Stadt Hamm – Digitalpakt Schule

Stadt Hamm

Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von 11 768 871 EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 1 176 877 EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10-15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht.
Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Whiteboards mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-18 Auftragsbekanntmachung
2021-06-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 5594/20
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von 11 768 871 EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 1 176 877 EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein. Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10-15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Whiteboards mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet. Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Elektrobereich 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Postleitzahl: 59065
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamm.de 🌏
E-Mail: witte@stadt.hamm.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRD816/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRD816 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-032366
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Teilnahmeantrags- und Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Rückfragen werden nur über das Deutsche Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das Deutsche Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD816
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von 11 768 871 EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 1 176 877 EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
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Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10-15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht.
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Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Whiteboards mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet.
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Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.
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Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: TGA-Planung Standortpaket 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Schulstandorte des Standortpakets 1. Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils die Anlagengruppen 4 und 5. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
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Bezeichnung des Loses: TGA-Planung Standortpaket 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Schulstandorte des Standortpakets 2. Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils die Anlagengruppen 4 und 5. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamm

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1)) der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.2.2016) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 4 und 5 (jeweils Honorarzone II oder III) beim Umbau oder bei der Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes, bei denen sich die jeweiligen Baukosten (nur Summe KGr 440 und 450 entspr. DIN 276, soweit nicht von Dritten bearbeitet) auf mind. 30 000 EUR (ohne MwSt) beliefen.
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2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell.
3. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen jeweils entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Zu 1.: nachgewiesene Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 für die Anlagengruppen 4 und 5 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Dabei werden nur Leistungsphasen berücksichtigt, die bei Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen sind; bei LPh 8 reicht bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
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Zu 2. und 3.: Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur oder Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, sonst ist der Bewerber nicht hinreichend leistungsfähig. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, sonst ist der Bewerber ebenfalls nicht hinreichend leistungsfähig.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die in III.1.1) vorgegebene Berufsbezeichnung (Ingenieur) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland unter der entsprechenden Berufsbezeichnung tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 6
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung eventuell geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungsleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %),
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %),
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %).
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „T01 Bewerbungsformular“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.hamm.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRD816/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Teilnahmeantrags- und Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Deutsche Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das Deutsche Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD816

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die
aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 015-032366 (2021-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von 11 768 871 EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 1 176 877 EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein. Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 - 15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Monitore mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet. Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat 7 a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: submission@stadt.hamm.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 108-285449
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 015-032366
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRRUH.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 - 15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht.
Mehr anzeigen
Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Monitore mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet.
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Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat 7 a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Kostenkriterium (Name): Höhe des angebotenen Honorars
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Name: ISW Ingenieur GmbH Schmidt & Willmes
Postanschrift: Bimbergsheide 1
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59071
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: EPPS GmbH
Postanschrift: Am Kühlturm 9
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Unna 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
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— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2021/S 108-285449 (2021-06-02)