagogischem Wert (frühkindlichen Bildung, Inklusion), — Angenehme Aufenthaltsatmosphäre mit unterstützender pädagogischer Funktion, — Flexible Nutzbarkeit von Raum und Fläche, kindgerechte Proportionen mit Aus- und Einblicken, Barrierefreiheit, Erfahrbarmachen der außenliegenden Frei- und Spielbereiche.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Emsdetten
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 48282
Postort: Emsdetten
Kontakt
Internetadresse: http://www.emsdetten.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JRR72/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JRR72 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-08 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 109-287175
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRR72
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Emsdetten plant den Neubau einer 5-gruppigen Kindestagesstätte mit 80 Plätzen. Die Kosten werden auf brutto 2,7 Mio. EUR geschätzt. Die Inbetriebnahme ist im Sommer 2023 geplant. Der Bauantrag soll im November 2021 eingereicht werden.
KITAS sind heute für unsere Kinder der LebensRaum, in dem sie die meiste Zeit verbringen. Sie wagen ihre ersten Schritte ins Leben und begegnen anderen Kindern. Sie spielen, toben, lernen, basteln, reden, finden Freunde und erleben Gemeinschaft. Sie treten ins Leben ein. Es ist wichtig, dass die Kinder dies in einem – nicht für Erwachsene – sondern für sie passenden LebensRaum tun können. Er soll kindgerecht sein, die Fantasie anregen, das Spielen fördern, Geborgenheit ausstrahlen, neugierig machen und gleichzeitig Anreize setzen und Unterstützer kindgerechter Pädagogik sein. Dies gilt gleichermaßen für das Gebäude wie für die dazugehörenden Außenspielflächen.
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Dazu ist gebaute Qualität – Architekturqualität – notwendig. Sie ist nicht bloße Hülle, sondern das Zuhause der Kinder zwischen null Jahren und dem Eintritt in die Schule. Es sind Lösungen für die neue KITA erwünscht, die für die Entwicklung der Kinder in hohem Maße förderlich und anreizgebend sind. Als grundsätzliche Vorgabe gilt, dass der Baukörper die Nutzung als Kindertagesstätte bzw. als Kinderhaus unmissverständlich erkennen lässt. Es soll ein lebendiges Gebäude entstehen, dass eine Umsetzung der Reggio-Pädagogik sowie der Bewegungskonzepte von Emmi Pikler im Raumprogramm umfänglich ermöglicht. Da das Kinderhaus im Hinblick auf das praktizierte Betreuungskonzept einen inklusiven Schwerpunkt erhalten wird, besteht die Erwartungshaltung, dass die damit einhergehende Barrierefreiheit eine nicht stigmatisierende Ausgestaltung erhält. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere zu beachten:
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Gestaltung des Planungsprozesses
— Berücksichtigung der pädagogischen und architektonischen Zielvorstellungen,
— Einbeziehung der pädagogischen Fachkräfte, ggf. der Kinder,
— Einbeziehen ökologischer Aspekte bei Materialauswahl,
— Ressourcenschonendes Bauen und Betreiben,
— wirtschaftliche Erstellung und vorteilhafte Lebenszykluskosten.
Qualität des gestalteten Raumes
— Einbindung in die Umgebung (Parksituation, Erschließen, Ankommen),
— Gestaltqualität, kindgerechter Maßstab, Dauerhaftigkeit, angemessene Materialien),
— Qualität des Innenraums (z. B. Belichtung, Farbgebung, angemessene Materialien, Möbel und Einbauten, einfache Pflege, flexible Nutzung),
— Qualität des Außenraums (z. B. Gestaltung, Ausstattung und Bepflanzung, leichte Pflege, Eignung für Kinder zwischen null Jahren bis zum Schuleintritt).
Anforderungen an die Aufenthaltsqualität
— Nutzungs- und Aufenthaltsqualität von pädagogischem Wert (frühkindlichen Bildung, Inklusion),
— Angenehme Aufenthaltsatmosphäre mit unterstützender pädagogischer Funktion,
— Flexible Nutzbarkeit von Raum und Fläche, kindgerechte Proportionen mit Aus- und Einblicken, Barrierefreiheit, Erfahrbarmachen der außenliegenden Frei- und Spielbereiche.
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 6.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Emsdetten

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
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Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen/Inhaber*innen,
b) Architekten*innen/Ingenieur*innen,
c) Technische Zeichner*innen,
d) Sonstige Mitarbeiter*innen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.emsdetten.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JRR72/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Postanschrift: Theaterstraße 16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 511220074-26 📞
Fax: +49 511220074-99 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: www.bbt-kanzlei.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRR72

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster – Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251-4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 109-287175 (2021-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JRBCL
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Emsdetten plant den Neubau einer 5-gruppigen Kindestagesstätte mit 80 Plätzen. Die Kosten werden auf brutto 2,7 Mio. EUR geschätzt. Die Inbetriebnahme ist im Sommer 2023 geplant. Der Bauantrag soll im November 2021 eingereicht werden. KITAS sind heute für unsere Kinder der LebensRaum, in dem sie die meiste Zeit verbringen. Sie wagen ihre ersten Schritte ins Leben und begegnen anderen Kindern. Sie spielen, toben, lernen, basteln, reden, finden Freunde und erleben Gemeinschaft. Sie treten ins Leben ein. Es ist wichtig, dass die Kinder dies in einem - nicht für Erwachsene - sondern für sie passenden LebensRaum tun können. Er soll kindgerecht sein, die Fantasie anregen, das Spielen fördern, Geborgenheit ausstrahlen, neugierig machen und gleichzeitig Anreize setzen und Unterstützer kindgerechter Pädagogik sein. Dies gilt gleichermaßen für das Gebäude wie für die dazugehörenden Außenspielflächen. Dazu ist gebaute Qualität - Architekturqualität - notwendig. Sie ist nicht bloße Hülle, sondern das Zuhause der Kinder zwischen null Jahren und dem Eintritt in die Schule. Es sind Lösungen für die neue KITA erwünscht, die für die Entwicklung der Kinder in hohem Maße förderlich und anreizgebend sind. Als grundsätzliche Vorgabe gilt, dass der Baukörper die Nutzung als Kindertagesstätte bzw. als Kinderhaus unmissverständlich erkennen lässt. Es soll ein lebendiges Gebäude entstehen, dass eine Umsetzung der Reggio-Pädagogik sowie der Bewegungskonzepte von Emmi Pikler im Raumprogramm umfänglich ermöglicht. Da das Kinderhaus im Hinblick auf das praktizierte Betreuungskonzept einen inklusiven Schwerpunkt erhalten wird, besteht die Erwartungshaltung, dass die damit einhergehende Barrierefreiheit eine nicht stigmatisierende Ausgestaltung erhält. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere zu beachten: Gestaltung des Planungsprozesses - Berücksichtigung der pädagogischen und architektonischen Zielvorstellungen - Einbeziehung der pädagogischen Fachkräfte, ggf. der Kinder - Einbeziehen ökologischer Aspekte bei Materialauswahl - Ressourcenschonendes Bauen und Betreiben - wirtschaftliche Erstellung und vorteilhafte Lebenszykluskosten Qualität des gestalteten Raumes - Einbindung in die Umgebung (Parksituation, Erschließen, Ankommen) - Gestaltqualität, kindgerechter Maßstab, Dauerhaftigkeit, angemessene Materialien) - Qualität des Innenraums (z. B. Belichtung, Farbgebung, angemessene Materialien, Möbel und Einbauten, einfache Pflege, flexible Nutzung) - Qualität des Außenraums (z. B. Gestaltung, Ausstattung und Bepflanzung, leichte Pflege, Eignung für Kinder zwischen null Jahren bis zum Schuleintritt) Anforderungen an die Aufenthaltsqualität - Nutzungs- und Aufenthaltsqualität von pädagogischem Wert (frühkindlichen Bildung, Inklusion) - Angenehme Aufenthaltsatmosphäre mit unterstützender pädagogischer Funk-tion - Flexible Nutzbarkeit von Raum und Fläche, kindgerechte Proportionen mit Aus- und Einblicken, Barrierefreiheit, Erfahrbarmachen der außenliegenden Frei- und Spielbereiche
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Gesamtwert des Auftrags: 87269.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 167-438338
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 109-287175
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRBCL

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
KITAS sind heute für unsere Kinder der LebensRaum, in dem sie die meiste Zeit verbringen. Sie wagen ihre ersten Schritte ins Leben und begegnen anderen Kindern. Sie spielen, toben, lernen, basteln, reden, finden Freunde und erleben Gemeinschaft. Sie treten ins Leben ein. Es ist wichtig, dass die Kinder dies in einem - nicht für Erwachsene - sondern für sie passenden LebensRaum tun können. Er soll kindgerecht sein, die Fantasie anregen, das Spielen fördern, Geborgenheit ausstrahlen, neugierig machen und gleichzeitig Anreize setzen und Unterstützer kindgerechter Pädagogik sein. Dies gilt gleichermaßen für das Gebäude wie für die dazugehörenden Außenspielflächen.
Mehr anzeigen
Dazu ist gebaute Qualität - Architekturqualität - notwendig. Sie ist nicht bloße Hülle, sondern das Zuhause der Kinder zwischen null Jahren und dem Eintritt in die Schule. Es sind Lösungen für die neue KITA erwünscht, die für die Entwicklung der Kinder in hohem Maße förderlich und anreizgebend sind. Als grundsätzliche Vorgabe gilt, dass der Baukörper die Nutzung als Kindertagesstätte bzw. als Kinderhaus unmissverständlich erkennen lässt. Es soll ein lebendiges Gebäude entstehen, dass eine Umsetzung der Reggio-Pädagogik sowie der Bewegungskonzepte von Emmi Pikler im Raumprogramm umfänglich ermöglicht. Da das Kinderhaus im Hinblick auf das praktizierte Betreuungskonzept einen inklusiven Schwerpunkt erhalten wird, besteht die Erwartungshaltung, dass die damit einhergehende Barrierefreiheit eine nicht stigmatisierende Ausgestaltung erhält. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere zu beachten:
Mehr anzeigen
- Berücksichtigung der pädagogischen und architektonischen Zielvorstellungen
- Einbeziehung der pädagogischen Fachkräfte, ggf. der Kinder
- Einbeziehen ökologischer Aspekte bei Materialauswahl
- Ressourcenschonendes Bauen und Betreiben
- wirtschaftliche Erstellung und vorteilhafte Lebenszykluskosten
- Einbindung in die Umgebung (Parksituation, Erschließen, Ankommen)
- Gestaltqualität, kindgerechter Maßstab, Dauerhaftigkeit, angemessene Materialien)
- Qualität des Innenraums (z. B. Belichtung, Farbgebung, angemessene Materialien, Möbel und Einbauten, einfache Pflege, flexible Nutzung)
- Qualität des Außenraums (z. B. Gestaltung, Ausstattung und Bepflanzung, leichte Pflege, Eignung für Kinder zwischen null Jahren bis zum Schuleintritt)
- Nutzungs- und Aufenthaltsqualität von pädagogischem Wert (frühkindlichen Bildung, Inklusion)
- Angenehme Aufenthaltsatmosphäre mit unterstützender pädagogischer Funk-tion
- Flexible Nutzbarkeit von Raum und Fläche, kindgerechte Proportionen mit Aus- und Einblicken, Barrierefreiheit, Erfahrbarmachen der außenliegenden Frei- und Spielbereiche
- Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 6

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-19 📅
Name: Dr. Ehlers-Unland Beratende Ingenieure PartGmbB
Postort: Osnabrück
Land: Deutschland 🇩🇪
Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
Quelle: OJS 2021/S 167-438338 (2021-08-25)