Das Jahnstadion geht auf den Beginn der 30er Jahre zurück und wurde in mehreren Bauabschnitten erweitert. Zwischen 1980-1990 erreichte es mit seinen 3 Sportplätzen (1 Kunstrasen, 2 Rasenplätze) sowie leichtathletische Anlagen die heutige Größe und ist die einzige Bezirkssportanlage im nördlichen Teil des Landkreises Göttingen (Altkreis Osterode). Sie dient mehreren Fußballvereinen, Leichtathletikvereinen als Trainings- und Wettkampfstätte und darüber hinaus dem Schulsport der weiterführenden Schulen (Gymnasium, BBS I, BBS II, Realschule, Wartbergschule) ebenso wie den Grundschulen und den Harz-Weser-Werken. Das Jahnstadion ist aufgrund seiner Lage, seines Alters und geänderter Nutzungsanforderungen sanierungs- bzw. modernisierungsbedürftig. Das geplante Projekt setzt sich aus 3 wesentlichen Bestandteilen (Bauabschnitten) zusammen:
1. Bauabschnitt (Priorität 1)
Sanierung des A-Platzes inkl. der umgebenden leichtathletischen Anlagen sowie Installation einer Flutlichtanlage
Geplante Spielfeldgröße: 7 140 m – Baukosten (KG 500): 875 733 EUR (brutto)
2. Bauabschnitt (Priorität 2)
Umbau des B-Platzes zu einem Kunstrasenplatz (ohne Einsatz von Gummigranulat) in Normgröße. Errichtung einer Flutlichtanlage
Geplante Spielfeldgröße: 5 400 m – Baukosten (KG 500): 673 592 EUR (brutto)
3. Bauabschnitt (Priorität 3)
Sanierung und Erweiterung des vorh. Kunstrasenplatzes auf Normgröße. Kunstrasenverfüllung kein Gummigranulat
Geplante Spielfeldgröße: 5 400 m – Baukosten (KG 500): 323 799 EUR (brutto)
Die Maßnahmen sollen bis Winter 2023 umgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-13.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JR5BY
Kurze Beschreibung:
“Das Jahnstadion geht auf den Beginn der 30er Jahre zurück und wurde in mehreren Bauabschnitten erweitert. Zwischen 1980-1990 erreichte es mit seinen 3...”
Kurze Beschreibung
Das Jahnstadion geht auf den Beginn der 30er Jahre zurück und wurde in mehreren Bauabschnitten erweitert. Zwischen 1980-1990 erreichte es mit seinen 3 Sportplätzen (1 Kunstrasen, 2 Rasenplätze) sowie leichtathletische Anlagen die heutige Größe und ist die einzige Bezirkssportanlage im nördlichen Teil des Landkreises Göttingen (Altkreis Osterode). Sie dient mehreren Fußballvereinen, Leichtathletikvereinen als Trainings- und Wettkampfstätte und darüber hinaus dem Schulsport der weiterführenden Schulen (Gymnasium, BBS I, BBS II, Realschule, Wartbergschule) ebenso wie den Grundschulen und den Harz-Weser-Werken. Das Jahnstadion ist aufgrund seiner Lage, seines Alters und geänderter Nutzungsanforderungen sanierungs- bzw. modernisierungsbedürftig. Das geplante Projekt setzt sich aus 3 wesentlichen Bestandteilen (Bauabschnitten) zusammen:
“Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die...”
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2021/S 136-361552 (2021-07-13)