- Es handelt sich vorliegend um ein offenes Verfahren.
- Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Angebotsformular
- Die Angebote sind samt aller hierfür erforderlichen Anlagen und Nachweise über das elektronische
Vergabeportal zu übermitteln;
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche
Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen,
Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Fragen von Bietern sind ausschließlich elektronisch über das Fragen- und Antwortentool des Vergabeportals
zu stellen;
- Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z)gewertet. Das wirtschaftlichste Angebote ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist;
- Preis: Der Wertungspreis setzt sich aus einer allgemeinen Verwaltungspauschale und einem gemittelten Tagessatz (dieser multipliziert mit einem fiktiven Faktor) zusammen;
-Leistung: Die Leistungswertung ergibt sich als Summe der Wertungspunkte für die beiden Projektideen. Jeder Bieter legt zwei Projektideen vor. Darin soll der Bieter jeweils anhand eines selbst gewählten Sanierungseinzelprojektes aus dem Innenstadtbereich der Stadt Schenefeld beispielhaft und fiktiv aufzeigen, wie er die auftragsgegenständliche Leistung durchführen würde. Die Ausarbeitungen sollen 10 Seiten je Projektidee (exkl. evtl. Fotos, Plänen o. ä.) nicht überschreiten.
Jede Projektidee wird vom Auftraggeber nach 5 Unterkriterien bewertet. Diese lauten: (1) Kostenkontrolle, (2) Gesamtwirtschaftlichkeit, (3) Auftraggeberkooperation, (4) Konfliktmanagement und (5) Kreativität. Jedes dieser Unterkriterien kann jeweils mit 0 (= ungenügend), 3 (= schlecht), 5 (= befriedigend), 7 (= gut), 10 (= sehr gut) Punkten bewertet werden. Die Summe der in den 5 Unterkriterien erreichten Punkte ergibt die Punktzahl für die jeweilige Projektidee. Folglich kann ein Bieter mit jeder Projektidee und höchstens 50 (= 5 x 10 Punkte) Punkte erzielen. Für beide Projektideen zusammen, d.h. die Leistungswertung insgesamt, gilt dementsprechend: Ein Bieter kann darin höchstens 100 Punkte erzielen.
Zu den einzelnen Unterkriterien:
(1) Beim Kostenkontrollkonzept soll der Bieter Kostenrisiken aufzeigen und darstellen, welche Maßnahmen, Mechanismen oder anderen Lösungsansätze er vorsieht, um zu gewährleisten, dass die Sanierungskosten im Projekt einen vertretbaren Rahmen nicht überschreiten.
(2) Gesamtwirtschaftlichkeit meint das Verhältnis aus Sanierungserfolg und erforderlichen Kosten im Rahmen des Projektes. Während es bei der Kostenkontrolle um Mechanismen geht, die mögliche Kostenrisiken eindämmen, geht es bei der Gesamtwirtschaftlichkeit um die tatsächlich anfallenden (fiktiven) Kosten im Projekt. Erforderlich ist keine Kostenrechnung oder numerische Darstellung dieser Kosten. Vielmehr soll der Bieter aufzeigen, mit welcher Art und Größenordnung von (Transaktions-)Kosten im weitesten Sinne (d.h. es braucht nicht bloß auf finanzielle Kosten abgestellt werden; der Bieter kann auch auf den "Faktor" Zeit, die Belastung der Umgebung durch Lärm, Schmutz, sonstige Emissionen usw. eingehen) er rechnet - und wie er diese zu minimieren gedenkt. Ertrag meint demgegenüber den Sanierungserfolg, den der Bieter unter Inkaufnahme jener Kosten in seinem fiktiven Projekt erzielen möchte.
(3) Die Kooperation mit der Stadt Stadt Schenefeld als Auftraggeber ist für den Erfolg das Projekts maßgeblich. Darum soll der Bieter beim Unterkriterium Auftraggeberkooperation aufzeigen, mit welchen Maßnahmen und Mechanismen, personellen, organisatorischen o. ä. Einrichtungen er dafür sorgen möchte, dass Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber möglichst reibungslos und effektiv gelingen. Auch dies soll er anhand der beiden fiktiven Projekte verdeutlichen.
(4) Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt greifen über einen langen Zeitraum bei vielen Menschen in deren Lebens- und Arbeits- bzw. Geschäftsalltag ein. Verkehrsbehinderungen, Lärmimmissionen und andere Unannehmlichkeiten sind unvermeidbare Nebeneffekte. Hinzu kommt Konfliktpotential betreffend einzelne Sanierungsmaßnahmen selbst. Um Frust und Ärger zu kanalisieren, um für Verständnis und Akzeptanz zu sorgen, ist eine Vielzahl von Lösungen denkbar. Mit seinem Konfliktmanagementansatz soll der Bieter darstellen, welche Konfliktpotentiale mit Anwohnern/der Bevölkerung er erkennt und mit welchen Maßnahmen oder welchem Maßnahmenmix und welchen Einrichtungen er dagegen vorgehen möchte. Auch dies soll er anhand seiner beiden Projektideen verdeutlichen.
(5) Das Unterkriterium Kreativität wird danach bewertet, wie der Bieter insgesamt an die jeweilige Projektidee herangegangen ist. Ziel ist es, von der Zusammenschau aller gewählten Lösungsansätzen darauf zu schließen, wie gut der Bieter in der Lage sein wird, auf neue Problemlagen zu reagieren, konsistente und effiziente Lösungen zu finden und diese nachvollziehbar darzustellen. Maßstab sind die Art der im Hinblick auf die übrigen Unterkriterien gefundenen Lösungen, ob sich der Bieter Gedanken über ihr Zusammenspiel gemacht hat, ob er Synergien bedacht und innovative Lösungen gefunden hat.
Zu der Punktevergabe bei den Unterkriterien:
Die je Unterkriterium je Projektidee erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den je Unterkriterium aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
-Fehlen jegliche Darstellungen zur jeweiligen Projektidee, erhält der Bieter hierfür 0 Punkte.
-Geht der Bieter gar nicht oder nur oberflächlich auf mögliche Kostenrisiken/Kosten/Ertrag/die Auftraggeberkooperation/Konfliktpotentiale mit Anwohnern bzw. Bevölkerung, sowie die entsprechenden organisatorischen, personelle, sachlichen, örtlichen o. a. Lösungsansätze ein; mangelt es dem Konzept an Kohärenz, innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er bei den Unterkriterien 1 bis 4 bloß 3 Punkte. Für das Unterkriterium Kreativität gilt: 3 Punkte erhalten Bieter, die ihre einzelnen Lösungsansätze bloß auflisten, deren Zusammenspiel außer Acht lassen oder insgesamt eine Projektidee vorlegen, die die Fähigkeit des Bieters für kreative und innovative Lösungen wenig glaubhaft macht.
-5 Punkte ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter je Unterkriterium 1 bis 4 Risiken, wahrscheinliche Problemstellungen und mögliche Lösungsansätze ausführlich behandelt, er ein stimmiges Gesamtkonzept vorlegt und er an der praktischen Um-setzbarkeit und Effektivität keine Zweifel lässt. Für das Unterkriterium Kreativität gilt: 5 Punkte erhalten Bieter, deren jeweilige Projektidee keinen der nur zu 1 Punkt führenden Mängel aufweist.
-Für 7 Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben Voraussetzungen wie für 5 Punkte. Stellt der Bieter jedoch zusätzlich ein Konzept vor, welches auf soziale oder Umwelt-Aspekte eingeht oder sonstige positive "Spillover-Effekte" erwarten lässt, dann erhält er 7 Punkte. Für das Unterkriterium Kreativität gilt: 7 Punkte erhalten Bieter, die bei jedem der übrigen Unterkriterien innovative Lösungen und Synergieeffekte präsentiert haben.
- Für 10 Punkte gelten die Voraussetzungen wie für 7 Punkte. Darüber hinaus müssen die Ausführungen zum jeweiligen Konzept herausragend sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie im Vergleich zu den übrigen Angeboten herausragend neuartige, innovative oder effiziente Lösungswege aufzeigen, die die
verfügbaren Möglichkeiten bestmöglich ausschöpfen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRHMX