Die Stadt Ennigerloh plant die Realisierung des Ostrings zwecks Herstellung des Lückenschlusses zwischen der K2n im Nordwesten der Ortslage Ennigerloh und der L792 Oelder Straße im Süden zur Entlastung der innerstädtischen Straßenzüge. Der mit dem Ostring beabsichtigte Lückenschluss hat eine Länge von 1,85 km und beinhaltet den Bau eines zusätzlichen Kreisverkehrs. Die Stadt verspricht sich von dem Vorhaben perspektivisch weitere Standortvorteile für neue Gebietserschließungen im Norden Ennigerlohs sowie im Baugebietes Schleeberg westlich der Baustrecke. Gegenstand des in zwei Lose aufgeteilten Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung zu den Leistungsbildern Freianlagen sowie Verkehrsanlagen für das Vorhaben. Es sollen die Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 5585/20
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ennigerloh plant die Realisierung des Ostrings zwecks Herstellung des Lückenschlusses zwischen der K2n im Nordwesten der Ortslage Ennigerloh und der L792 Oelder Straße im Süden zur Entlastung der innerstädtischen Straßenzüge. Der mit dem Ostring beabsichtigte Lückenschluss hat eine Länge von 1,85 km und beinhaltet den Bau eines zusätzlichen Kreisverkehrs. Die Stadt verspricht sich von dem Vorhaben perspektivisch weitere Standortvorteile für neue Gebietserschließungen im Norden Ennigerlohs sowie im Baugebietes Schleeberg westlich der Baustrecke. Gegenstand des in zwei Lose aufgeteilten Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung zu den Leistungsbildern Freianlagen sowie Verkehrsanlagen für das Vorhaben. Es sollen die Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Die Stadt Ennigerloh plant die Realisierung des Ostrings zwecks Herstellung des Lückenschlusses zwischen der K2n im Nordwesten der Ortslage Ennigerloh und der L792 Oelder Straße im Süden zur Entlastung der innerstädtischen Straßenzüge. Der mit dem Ostring beabsichtigte Lückenschluss hat eine Länge von 1,85 km und beinhaltet den Bau eines zusätzlichen Kreisverkehrs. Die Stadt verspricht sich von dem Vorhaben perspektivisch weitere Standortvorteile für neue Gebietserschließungen im Norden Ennigerlohs sowie im Baugebietes Schleeberg westlich der Baustrecke. Gegenstand des in zwei Lose aufgeteilten Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung zu den Leistungsbildern Freianlagen sowie Verkehrsanlagen für das Vorhaben. Es sollen die Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-29 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 211-553515
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Freianlagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 9.
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 9.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 6 bis 8) und 3. Beauftragungsstufe (LPh9).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 6 bis 8) und 3. Beauftragungsstufe (LPh9).
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Verkehrsanlagen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI i. V. m. Anlage 13 zur HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 9.
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI i. V. m. Anlage 13 zur HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ennigerloh
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in (Los 1) bzw. Ingenieur/in (Los 2), siehe auch Abschnitt III.2.1.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsschreiben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 01.11.2016) über die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 für die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen (Los 1) bzw. zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (Los 2) mit einem Baukostenvolumen in der KG 500 entspr. DIN 276 von mind. 400.000,00 EUR ohne MwSt (Los 1) bzw. einem Baukostenvolumen in den KG 300 und 400 entspr. DIN 276 von mind. 2.500.000,00 EUR ohne MwSt (Los 2), wobei sich das Vorhaben in der Bauausführung befinden oder fertiggestellt sein muss und Gegenstand der Referenz die Erstellung von Grünflächen (Los 1) bzw. der Neubau, die Sanierung/Modernisierung oder der Neubau einer Straße (Los 2) ist/war.
1) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 01.11.2016) über die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 für die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen (Los 1) bzw. zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (Los 2) mit einem Baukostenvolumen in der KG 500 entspr. DIN 276 von mind. 400.000,00 EUR ohne MwSt (Los 1) bzw. einem Baukostenvolumen in den KG 300 und 400 entspr. DIN 276 von mind. 2.500.000,00 EUR ohne MwSt (Los 2), wobei sich das Vorhaben in der Bauausführung befinden oder fertiggestellt sein muss und Gegenstand der Referenz die Erstellung von Grünflächen (Los 1) bzw. der Neubau, die Sanierung/Modernisierung oder der Neubau einer Straße (Los 2) ist/war.
2) Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Los 1) bzw. mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung oder der Berufsqualifikation Techniker/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung (Los 2), jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
2) Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Los 1) bzw. mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung oder der Berufsqualifikation Techniker/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung (Los 2), jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Mindeststandards:
Bewerber müssen zu Ziffer 1 je Los mindestens solche Referenzen vorweisen, die den oben beschriebenen Vorgaben genügen und zumindest in Summe die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 für das jeweils angebotene Leistungsbild (Los 1: Objektplanung Freianlagen, Los 2: Ob-jektplanung Verkehrsanlagenplanung) entsprechend HOAI abdecken, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet; die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 müssen dabei - von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen - abgeschlossen sein. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Bewerber müssen zu Ziffer 1 je Los mindestens solche Referenzen vorweisen, die den oben beschriebenen Vorgaben genügen und zumindest in Summe die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 für das jeweils angebotene Leistungsbild (Los 1: Objektplanung Freianlagen, Los 2: Ob-jektplanung Verkehrsanlagenplanung) entsprechend HOAI abdecken, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet; die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 müssen dabei - von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen - abgeschlossen sein. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Außerdem darf im Los 1 die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit der Zulassung als Landschaftsarchitekt/in oder der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden umgerechnet in Vollzeitstellen nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 wie auch aktuell. Im Los 2 darf die Anzahl der Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung oder der Berufsqualifikation Techniker/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung umgerechnet in Vollzeitstellen zusammengerechnet nicht unter 3,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 wie auch aktuell.
Außerdem darf im Los 1 die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit der Zulassung als Landschaftsarchitekt/in oder der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden umgerechnet in Vollzeitstellen nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 wie auch aktuell. Im Los 2 darf die Anzahl der Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung oder der Berufsqualifikation Techniker/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung umgerechnet in Vollzeitstellen zusammengerechnet nicht unter 3,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 wie auch aktuell.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Los 1) bzw. die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden (Los 2). Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung derAufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die jeweils beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Los 1) bzw. die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden (Los 2). Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung derAufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die jeweils beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Methodik der Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 19
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Höhe des angebotenen Honorars
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 211-553515 (2021-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 281605.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-09 📅
Name: nts Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Hansestraße 63
Postort: Münster
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland 🇩🇪 Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://www.nts-plan.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 80013.32 EUR 💰
201592.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.