Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Benennung der/des die örtliche Grabungsleitung innehabenden Archäologin/Archäologen (mit einem fachspezifischen Hochschulabschluss [M. A. oder höher] und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach Erwerb dieses Abschlusses) und der/des für die örtliche Grabung verantwortlichen Grabungstechnikerin/Grabungstechnikers (mit einem Abschluss gemäß RGK-Richtlinien oder Fachhochschulabschluss Grabungstechnik oder höher und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung nach Erwerb dieses Abschlusses) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der Archäologin/des Archäologen und der Grabungstechnikerin/des Grabungstechnikers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2017), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Vergleichbar sind folgende Projekte
— Ein Projekt sollte mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten Feldarbeit (Arbeitszeiträume können Unterbrechungen haben) gelaufen sein.
Während des Projektes sollten Befunde und Funde aus Siedlungskontexten aus den Epochen Jungsteinzeit, Vorrömische Eisenzeit-Römische Kaiserzeit und dem Mittelalter untersucht worden sein. Hierbei ist die Untersuchung eines jungsteinzeitlichen Erdwerks besonders wünschenswert.
— Ein Projekt sollte auf Bodenverhältnisse wie Löss (Pseudogley), Lehmlöss sowie Schotter, Kies, Schieferton, Tonstein und Schluff durchgeführt worden sein,
— Das Grabungspersonal muss die heutigen Standards der Grabungsmethodik und Dokumentationsmethodik beherrschen und erfüllen können.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XI. der Vergabeunterlagen).
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2017), welche im Hin-blick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Vergleichbar sind folgende Projekte
— Ein Projekt sollte mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten Feldarbeit (Arbeitszeiträume können Unterbrechungen haben) gelaufen sein.
Während des Projektes sollten Befunde und Funde aus Siedlungskontexten aus den Epochen Jungsteinzeit, Vorrömische Eisenzeit-Römische Kaiserzeit und dem Mittelalter untersucht worden sein. Hierbei ist die Untersuchung eines jungsteinzeitlichen Erdwerks besonders wünschenswert.
— Ein Projekt sollte auf Bodenverhältnisse wie Löss (Pseudogley), Lehmlöss sowie Schotter, Kies, Schieferton, Tonstein und Schluff durchgeführt worden sein,
— Das Grabungspersonal muss die heutigen Standards der Grabungsmethodik und Dokumentationsmethodik beherrschen und erfüllen können.
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XI. der Vergabeunterlagen).
Im Rahmen der Benennung der personen- und bewerberspezifischen Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Zuständige Denkmalschutzbehörde (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts,
— Projektzeitraum (Beginn und Abschluss der Grabungen, Abgabe der Dokumentation und Funde),
— Größe der tatsächlich dokumentierten Fläche in ha,
— Bodenverhältnisse,
— Zeitstellung der dokumentierten Befunde,
— Anzahl der in Planum und Profil dokumentierten Befunde,
— Angewandte Grabungsmethodik,
— Angewandte Dokumentationsmethodik,
— Referenzschreiben des Auftraggebers und/oder zuständige Denkmalschutzbehörde (nicht zwingend).