Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von 11 768 871 EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 1 176 877 EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10-15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht.
Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Whiteboards mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Hamm – Digitalpakt Schule
5594/20
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen....”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von 11 768 871 EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 1 176 877 EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10-15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht.
Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Whiteboards mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: TGA-Planung Standortpaket 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Elektrobereich📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung in der Fernmeldetechnik📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamm
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Schulstandorte des Standortpakets 1....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Schulstandorte des Standortpakets 1. Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils die Anlagengruppen 4 und 5. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 6
Maximale Anzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Verbleiben nach Anwendung eventuell geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1)...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach Anwendung eventuell geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungsleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %),
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %),
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %).
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „T01 Bewerbungsformular“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: TGA-Planung Standortpaket 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Schulstandorte des Standortpakets 2....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Schulstandorte des Standortpakets 2. Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils die Anlagengruppen 4 und 5. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1)) der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1)) der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.2.2016) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.2.2016) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 4 und 5 (jeweils Honorarzone II oder III) beim Umbau oder bei der Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes, bei denen sich die jeweiligen Baukosten (nur Summe KGr 440 und 450 entspr. DIN 276, soweit nicht von Dritten bearbeitet) auf mind. 30 000 EUR (ohne MwSt) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell.
3. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen jeweils entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1.: nachgewiesene Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1.: nachgewiesene Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 für die Anlagengruppen 4 und 5 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Dabei werden nur Leistungsphasen berücksichtigt, die bei Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen sind; bei LPh 8 reicht bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Zu 2. und 3.: Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur oder Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, sonst ist der Bewerber nicht hinreichend leistungsfähig. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, sonst ist der Bewerber ebenfalls nicht hinreichend leistungsfähig.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die in III.1.1) vorgegebene Berufsbezeichnung (Ingenieur) zu tragen oder in...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die in III.1.1) vorgegebene Berufsbezeichnung (Ingenieur) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland unter der entsprechenden Berufsbezeichnung tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-18
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-02-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Teilnahmeantrags- und Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter...”
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Teilnahmeantrags- und Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Deutsche Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das Deutsche Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD816
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 015-032366 (2021-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: submission@stadt.hamm.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Hamm —Abschluss Digitalpakt Schule
5594/20
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen....”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von 11 768 871 EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 1 176 877 EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 - 15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht.
Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Monitore mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat 7 a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1990900.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 2943136.96
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Kostenkriterium (Name): Höhe des angebotenen Honorars
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 015-032366
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Standortpaket 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ISW Ingenieur GmbH Schmidt & Willmes
Postanschrift: Bimbergsheide 1
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59071
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 974980.72
Höchstes Angebot: 1447079.79
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Standortpaket 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EPPS GmbH
Postanschrift: Am Kühlturm 9
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Region: Unna🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 1015919.28
Höchstes Angebot: 1496057.17
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRRUH.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 108-285449 (2021-06-02)