Die o.g. Ingenieurleistungen sind bzgl. technischer und terminlicher Abhängigkeiten mit anderen Beteiligten abzustimmen; u.a. mit: zuständigen örtlichen Behörden (z.B. zu Baustellenverkehr, Verfügbarkeit BE-Flächen), Versorgungsträgern (z.B. zu mgl. Leitungsverlegungen).